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Frage 1:
Welche Verträge hat die BVG (AöR) mit #Werbeunternehmen betreffend #Werbung an #Haltestellen, #Bahnhöfen
oder an und in #Verkehrsmitteln geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit und
Rechtsgrundlage für den Vertragsabschluss)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Zwischen der BVG und Werbeunternehmen bestehen Verträge zu Werbung an
Wartehallen, Werbung an Immobilien der BVG und an sowie in Verkehrsmitteln.
Rechtsgrundlage für diese Verträge ist jeweils das Berliner Betriebe-Gesetz. Angaben zur
Laufzeit der Verträge kann die BVG aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner nicht machen.“
Frage 2:
Welche #Einnahmen hat die BVG in den Jahren 2016/17 durch die Werbeverträge erzielt (bitte aufschlüsseln
nach Geld- / Sachleistungen / Vertrag)?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Da sich die BVG in einem laufenden Vergabeverfahren befindet, könnten die Bieter bei
einer Beantwortung der Frage Rückschlüsse auf ihre Angebote ziehen. Insofern kann die
Frage nicht beantwortet werden.“
Frage 3:
Welche Gewinne haben die Vertragspartner durch Werbung an Haltestellen, Bahnhöfen oder an und in
Verkehrsmitteln erzielt (bitte aufschlüsseln nach Vertragspartner)?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit:
„Angaben zu Gewinnen der Vertragspartner liegen der BVG nicht vor.“
Frage 4:
Wie viele Haltestellen der BVG werden durch die #Wall GmbH gestellt (bitte aufschlüsseln nach Bus-
/Straßenbahn-Haltestellen und Anzahl der Werbeflächen pro Haltestelle)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt dazu mit:
„In dem Verkehrsnetz der BVG befinden sich insgesamt ca. 7.000 #Richtungshaltestellen,
4.619 #Wartehallen mit 6.161 #Werbevitrinen im 4/1-Format.
Da sich die BVG in einem laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren befindet,
können keine über die in der Bekanntmachung hinausgehenden Angaben gemacht
werden.“
Frage 5:
Welche Folgen hatte die öffentlich-private Partnerschaft (BVG AöR/ Wall GmbH) im Bereich Haltestellen der
BVG für Neubau, Sanierung und Modernisierung der Haltestellen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt dazu mit:
„Wall ist als normaler Dienstleister für uns tätig. Die Zusammenarbeit mit Wall erfolgt auf
vertraglicher Basis. Kurz zusammengefasst hat die Wall GmbH das Recht, Werbung an
und in Wartehallen zu machen und ist andererseits verpflichtet, die Wartehallen zu
unterhalten. Eine gemeinsame Gesellschaft zur Erbringung dieser Leistungen besteht
nicht.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mit der Anschaffung und dem jährlichen Unterhalt einer Haltestelle der BVG verbunden
(bitte aufschlüsseln nach Art der Haltestelle Bus /Straßenbahn)?
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Frage 7:
Welche jährlichen Einnahmen ließen sich schätzungsweise bei einer Selbstvermarktung der Werbeflächen
durch die BVG erzielen (bitte aufschlüsseln nach Haltestellen / Bahnhöfen)?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe
von Werbung und Sachleistungen an Wartehallen kann diese Frage nicht beantwortet
werden.“
Berlin, den 28.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz