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Frage 1:
Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und #Wegebeleuchtung im Land Berlin?
Antwort zu 1:
Zuständig für die #Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist
das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in
eigener Zuständigkeit.
Frage 2:
In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin hatte den Betrieb der #Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit
ausgeschrieben und an die #Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine
Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht
Gegenstand des Vertrages.
Frage 3:
Welche Änderungen in Ausbau, Modernisierung und Gestaltung der Installationen nach Anweisung des
Landes Berlin sind vertraglich festgehalten bzw. welche vertraglichen Regelungen plant der Senat hierzu?
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Antwort zu 3:
Der Betreibervertrag für die öffentliche Beleuchtung enthält diverse Regelungen zur
Erneuerung und Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung. So kann der Betreiber zum
Beispiel mit Planung und Management von Projektbaumaßnahmen zum Neubau, Umbau,
Rückbau, Modernisierung und Erweiterung von Beleuchtungsanlagen beauftragt werden.
Für alle Dienststellen des Landes Berlin besteht u.a. die Möglichkeit,
Baumanagementleistungen bei der Stromnetz Berlin GmbH zu beauftragen.
Frage 4:
Welche Rolle spielen die Installationen zur Straßenbeleuchtung in den Smart-City-Konzepten des Landes
Berlin und welche Hürden in der Umsetzung der Strategien in Bezug auf diese Installationen hat der Senat
identifiziert?
Antwort zu 4:
Insbesondere ist eine funktionelle und wirtschaftlich betreibbare Beleuchtung zu
gewährleisten. Vorrangig beanspruchen die immer noch vorhanden, besonders
energieineffizienten Gasleuchten einen Großteil der Betriebsmittel und im Rahmen der
Elektrifizierung auch einen Großteil der Modernisierungsmittel. Größere Smart-CityProjekte sind bisher bei der Nachnutzung des Flughafens Tegel geplant.
Frage 5:
Wie viel Prozent der Installationen der Straßenbeleuchtung sind digital steuerbar?
Antwort zu 5:
Die komplette elektrische Straßenbeleuchtung wird über eine Funksteuerung betrieben.
Die Leuchten können mit unterschiedlichen Signalen gesteuert werden, sofern der
Funkempfänger entsprechend eingerichtet wurde und die Leuchte über eine
entsprechende Schnittstelle verfügt. Neue digitale Steuerungsmöglichkeiten sind erst in
der Erprobung.
Frage 6:
Welches Potential zur Einsparung in Energieverbrauch und Kosten sieht der Senat durch die digitale
Steuerung mit bedarfsgerechter / adaptiver Lichtabgabe?
Antwort zu 6:
Die Anschaffungskosten übersteigen derzeit noch bei weitem die Einsparungen durch den
geringeren Stromverbrauch einer modernen LED-Beleuchtung. Außerhalb der Innenstadt
ließen sich geschätzt 20-30 Prozent Energie einsparen.
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Frage 7:
Hat der Senat für eine entsprechende Modernisierung schon Unterstützung durch Förderprogramme des
Bundes (insbes. beim. BMU) beantragt bzw. plant dies?
Antwort zu 7:
Diverse Modernisierungsvorhaben wurden in den letzten Jahren durch die EU bzw. durch
das Bundesumweltministerium gefördert, zum Beispiel die Umrüstung von 700
Gasleuchten im Schillerkiez in Neukölln.
Das derzeit laufende Projekt zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten wird finanziert mit
Fördermitteln aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus den
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin
sowie aus dem Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit. Weitere Details siehe:
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/bauvorhaben_bene2018_202
1.shtml
Frage 8:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für Sensorik und andere
Technologien in Hinsicht auf die Mobilitätssteuerung des Landes Berlin?
Frage 9:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für öffentliches WLAN?
Frage 10:
Welche weiteren Chancen sieht der Senat in diesen Installationen als Trägersystem und gibt es geplante
bzw. laufende Projekte mit entsprechenden Berührungspunkten?
Antwort zu 8 bis 10:
Wenn man einen Lichtpunkt in Mast und Leuchtenkopf unterteilt, spielt derzeit der
Leuchtenkopf hierfür keine Rolle.
Die Lichtmaste selbst sind als Träger für diverse Technologien sehr gefragt. Aufgrund des
Alters und des Zustandes der Maste, der Netzanschlusssituation usw. sind viele Standorte
erst nach einer Ertüchtigung nutzbar. Zudem sind statische Zusatzlasten an Lichtmasten
nur begrenzt möglich.
Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojektes
ElmobileBerlin – Aufbau von Mobile Metering Ladepunkten im öffentlichen Raum
(Laternenladen) sowie Integration des Mobile Metering Ansatzes in das Berliner Modell
mhgtr q ist der Aufbau von bis zu 1.000 Ladestationen an Laternen für die Nutzung von
Elektromobilität in zwei Berliner Bezirken geplant. Der Aufbau der Ladestation geht mit
einem Austausch der Lichtmaste und (sofern erforderlich) Ertüchtigung des
Stromanschlusses einher.
Weitere Forschungsprojekte, z.B. zur Mitnutzung der Lichtmaste für 5G, laufen.
Darüber hinaus hat das Land Berlin -soweit umsetzbar- die elektrischen Lichtmaste für
Laternenwerbung zur Verfügung gestellt.
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Bislang wurde WLAN an Straßenlaternen aus technischen Gründen nicht eingerichtet.
Für die kommende Ausbauphase wird diese Variante geprüft, insbesondere falls neue
Modelle von Straßenlaternen die WLAN-Nutzung ermöglichen.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz