Bus: Ausfälle von E-Bussen aus Senat

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Frage 1:
Welche genaue Ursache hat zu den medial genannten Ausfällen von mindestens 23 -Bussen
(https://www.focus.de/auto/elektroauto/wetter-kaelte-macht-einigen-berliner-elektrobussen-zuschaffen_id_12965969.html) im Februar geführt? (Falls es unterschiedliche Ursachen sind, bitte diese
auflisten)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den genannten Vorfällen waren ausschließlich #Depotlader-Elektrobusse mit einer
#vollelektrischen #Heizung betroffen.
Die tiefen Temperaturen in der 6. KW führten zu einem erhöhten Energieverbrauch.
Hierdurch mussten einige Elektrobusse frühzeitig, am Ende der jeweiligen Umläufe zum
#Nachladen ausgetauscht werden. Die betroffenen Busse waren somit im Betrieb und hatten
keine Batterie- oder #Fahrzeugstörungen.
Die Vorfälle wurden sofort mit dem Hersteller und BVG-intern analysiert. Erste Ergebnisse
zeigen, dass der erhöhte #Energieverbrauch durch folgende Faktoren beeinflusst wurde:
• der erhöhte Energiebedarf der Heizung
• die Einstellungen des #Thermomanagements
• Stau – hierdurch gab es weniger Energiezufuhr durch Rekuperation
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Das Thermomanagement wurde daraufhin softwareseitig verbessert sowie
#Betriebsprozesse optimiert, um das Risiko derartiger Vorfälle in Zukunft zu reduzieren.“
Frage 2:
Wie viele Ausfälle von E-Bussen hat es während der #Frostperiode in Berlin tatsächlich gegeben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bezogen auf die gesamte Fahrleistung der E-Busse sind im Januar 2021 0,1 % und im
Februar 2021 0,27 % der vorgsehenen Fahrplankilometer entfallen.“
Frage 3:
Aus welchem Grund waren, wie die Presse berichtet, die Depotlader betroffen, nicht jedoch die Busse, die an
den Endhaltestellen Strom laden? (https://www.morgenpost.de/berlin/article231525999/Berlins-E-Bussebleiben-wegen-Kaelte-liegen.html)
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Nachladungen an den Endhaltestellen reichten aus, um die verbrauchte Energie den
Elektro-Gelenkbussen wieder zuzuführen. Die Depotlader mit dieselbetriebener
Zusatzheizung waren ebenfalls nicht von Reichweiteproblemen betroffen.“
Frage 4:
Wie die Presse weiter berichtet, erwägt die BVG einen Batterieaustausch bei den betroffenen E-Bussen
(https://www.morgenpost.de/berlin/article231576615/BVG-Elektrobusse-E-Busse-Batterien-HeizungKaelte.html). Wer trägt die Kosten für die neuen Batterien samt Austausch?
a. Für den Fall, dass die BVG für die Kosten neuer Akkus samt Austausch aufkommen müsste; wie hoch
wären diese Kosten?
Frage 5:
Welche Vereinbarungen zwischen BVG und Busherstellern wurden vertraglich getroffen, für den Fall, dass die
E-Busse nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften erfüllen?
a. Welche Eigenschaften in Bezug auf Mindestkilometerleistung pro Akkuladung und Mindestakkuleistung
über welchen Gesamtzeitraum wurden vertraglich vereinbart?
b. Welche Vereinbarungen wurden vertraglich für den Fall von Akkuausfällen oder auch Akkuminderleistung
vereinbart?
c. Gibt es eine Garantie- oder Gewährleistungsvereinbarung in Bezug auf die verbauten Akkus? Was genau
beinhaltet diese?
Frage 6:
Gibt es bisher Äußerungen des Busherstellers bzw. des Akkuherstellers zu deren jeweiligen Bereitschaft zum
Austausch der betroffenen Akkus, oder auch zur Ablehnung eines Austausches und was beinhalten dieses
Äußerungen?
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Antwort zu 4 bis 6:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den Depotladern mit vollelektrischer Heizung sind die Reichweite von mindestens 130
km sowie der Energieverbrauch vertraglich verankert. Daraus ergibt sich ein
Nacherfüllungsanspruch für die BVG, d.h. der Fahrzeughersteller hat auftretende Mängel
zu beseitigen und den vertraglich vereinbarten Soll-Wert wiederherzustellen. Mögliche
Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches sind hier in einem ersten Schritt
beispielsweise die Optimierung von Systemeinstellungen (z. B. des Thermomanagements),
Austausch von defekten Komponenten und auch Softwareupdates zur Behebung von
Programmierfehlern. Hierzu steht die BVG in kontinuierlichem Austausch mit dem
Hersteller. Erst nach Ausschöpfung dieser Maßnahmen kämen weitere Maßnahmen zur
Befriedigung des Nacherfüllungsanspruches in Betracht, wie beispielsweise ein
Batterieaustausch.
Ist ein Fahrzeug aufgrund eines technischen Mangels nicht einsatzfähig, macht die BVG
von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch und zeigt dies bei dem Fahrzeughersteller an.
Wenn das Fahrzeug länger als 48h nicht einsatzfähig ist, wird ab diesem Zeitpunkt eine
Nutzungsausfallentschädigung gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend gemacht.
Auf die Batterie und damit einhergehend auf die Reichweite von mindestens 130 km für die
Depotlader mit vollelektrischer Heizung ist eine Gewährleistung von sechs Jahren
vereinbart.“
Berlin, den 16.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz