Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang zum Bahnhof Greifswalder Straße über die S-Bahn-Brücke barrierefrei erweitern!, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die gegenwärtige #Erschließung des -Bahnhofs Greifswalder Straße hinsicht-lich der #barrierefreien #Erreichbarkeit aus Richtung des #Thälmannparks/der Grellstraße (westlich der Greifswalder Str.)? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Querungs-stelle (FGÜ mit LSA, Höhe Grellstraße/Storkower Straße) auf-grund der Höhe der Borde und der Schienen der Stra-ßenbahnlinie M4 nicht barrierefrei ist? Wenn ja, was plant der Senat, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen barrierefreien Zugang über die Straßenquerung zum S-Bahnhof zu ermöglichen? Antwort zu 1. und 2.: In der Relation Wohngebiet Thälmannpark – S-Bahnhof Greifswalder Straße gibt es eine Z-Überquerungsstelle über die Greifswalder Straße auf der nördlichen Seite der Einmündung Lilli-Henoch-Straße. Die Borde sind dort auf 3 cm abgesenkt, und für blinde und sehbehinderte Menschen wurden taktile Rich-tungsfelder eingebaut. Am Knotenpunkt Grellstraße / Storkower Straße gibt es lichtsignalisierte Furten. Die Borde sind ebenfalls auf 3 cm abgesenkt und mit taktilen Richtungsfeldern versehen. Außerdem verfügt die (reguläre) Lichtsignalanlage (LSA) (zurzeit läuft dort eine Baustellen-LSA) über akustische Signalgeber. Eine Bordkantenhöhe von 3 cm gilt als barrierefrei und ist für die Sicherheit blinder Menschen erforderlich. Die Bordsteinkante zur Fahrbahn wird auch als äußere Leitlinie bezeichnet. Die zusätzlichen taktilen Richtungs-felder dienen der Orientierung blinder Menschen, indem sie die Laufrichtung des Überquerens der Fahrbahn bzw. Gleise vorgeben. Der S-Bahnhof Greifswalder Straße (Berliner Innen-ring, S-Bahn-Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) selbst ist stufenlos erreichbar, da er zwischen Bahnhofshalle und S-Bahnsteig (im nordwestlichen Abschnitt) über einen Auf-zug verfügt. Damit ist zu konstatieren, dass – im Gegensatz zur Behauptung in Frage 2 – der S-Bahnhof Greifswalder Straße aus allen Richtungen, nicht nur vom Thälmannpark und der Grellstraße aus, barrierefrei erreichbar ist. Frage 3: Wird bei der Variantenuntersuchung zum ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße, welche die BVG im Auftrag des Senats derzeit vorneh-men soll, die Möglichkeit geprüft, einen zweiten barriere-freien Aufgang, der einen Zugang über die S-Bahn-Brücke aus Richtung des Thälmann-Parks/Grellstraße zum S-Bahnhof ermöglicht, einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Welche Pläne zur Errichtung eines Zu-/Auf-gangs zur Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die S-Bahn-Brücke hat der Senat? Antwort zu 3. und 4.: Zur Variantenuntersuchung der Gesamtsituation an dem ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße liegen die Ergebnisse der BVG noch nicht vor. Grundsätzlich wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt, dass S-, U- und Regionalbahnhöfe nur mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet werden, bis alle Bahnhöfe mit Aufzügen oder Rampen barrierefrei er-reichbar sind. Dem liegt das Ziel zu Grunde, möglichst viele Bahnhöfe möglichst schnell barrierefrei zu gestalten, bevor einzelne Bahnhöfe zwei oder mehr barrierefreie Zugänge erhalten. Daher ist bei der BVG-Untersuchung nicht vorgege-ben, dass ein weiterer barrierefreier Zugang geplant wer-den muss. Frage 5: Wer ist Eigentümer der Brücke bzw. Baulast-träger der Straße, welche über die Greifswalder Straße führt? Antwort zu 5.: Nach Kenntnis des Senats befindet sich die Brücke in privatem Eigentum. Frage 6: Wie und in wie weit ist es möglich, Investo-rInnen, die auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahn-hofs Greifswalder Straße bauen wollen, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags an der Finanzierung bzw. am Bau eines weiteren Aufgangs/Zugangs auf Seiten des Thälmannparks zu beteiligen? Frage 7: Welche Voraussetzungen müssen hierfür vor-liegen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen einem solchen Vorhaben zu Grunde gelegt werden? Antwort zu 6. und 7.: Das Bezirksamt Pankow sieht für 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Stra-ße vor. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ist ebenfalls vorgesehen. In einem städtebaulichen Vertrag können im Zusam-menhang mit einem Bebauungsplan unter anderem Leis-tungen zur Erschließung des Baugebiets, zur Kostenüber-nahme von Planungsleistungen, zur Schaffung von Kin-dertagesstätten- und Grundschulplätzen sowie ein Anteil geförderter Wohnraum vereinbart werden. Für städtebauliche Verträge gelten die in § 11 Bauge-setzbuch definierten Schranken. Es kann nur eine Kosten-übernahme oder -beteiligung durch den Vorhabenträger vereinbart werden für Leistungen, die Folge oder Voraus-setzung des konkreten Bauvorhabens sind. Die vereinbar-te Kostenübernahme muss den gesamten Umständen nach angemessen sein. Es kann nichts vereinbart werden, wo-rauf der Vorhabenträger ohnehin einen Anspruch hätte. Ziel der Planung soll auch eine Rad- und Fußwegver-bindung parallel zur S-Bahn als Verbindung der Gebiete Thälmannpark und Anton-Saefkow-Park sein. Hierfür ist eine Inanspruchnahme der bestehenden Straßenbrücke über die Greifswalder Straße geplant. Die Diskussion der Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die bestehende Straßenbrücke und die genaue Aus-gestaltung des städtebaulichen Vertrags bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten. Für den städtebaulichen Vertrag liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt Pankow. Berlin, den 15. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2014)