TELLUS-Millionen fuer nothing? Bilanz des EU-Mobilitaetsprojekts

TELLUS-Millionen fuer nothing? Bilanz des EU-Mobilitaetsprojekts

Ereignis

Mit dem EU-Projekt TELLUS sollten innovative Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität in Berlin erprobt werden. Die Anfrage beschäftigte sich mit Finanzierung, Zielerreichung und Wechselwirkungen mit der Berliner Verkehrspolitik. Der Senat verwies darauf, dass TELLUS als Baustein des Stadtentwicklungsplans Verkehr zu verstehen sei und nicht isoliert bewertet werden könne. 【3-1584ab】

Details

Quelle: Drucksache 15/12076. 【3-1584ab】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 07. Dezember 2004

TELLUS-Millionen für nothing! 【3-1584ab】

Frage 1

Mit welchen finanziellen Mitteln hat die EU das Land Berlin ausgestattet? 【3-1584ab】

Antwort zu 1

Das Gesamtvolumen des TELLUS-Projektes in Berlin beträgt rund 10 Mio. Euro für vier Jahre. Davon entfallen etwa 4 Mio. Euro auf die Europäische Union, rund 1 Mio. Euro auf das Land Berlin und etwa 5 Mio. Euro auf die 17 Berliner Projektpartner. Die angegebenen Zielwerte dienten nach Darstellung des Senats in erster Linie der Orientierung und seien nicht unmittelbar an die Fördersumme gekoppelt. 【3-1584ab】

Frage 2

Wann wurde mit dem Projekt begonnen? 【3-1584ab】

Antwort zu 2

Am 1. Februar 2002. 【3-1584ab】

Frage 3

In welchem Zeitraum sollten die Ziele erreicht werden? 【3-1584ab】

Antwort zu 3

Das Projekt endet am 31. Januar 2006. Der Senat verwies darauf, dass einige Ziele erst langfristig erreichbar seien. Besonders problematisch seien die Auswirkungen suburbaner Wanderungsbewegungen und des zunehmenden Flugverkehrs auf die CO₂-Bilanz. 【3-1584ab】

Frage 4

Welche Maßnahmen wurden umgesetzt? 【3-1584ab】

Antwort zu 4

Der Senat verwies auf die Gesamtstrategie des Stadtentwicklungsplans Verkehr und das Mobilitätsprogramm 2006. Ein TELLUS-Teilprojekt zur Nutzung von Schienenverkehren im Güterverkehr musste nach Einschränkungen von DB Railion deutlich reduziert werden. 【3-1584ab】

Frage 5

Wie ist der Stand der Zielerreichung? 【3-1584ab】

Antwort zu 5

Eine Bewertung sollte in der Publikation „Mobilität der Stadt – Berliner Verkehr in Zahlen“ erfolgen. 【3-1584ab】

Fragen 6 bis 8

Welche Zusammenhänge bestehen mit BVG-Tarifen, Infrastrukturmaßnahmen und der Busbeschaffung? 【3-1584ab】

Antwort

Der Senat führte aus, dass Tarifpolitik nicht Teil des TELLUS-Projekts sei. Bei Infrastrukturmaßnahmen gelte grundsätzlich der Vorrang für Erhalt und bessere Nutzung bestehender Anlagen. Hinsichtlich neuer Busse forderte der Senat anspruchsvolle Umweltstandards und hatte die BVG aufgefordert, Fahrzeuge nach EEV-Standard zu beschaffen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Beschaffungspolitik aufgrund des eigenwirtschaftlichen Betriebs im Wesentlichen in der Zuständigkeit der BVG liege. 【3-1584ab】

Frage 9

Wie bewertet der Senat die Kritik an der Verwendung der EU-Mittel? 【3-1584ab】

Antwort zu 9

Der Senat wies die Kritik zurück und erklärte, dass TELLUS von der Europäischen Kommission positiv bewertet werde. Der internationale Erfahrungsaustausch habe zusätzliche Erkenntnisse insbesondere zum Einsatz emissionsarmer Busse geliefert. 【3-1584ab】

Berlin, den 14. Januar 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-1584ab】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

OePNV: Alternative Bedienungsformen wie Rufbusse bleiben in Berlin Ausnahme

Genehmigung alternativer Bedienungsformen im ÖPNV nach Personenbeförderungsgesetz

Ereignis

Die Abgeordnete Jutta Matuschek fragte nach Genehmigung, Praxis und Zukunft alternativer Bedienungsformen wie Rufbus, Anrufsammeltaxi oder bedarfsgesteuerten Linientaxen. Der Senat erklärte, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend seien. Praktische Erfahrungen seien bislang begrenzt, da entsprechende Projekte entweder wirtschaftlich scheiterten oder wegen Konkurrenz zu bestehenden BVG-Linien nicht genehmigt wurden. 【1-4502be】

Details

Quelle: Drucksache 15/11575, Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS). 【1-4502be】

Genehmigung alternativer Bedienungsformen im ÖPNV nach Personenbeförderungsgesetz 【1-4502be】

Ich frage den Senat:

  1. Nach welchen Regelungen werden alternative Bedienungsformen im öffentlichen Personennahverkehr (z.B. Rufbus, Anrufsammeltaxi, bedarfsgesteuertes Linientaxi u.ä.) in Berlin genehmigt?

  2. Welche Erfahrungen gibt es in Berlin bei der Genehmigung/Beantragung und Praxis mit alternativen ÖPNV-Bedienungsformen?

  3. Wurde die Erprobung neuer Verkehrsarten nach § 2 Abs. 7 Personenbeförderungsgesetz in Berlin beantragt bzw. genehmigt?

  4. Sieht der Senat die Notwendigkeit, das Personenbeförderungsgesetz hinsichtlich der Genehmigung alternativer Bedienungsformen im ÖPNV zu überarbeiten? 【1-4502be】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-4502be】

Zu 1.:

Für alternative Bedienformen ohne linienähnlichen Charakter gelten insbesondere die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes, vor allem § 2 Abs. 6 und 7 PBefG. Genehmigungen werden erteilt, wenn die Voraussetzungen des § 13 PBefG erfüllt sind. Die in Berlin praktizierten Sonderformen im Nachtverkehr erfolgen im Rahmen regulärer Liniengenehmigungen der BVG; Taxen erbringen die Leistungen dabei im Auftrag der BVG. 【1-4502be】

Zu 2.:

Ein privater Antragsteller zog im Oktober 2003 einen Antrag nach § 2 Abs. 7 PBefG zurück, weil sich das Angebot als wirtschaftlich nicht tragfähig erwies. Bereits im Jahr 2000 war zudem ein Antrag auf einen Sammeltaxibetrieb wegen Konkurrenz zu bestehenden BVG-Linien abgelehnt worden. 【1-4502be】

Zu 3.:

Ja. Im Rahmen des Projektes „TELLUS“ wurde eine Erprobung neuer Verkehrsarten beantragt. 【1-4502be】

Zu 4.:

Nein. Nach Auffassung des Senats reichen die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen aus, um auch alternative Bedienformen im ÖPNV zu ermöglichen. 【1-4502be】

Berlin, den 23. Juni 2004

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-4502be】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.