Infrastruktur: Welche i2030 Projekte plant der Senat mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln des GVFG zu fördern?, aus Senat

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Frage 1:
Gemäß den Schriftlichen Anfragen 18/21 452 und 18/22 726 handelt es sich bei den Neu-und
Ausbauprojekten, für die Mittel aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(#GVFG) durch das Land Berlin beantragt werden sollen, neben der #S21 und der #Straßenbahnnetzerweiterung
um die Umsetzung des Projekts #i2030. Dieses ist ein umfangreiches Programm mit zahlreichen
Einzelprojekten. Deshalb frage ich den Senat:
a. Für welche der i2030 Projekte plant der Senat im Einzelnen, konkret Mittel beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu beantragen?
b. Welche dieser Projekte sollen zeitlich prioritär (also bis ca. Mitte der 20er Jahre) umgesetzt werden?
c. Gehört zu den zeitlich prioritären Projekten auch die Herstellung der #Zweigleisigkeit auf den derzeit
eingleisigen Abschnitten der S-Bahn?
d. Inwieweit und in welcher Form wird bei Teilprojekten von i2030, die die Landesgrenze überschreiten, die
Abstimmung zwischen Berlin und Brandenburg bei der Beantragung von GVFG-Mittel sichergestellt?
Antwort zu 1:
Die Rahmenvereinbarung „i2030“ zum Ausbau der Infrastruktur für den Schienenverkehr in
der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg für die Verbesserung der Pendlerverkehre wurde
am 04. Oktober 2017 zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen
Bahn AG (DB AG) geschlossen. i2030 umfasst dabei acht Korridore sowie den Ausbau des
S-Bahnnetzes mit 36 Teilprojekten. Es handelt sich dabei in ihrem Umfang und ihrer
Zeitdauer um sehr unterschiedliche Projekte. Die Mehrzahl der Projekte befindet sich derzeit
in der Phase der Grundlagenermittlung.
Für die folgenden Teilprojekte werden bereits die Planungen (mindestens Leistungsphase
Vorplanung) erarbeitet:
· Wiedererrichtung der Siemensbahn
· Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn
· Prignitzexpress, Velten – Neuruppin
· Bahnhof Königs Wusterhausen
· Ausbau Lübbenau – Cottbus
Nach derzeitiger Zeitplanung sollen bis Mitte der 20er Jahre folgende Teilprojekte bzw.
Teilmaßnahmen umgesetzt werden:
· Bahnhof Königs Wusterhausen
· Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn
· Ausbau der Bahnhöfe entlang des RE 1, 1. und 2. Betriebsstufe
· Prignitzexpress, Velten – Neuruppin
· S-Bahn-Abstellananlagen
· Einbau einer Weichenverbindung am S-Bahnhof „Berlin Hauptbahnhof“
Die Projekte zum zweigleisigen Ausbau eingleisiger S-Bahn-Abschnitte gehören zu den
wichtigen Teilmaßnahmen und werden mit hoher Priorität bearbeitet. Der Projektumfang
dieser Projekte und die für die Planung und Realisierung benötigte Zeit lässt allerdings eine
Umsetzung bis Mitte der 20er Jahre nicht zu.
Für die Finanzierung der i2030-Maßnahmen ist die Nutzung unterschiedlicher
Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrasturktur (BMVI)
möglich. Hauptsächlich wird dabei eine Förderung gemäß
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Betracht kommen. Für einzelne
Teilmaßnahmen sind aber auch andere Förderprogramme des Bundes, wie z.B. eine
Finanzierung aus dem Bedarfsplan im Rahmen des Projektes „Deutschland-Takt“ denkbar.
Konkrete Aussagen zu den einzelnen Teilmaßnahmen können aufgrund des noch sehr
frühen Planungsstandes derzeit nicht getroffen werden.
i2030 wird als gemeinsames Projekt der Länder mit der DB AG bearbeitet. Die Gremien,
wie z.B. der Lenkungskreis, die Projektarbeitsgruppe und die Arbeitskreise der Teilprojekte,
sind mit Vertreterinnen und Vertretern aller Projektpartner besetzt. Auch Entscheidungen
zur Finanzierung werden von allen Projektpartnern gemeinsam getroffen und erfolgen
abgestimmt zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.
Frage 2:
Wie stellt der Senat in Zukunft sicher, dass die für die angemeldeten Projekte bereitgestellten Mittel auch für
diese ausgegeben werden und es nicht wie z.B. 2019 zu einer deutlichen Unterausschöpfung der Bundesmittel
kommt?
Antwort zu 2:
Die Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm werden dem Land Berlin vom Bund
projektbezogen zur Verfügung gestellt und können nur für die jeweils bewilligten Projekte
verwendet werden. Daher werden vom Bund auch nur die entsprechend dem jeweiligen
Projektfortschritt konkret benötigten Mittel an das Land Berlin übertragen.
Zur Klärung des konkreten Bedarfs führt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit den jeweiligen Vorhabenträgern und dem zuständigen Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur regelmäßige Abstimmungen durch, so dass
sichergestellt wird, dass die für die bewilligten Projekte erforderlichen Mittel passgenau zur
Verfügung stehen.
Die in der Frage als „Unterausschöpfung der Bundesmittel“ bezeichnete Diskrepanz
zwischen der im Doppelhaushalt 2018/2019 unterstellten Höhe der Bundesmittel und den
tatsächlich in 2019 verausgabten Bundesmitteln ist dem langen Zeitraum zwischen den
bereits 2016 begonnenen Vorarbeiten für die 2018/2019 und der damit verbundenen
Prognoseunsicherheit hinsichtlich des genauen Mittelbedarfs und insbesondere des
genauen Zeitablaufs der Umsetzung der Projekte geschuldet. Derartige Abweichungen
können in der Praxis nicht ausgeschlossen werden.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz