U-Bahn: Arbeiten an U-5-Tunnel verzögern sich um ein halbes Jahr, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-mitte-arbeiten-an-u-5-tunnel-verzoegern-sich-um-ein-halbes-jahr/20023836.html

Nahe dem #Alex wird der -5-Tunnel erweitert. Jetzt stellt sich heraus: Die #Statik der Konstruktion aus den 20er Jahren ist zu #schwach
Das war eine böse Überraschung: Der alte U-Bahn-Tunnel der BVG unter der Rathausstraße am Alexanderplatz entspricht schon seit Jahren nicht mehr den heutigen statischen Normen. Die vorhandenen Stützen müssen jetzt verstärkt werden. Außerdem müssen weitere eingebaut werden. Die Arbeiten am #Lückenschluss der U5 verzögern sich in diesem Bereich nun um ein halbes Jahr. Auf den #Eröffnungstermin der Strecke vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor Ende 2020 wirke sich dies aber nicht aus, heißt es.
Keine akute Einsturzgefahr

Eine akute Einsturzgefahr habe nicht bestanden, versichern der Projektleiter für den U-5-Bau, Jörg Seegers, und BVG-Sprecherin Petra Reetz. Dass der Tunnel nur nicht „gewusst“ habe, dass er einstürzen könne, und nur deshalb heil geblieben sei, sei eine übertriebene Äußerung von Mitarbeitern auf der Baustelle.

Beim Graben eines Lochs von der Oberfläche zur Tunneldecke habe man sich gewundert, dass man tiefer gehen musste als in den Plänen stand, sagte Seegers dem Tagesspiegel. Die Schicht über dem Tunnel sei rund 70 Zentimeter höher als angenommen. Und damit auch die Last, die auf die Tunneldecke drückt.
Er ist in den 1920er Jahren gebaut worden und wurde von der BVG als Abstell-. und Kehranlage für die Züge der heutigen U5 (Hönow–Alexanderplatz) genutzt. Um die Gleise des Lückenschlusses zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor anschließen zu können, wird der alte Tunnel derzeit umgebaut. Er erhält Rampen, die nach oben zum Bahnhof Rotes Rathaus führen und nach unten zu einer neuer Abstellanlage. Bei diesen Arbeiten ist die „Überlast“ festgestellt worden. Das Bezirksamt Mitte hat die Rathausstraße ab der Einmündung Gontardstraße bis zur Baustelle der U 5 bereits im …

Straßenverkehr: Verantwortung für den baulichen Zustand von Brücken aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass Veranstalter von Sportver- anstaltungen dazu aufgefordert werden, auf eigene Kosten #Gutachten bezüglich der #Sicherheit und der #Statik von #Brücken erstellen sollen, wie es im Fall der Veranstaltung
„Lauf der Sympathien“ und der Carl-Schurz-Brücke ge- schehen ist, obwohl eine solches Gutachten im Verant- wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung wäre und wenn ja, wie begründet der Senat diese Verfahrensweise?

Frage 2: Aus welchen Gründen ist die genannte Brü- cke nur im Rahmen einer Laufveranstaltung gefährdet, nicht aber im alltäglichen Betrieb und wenn eine Gefähr- dung besteht, warum wird die entsprechende Brücke nicht gesperrt?

Antwort zu 1 und 2: Es gilt das Berliner Straßenge- setz, nachdem der Veranstalter von Sportveranstaltungen die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will. Brücken werden auf Grundlage der Regel- werke generell nur für den regulären Verkehr bemessen. Laufveranstaltungen, mit der damit verbundenen dynami- schen Beanspruchung der Brücken, stellen hinsichtlich der Schwingungsanfälligkeit einen Sonderlastfall dar. Dieser ist durch die Regelbemessung nicht abgedeckt. Es können Mehrbelastungen der Brücken bis zum vierfachen gegenüber den üblichen Nutzlasten durch eine dynami- sche Läufermasse auftreten. Insofern stellt die Sondernut- zung durch den Sportveranstalter eine höhere Belastung als der alltägliche Betrieb dar. Betroffen sind insbesonde- re Fußgängerbücken. Durch den Veranstalter als Verursa- cher ist bei vorab als kritisch eingeschätzten Brücken die Unbedenklichkeit zu untersuchen und  nachzuweisen, sofern diese nicht bereits vorliegt bzw. auf Grund der zu erwartenden Läufersituation von vornherein ausgeschlos- sen werden kann. „Gutachten“/Nachweise bezüglich der
„alltäglichen“ Verkehrssicherheit für den Gemeinge- brauch von Brücken sind hoheitliche Aufgabe und werden vom Veranstalter ausdrücklich nicht gefordert. „Gutach- ten“/Nachweise von Sonderlastfällen wie zum Beispiel für Laufveranstaltungen liegen dagegen nicht im Verant-
 
wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt. Eine Sperrung/ Einschränkung eines Bauwerkes für den regulären Betrieb kann nicht mit ei- nem gegebenenfalls nicht nachweisbaren Sonderlastfall begründet werden.

Frage 3: Inwiefern soll das unter 1. genannte Vorge- hen bei zukünftigen Veranstaltungen zum Regelfall wer- den?

Antwort zu 3: Das unter 1. genannte Verfahren ist der Regelfall im Zusammenhang mit Anhörungen zu Veran- staltungen im Zuge von Sondernutzungen. Eine Ausnah- me für Veranstalter von Sportveranstaltungen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass alle betroffe- nen Veranstalter von Laufveranstaltungen die Gutachter- kosten aus wirtschaftlichen Gründen selbst erbringen können; wenn nein, welche Unterstützung bezüglich der Kosten könnten die Veranstalter von Sportveranstaltun- gen dann für solche Gutachten seitens des Senats erwar- ten?

Antwort zu 4: Antragsteller für Veranstaltungen sind zumeist eingetragene Vereine sowie Wirtschaftsunter- nehmen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht bekannt sind. Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Kostentra- gung für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Laufveranstaltungen oder sonstigen Sportveranstal- tungen sieht das Berliner Straßengesetz einschließlich deren Ausführungsvorschriften nicht vor.

Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)