Ankerverbot auf Berliner Bundeswasserstraßen – Kontrollen und Verfahren auf dem Rummelsburger See, aus Senat

17.10.2025

Frage 1:

Wie viele Kontrollen hat die #Wasserschutzpolizei seit Inkrafttreten des Ankerverbots am 1. Juni 2024 auf dem #Rummelsburger See durchgeführt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Antwort zu 1:

Ausgenommen der #Fahrrinne besteht auf dem Rummelsburger See weder ein #Ankerverbot noch ein generelles #Verbot zum #Stillliegen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#GDWS) hatte im Jahr 2019 den Antrag für ein Ankerverbot der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz Berlin abgelehnt. Ein Ankerverbot ist auch in der „ Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der #Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung“ (7. BinSchStrO AbweichV), die am 1. Juni 2024 in Kraft trat, nicht formuliert worden.

„Ankerverbot auf Berliner Bundeswasserstraßen – Kontrollen und Verfahren auf dem Rummelsburger See, aus Senat“ weiterlesen