Straßenverkehr: Bau der Wilhelminenhofbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bau der #Wilhelminenhofbrücke zwischen #Wilhelminenhofstraße und
#Schnellerstraße in #Treptow-Köpenick? (siehe BVV-Beschluss 808/37/10)
Frage 4:
Wie ist der Stand zum B-Plan 9-14?
Antwort zu 1 und zu 4:
Der Bebauungsplan 9-14 für die planungsrechtliche Sicherung der Wilhelminenhofbrücke
wurde mit BA Beschluss 554/06 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vom 25.05.2006
aufgestellt und im Amtsblatt vom 22.12.2006 öffentlich bekannt gemacht. Der B-Plan hat
derzeit den Verfahrensstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
welche vom 04.06.2007 bis 18.06.2007 stattfand.
Frage 2:
Wann wurden welche #Fördergelder beantragt? (siehe Zwischenbericht vom 12.11.2015 des Bezirksamtes
TK)
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt stellte mit Schreiben vom 29.05.2017 einen erneuten Förderantrag bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Frage 3:
Wurden bereits Fördermittel für den Bau der Wilhelminenhofbrücke genehmigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 5:
Hat aus Sicht des Senats die Inbetriebnahme der #Minna-Todenhagen-Brücke Auswirkungen auf das
Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke? Wenn ja: Welche?
Antwort zu 5:
Die verkehrliche Entwicklung im Bezirk Treptow-Köpenick ist mit dem Neubau der
überregionalen neuen Straßenverbindung wesentlich verbessert. Über diese
Straßenverbindung werden Durchgangsverkehre in Richtung A 113 / A 100 zur Entlastung
von Schöneweide geführt. Auswirkungen auf das der Verbesserung der
Erschließungssituation in Schöneweide dienende Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke
sind nicht zu erwarten.
Frage 6:
Wie viele und welche Fahrspuren wird es nach derzeitigem Stand der Planung auf der
Wilhelminenhofbrücke geben? Wird die Brücke für den gesamten Verkehr freigegeben sein oder wird es
Nutzungseinschränkungen geben, z. B. für verschiedene Verkehrsarten?
Antwort zu 6:
Die bisherigen Planungen gehen von zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr (je Richtung 1
Fahrspur) sowie Anlagen für den Rad- und Fußverkehr aus.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Fußgängertunnel ohne Fußgänger, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welches #Schadensbild existiert beim #Fuß-
gängertunnel unter der #Schnellerstraße am Bahnhof #Schö-
neweide nach dem #Brand im Dezember 2016, der zu
dessen Sperrung führte?
Antwort zu 1: Der Brand führte zur Zerstörung der
abgehängten Tunneldecke einschließlich der Tunnelbeleuchtung
und aller Türen zu den Betriebsräumen im
Bereich des Ausganges am Bahnhof Schöneweide. Ferner
wurde der Aufzug erheblich beschädigt. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark
verrußt.
Frage 2: Gibt es einen Zeitplan für den Baubeginn zur
Beseitigung der Schäden und der #Wiederinbetriebnahme
des Tunnels, der eine stark frequentierte Zuwegung vom
und zum Bahnhof Schöneweide darstellt?
Frage 3: Welche Kosten werden durch die Reparatur
des Tunnels entstehen?
Antwort zu 2 und 3: Nach Entscheidung über Art und
Umfang der Instandsetzung erfolgt die Vorbereitung und
Vergabe der erforderlichen Bauleistungen. Eine Vergabe
der Bauleistungen wird im Herbst 2017 angestrebt. Die
Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt
werden.
Frage 4: Soll der Tunnel zukünftig – auch nach dem
Umbau des Bahnhofsumfeldes – in Betrieb bleiben oder
wird eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
favorisiert?
Antwort zu 4: Eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
wird grundsätzlich favorisiert. Hierfür bedarf
es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten,
die im Rahmen der neuen Verkehrslösung
Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
der Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide
und der damit verbundenen Umgestaltungen der neuen
Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der Brü-
ckenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der
neuen Planungen der Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht
werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung
dieser beschriebenen Maßnahmen möglich.
Frage 5: Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren
durch Reparatur und Erhalt des Tunnels entstanden?
Antwort zu 5: In den letzten zehn Jahren sind für Instandsetzungen
und Erhalt der Tunnelanlage einschließ-
lich deren Fahrtreppen und Aufzüge Kosten in Höhe von
877.000 € entstanden.
Berlin, den 28. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017)