Straßenbahn: Umweltvertraeglichkeitsuntersuchungen und bauliche Vorleistungen zur Streckenverlaengerung nach Buchholz-West

Straßenbahn: Umweltvertraeglichkeitsuntersuchungen und bauliche Vorleistungen zur Streckenverlaengerung nach Buchholz-West

Ereignis

Im Zuge des straßenseitigen Neubaus des Rosenthaler Weges wurden bereits weitreichende bauliche Vorleistungen für die geplante 1,7 km lange Straßenbahnverlängerung in das städtebauliche Entwicklungsgebiet Buchholz-West realisiert. Zur Vorbereitung der öffentlich-rechtlichen Planfeststellung sind im laufenden Verfahren noch vertiefende Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Schall- und Erschütterungsgutachten anzufertigen, während parallel im bezirklichen Bebauungsplanverfahren unterschiedliche Varianten zur zukünftigen verkehrlichen Querschnittsaufteilung der Mühlenstraße geprüft werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1595, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1595
Ich frage den Senat:
1. Warum kann das Planfeststellungsverfahren für die 1,7 km lange Straßenbahnverlängerung in das Neubaugebiet Buchholz-West erst 1997/98 durchgeführt werden, so daß die Inbetriebnahme erst 1999 erfolgen kann?
2. Welche Vorleistungen sind bisher für diese Straßenbahnstrecke im Rahmen der umfangreichen auch gutachterlichen Untersuchungen zu dieser Straßenbahnstrecke vorgenommen worden, welche Untersuchungen müssen noch getätigt werden, und unter welchen Bedingungen kann das Planfeststellungsverfahren in der ersten Hälfte des Jahres 1997 eingeleitet werden?
3. Kann der Senat bestätigen, daß es bei der ursprünglichen Absicht bleibt, nämlich die Mühlenstraße im bestehenden Querschnitt nur für den Straßenbahnverkehr, den Fahrradverkehr, den Anliegerverkehr und den fußläufigen Verkehr zu öffnen und den Durchgangsautoverkehr herauszuheben? Wenn nein, warum nicht?
4. Sollte die Planung geändert worden sein, wie hoch wären die Kosten für die Verbreiterung der Mühlenstraße (Grundstückskosten, Erschließungskosten, Leitungsverlegungskosten, Straßenbaukosten etc.), und welche Vorstellungen hat der Senat angesichts der dramatischen Haushaltssituation, diese zu finanzieren?
5. Müßte für die Verbreiterung der Mühlenstraße der erst kürzlich gebaute Kiosk an der Ecke Hauptstraße/Mühlenstraße abgerissen werden, und welche Kosten müßten allein für das Grundstück, Abriß und Ersatz des Kiosks vom Land Berlin aufgebracht werden?
6. Müßten gegebenenfalls noch weitere Gebäude abgerissen werden? Wenn ja, welche, und mit welchen Kosten wäre dabei zu rechnen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1595
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Im Rahmen des Neubaus des Rosenthaler Weges sind bereits bauliche Vorleistungen für die Straßenbahn getroffen worden. Für den darüber hinausgehenden Planungsbereich sind im Zusammenhang mit der Erstellung von Unterlagen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens insbesondere noch Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (Schall- u. Erschütterungsgutachten) einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplanes anzufertigen. Das Planfeststellungsverfahren kann erst am Ende einer mit allen zu beteiligenden Stellen abgestimmten Planung eingeleitet werden.
Zu 3.:
Der Senat prüft im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens in Abstimmung mit dem Bezirk und den Betroffenen unterschiedliche Varianten zum Umbau der Mühlenstraße.
Zu 4.:
Da zur Zeit noch keine Entscheidung über die endgültige Ausbildung der Mühlenstraße getroffen wurde, sind auch noch keine Bauplanungsunterlagen für den Straßenbau erarbeitet worden, die auch Aussagen zu den Kosten zusätzlicher Maßnahmen (wie z. B. Leitungsverlegungen) ermöglichen würden.
Zu 5. und 6.:
Bei einer Verbreiterung der Mühlenstraße müßte im Rahmen der B-Planbearbeitung untersucht werden, ob ein Abriß des Kiosks und weiterer Gebäude erforderlich ist. Deshalb können zur Zeit auch noch keine Angaben über finanzielle Auswirkungen gemacht werden.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“