Bahnhöfe: S-Bahnhof am Kamenzer Damm (S-Bahnlinie 2)?, aus Senat

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Frage 1:
Worin ist begründet, dass der Berliner Senat nicht mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB)
gemeinsam die Deutsche Bahn AG beauftragt hat, auf den neu zu trassierenden Bahnstrecken der #Dresdner
Bahn, gleichfalls einen neuen -Bahnhof #Kamenzer Damm zu schaffen (erbitte umfangreiche Begründung)?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hat die Schaffung eines neuen S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“ nicht
gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bei der Deutschen Bahn
AG (DB AG) beauftragt, da der VBB nicht für die Bestellung von Ausbauvorhaben der SBahn-Infrastruktur in Berlin verantwortlich ist.
Frage 2:
Kann dieser etwaige #Bahnhof Kamenzer Damm noch nachträglich vor Inbetriebnahme oder auch nach
Inbetriebnahme der neuen Dresdner Bahn bestellt, projektiert, gebaut und eröffnet werden?
Antwort zu 2:
Nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen kann der etwaige -Bahnhof „Kamenzer
Damm“ #bestellt und #projektiert werden. Bau und #Eröffnung können erst nach
#Inbetriebnahme der neuen Dresdener Bahn erfolgen.
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Frage 3:
Hat der Senat bereits diesbezügliche #Planungsgespräche für diesen weiteren Bahnhof auf der #S2 mit der SBahn Berlin GmbH, der Deutschen Bahn oder dem Land Brandenburg geführt?
Antwort zu 3:
In einem „Kundendialog zur zukünftigen Infrastruktur S-Bahn“ wurde bereits am 10.07.2018
u.a. über den möglichen S-Bahnhof „Kamenzer Damm“ u.a. mit der S-Bahn Berlin GmbH,
der Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Land Brandenburg gesprochen. Anschließend
fanden im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030 weitere diesbezügliche
Planungsgespräche mit der DB AG und dem Land Brandenburg statt.
Frage 4:
Betrachtet der Senat die Schaffung eines S-Bahnhofes Kamenzer Damm als Attraktivitätsförderung für den
Öffentlichen Nahverkehr in Berlin?
Antwort zu 4:
Ja, die Schaffung einer zusätzlichen Verkehrsstation für die S-Bahn, wie z.B. des möglichen
S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“, kann zur Attraktivitätsförderung für den Öffentlichen
Nahverkehr in Berlin beitragen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz