https://www.tagesspiegel.de/berlin/klage-zu-pruegelnden-kontrolleuren-die-berliner-s-bahn-ist-der-presse-zu-auskuenften-verpflichtet/26568172.html
Nach einer Klage steht fest: Die #S-Bahn ist wie eine #Behörde zu behandeln.
Die Berliner S-Bahn muss ihre Türen nicht nur für ihre zahlreichen Passagiere öffnen, sondern künftig auch für mitunter unbequeme Anfragen der #Presse. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Tagesspiegels entschieden.
Es ist die erste Entscheidung dieser Art für die S-Bahn GmbH, ein formal privates Unternehmen, das jedoch vollständig zum #Staatskonzern Deutsche Bahn gehört, und bedeutet sprichwörtlich eine Weichenstellung: Demnach soll die S-Bahn in Sachen Informationspflichten und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit genau so zu behandeln sein wie eine staatliche Behörde (Az.: 28 O 421/18). Gegen eine solche #Einstufung hatte sich die S-Bahn vor Gericht mit allen Mitteln zu wehren versucht.
Bei den Tagesspiegel-Recherchen ging es um Übergriffe von Fahrkartenkontrolleuren. 2018 gab es mehrere Fälle, in denen ihnen Gewalttätigkeiten und Betrug gegenüber Fahrgästen vorgeworfen wurde.
Genaueres herauszubekommen, erwies sich als schwierig. Die S-Bahn verwies bei Anfragen auf die Ermittlungen der Bundespolizei oder ihren – damaligen – privaten Personaldienstleister Wisag. Bei dem Unternehmen mit Sitz in …