Flughäfen: Abfertigungschaos am Flughafen BER, aus Senat

  1. Mit welchem #Passagierdurchsatz wurden seitens der #Flughafengesellschaft die Prozesse im Bereich der
    #Passagierabfertigung im #Terminal 1 (ohne pandemiebedingte Einschränkungen und außerhalb der Ferienzeit) kalkuliert? (Bitte die durchschnittliche sowie die maximale Auslastung/Durchsatz pro Stunde sowie pro
    Tag angeben)
  2. Mit welchem Passagierdurchsatz wurden seitens der Flughafengesellschaft die Prozesse im Bereich der
    Passagierabfertigung im Terminal 1 (ohne pandemiebedingte Einschränkungen und während der Ferienzeit) kalkuliert? (Bitte die durchschnittliche sowie die maximale Auslastung bzw. den maximalen Durchsatz
    pro Stunde sowie pro Tag angeben)
    Zu 1. und 2.: Für die Passagierabfertigung in den Terminals 1 und 2 wird eine durchschnittliche Kapazität von ca. 5.570 abfliegenden Passagieren pro Stunde angenommen.
    Grundsätzlich unterscheiden sich die Abfertigungszeiten und Durchsatzraten in Ferienzeiten nicht von denen außerhalb der Ferienzeiten. Einziger Unterschied ist, dass in Ferienzeiten eine Verschiebung der verschiedenen Verkehrs-segmente, d.h. weniger Geschäftsreise- und mehr Urlaubsverkehr, zu unterschiedlichen Belastungen der Infrastruktur führen kann und dieses bei der taggenauen Ressourcenallokation der Prozesspartner
    berücksichtigt werden muss. Maßgeblich für die Bemessung der Ressourcen ist stets die
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    sogenannte Spitzenstunde. In der Regel werden weder Tageswerte noch Jahreswerte für
    generelle Kapazitätsbetrachtungen herangezogen.
  3. Wie wurden diese Kalkulationen auf Grund der coronabedingten Einschränkungen bzw. Zusatzmaßnahmen angepasst? (Den durchschnittlichen sowie den maximalen Passagierdurchsatz auch hier bitte pro
    Stunde und pro Tag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ferien angeben.)
    Zu 3.: Pandemiebedingt sind sowohl aufgrund der bundes- als auch landesrechtlichen
    Regelungen Zusatzprozesse erforderlich, die insgesamt zu verlängerten und zusätzlichen
    Prozesszeiten führen. Diese variieren darüber hinaus hinsichtlich der einzelnen Anforderungen der unterschiedlichen Airlines und Destinationen. Im Durchschnitt kann von einer
    pandemiebedingten Kapazitätsreduktion von 20-25 % ausgegangen werden. Im Übrigen
    siehe Antwort zu Fragen 1 und 2.
  4. Welche infrastrukturellen und kapazitativen Defizite wurden seitens der Flughafengesellschaft nach Inbetriebnahme des BER im Terminal 1 ausfindig gemacht?
    Zu 4.: Die Anlaufphase am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) ergab
    wichtige Erkenntnisse insbesondere zu Themen wie Beschilderung, Passagierführung
    und Schnittstellen zwischen verschiedenen Prozessen. Diese sowie die infrastrukturellen
    Defizite werden laufend gemeinsam mit den Prozesspartnern erörtert und hierfür Lösungswege thematisiert. Grundsätzlich liegt das systembestimmende kapazitive Element
    bei der Bundespolizei hinsichtlich der #Sicherheitskontrollen der Fluggäste.
  5. Welche infrastrukturellen und kapazitativen Defizite wurden, neben Personalmangel sowie coronabedingten Einschränkungen, seitens der Flughafengesellschaft als Erklärung für lange Wartezeiten im Bereich
    Check-In, der Sicherheitskontrollen sowie der Gepäckausgabe zu Beginn und während der Herbstferien in
    Berlin und Brandenburg 2021 ausfindig gemacht?
    Zu 5.: Die bedauerlichen Wartezeiten waren keine Frage der Kapazität oder der Infrastruktur. Gleichwohl überprüft die FBB, wie die gepäckseitige Abfertigungskapazität pro
    Stunde von gleichzeitig ankommenden Flugzeugen gesteigert werden kann. Die längeren
    Wartezeiten für die Passagiere zu Beginn der Herbstferien resultierten ausschließlich in
    den Personalengpässen der Prozesspartner der FBB (Fluggesellschaften und deren
    Dienstleister) sowie der Umsetzung der unterschiedlichen pandemiebedingten Regularien
    der Destinationen und der Fluggesellschaften. Die FBB hat die Prozesspartner über die
    Herbstferien bei ihren Aufgaben mit eigenem Personal unterstützt und bei Bedarf Ersatzvornahmen durch einen eigens gebundenen Dienstleister vornehmen lassen, die sie den
    Verantwortlichen in Rechnung stellt. Diese Ersatzvornahmen beauftragt die FBB insbesondere bei der Abfertigung der Flugzeuge, um das Personal der Dienstleister der Fluggesellschaften bei der Be- und Entladung der Flugzeuge zu unterstützen und die Wartezeit bei der Gepäckausgabe zu verringern.
  6. Welche Umbaumaßnahmen plant die Flughafengesellschaft kurz- und mittelfristig in der Haupthalle des
    Terminal 1 umzusetzen, um die infrastrukturellen und kapazitativen Defizite zu beheben?
    Zu 6. Siehe Antwort zu Frage 4.
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  7. Wie erklärt die Flughafengesellschaft Gepäckwartezeiten für ankommende Passagiere von teilweise
    mehreren Stunden?
    Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 5.
  8. Mit welcher Anzahl von ankommendem Fluggerät wurde, vor der Pandemie, im Durchschnitt sowie in
    Spitzenzeiten kalkuliert und für welche Anzahl an ankommendem Fluggerät ist der Gepäcksortierbereich
    pro Stunde ausgelegt? (Sollte die Angabe auf Grund des Fluggerätmixes nicht möglich sein, bitte Angabe
    nach Containern und Gepäckwagen)
    Zu 8.: Im Durchschnitt wird pro Stunde mit 50 ankommenden Flugzeugen am gesamten
    BER (T1 und T2) gerechnet. Die Bewertung der #Ankunftskapazität des #Gepäcksortierbereichs auf der Basis von Flugbewegungen oder Container-/ #Gepäckwagenfahrten ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Transportwege, Vorprozesse, Auslastungen und Gepäckquoten nicht eindeutig möglich. In Anlehnung an die Bemessungsgrundlagen für abfliegende Verkehre werden diese Bereiche mit einer dynamischen Simulation untersucht
    und auf einen maximalen Passagierwert umgerechnet (ca. 5.500 ankommende Passagiere pro Stunde).
  9. Gibt es coronabedingt Einschränkungen in der Gepäckabfertigung bei ankommenden Flügen und wenn
    ja, welche?
  10. Sieht die #Flughafengesellschaft derzeit ein infrastrukturelles bzw. ein kapazitatives Defizit im Bereich
    der Gepäckhalle/Gepäcksortierbereich im Terminal 1 für ankommendes Gepäck?
  11. Konnte mittlerweile die Anzahl an Gepäckbändern von vormals 8 im Terminal 1 erhöht werden und wenn
    ja, um wie viele?
  12. Welche Maßnahmen plant die FBB kurz und mittelfristig, um die teils massiven Wartezeiten in der Gepäckausgabe zu minimieren?
    Zu 9., 10., 11. und 12: Siehe Antwort auf Frage 5.
  13. Ist es zutreffend, dass die Laufbänder im Abflugbereich des Terminal 1 defekt sind bzw. aus welchen
    Gründen werden diese nicht betrieben?
  14. Waren die Laufbänder nach der Eröffnung des BER im Oktober 2020 vollumfänglich funktionstüchtig?
  15. Wie groß ist aktuell der Anteil (prozentual) nicht betriebener Laufbänder (wie hoch war dieser in den
    Herbstferien)?
  16. Wann gedenkt die Flughafengesellschaft die Laufbänder in Betrieb zu nehmen, um so vor allem Passagieren mit Kindern oder mit eingeschränkter Mobilität den Weg zu den Abfluggates zu erleichtern?
  17. Ist es zutreffend, dass diverse Rollsteige im Terminal 1 nicht funktionstüchtig sind und wie hoch ist der
    prozentuale Anteil dieser am Gesamtaufkommen?
  18. Ist es zutreffend, dass eine Reparatur dieser Rollsteige aufgrund schwieriger Ersatzteilbeschaffung bisher nicht stattfinden konnte?
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  19. Wann rechnet die Flughafengesellschaft damit alle Rollstiege im Terminal 1 in Betrieb nehmen zu können, um den Passagieren eine angemessene Art der Fortbewegung im Terminal 1 zur Verfügung stellen zu
    können?
    Zu 13. bis 19.: Von insgesamt 17 Fahrsteigen im Terminal 1 sind 8 seit Anfang des Jahres
    außer Betrieb. Die FBB prüft derzeit die Ursachen für die Schäden, das weitere Vorgehen
    sowie ggf. Ansprüche gegen Dritte. Erst durch den mit der Inbetriebnahme erfolgten Dauerbetrieb der bereits in 2010/2011 eingebauten Fahrsteige sind diese Mängel sichtbar
    geworden. Für mobilitätseingeschränkte Fluggäste besteht die Möglichkeit die vom BER
    angebotenen Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.
  20. Kam es während der Ferienzeit im Oktober 2021 am Flughafen BER zu kapazitätsbedingten „Rückstaus
    in der Luft“, aufgrund der Tatsache, dass nur eine Start-/Landebahn am BER betrieben wird?
    Zu 20.: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Einbahnbetrieb Anlass für Steuerungsmaßnahmen der Deutschen Flugsicherung (DFS) war. Im Normalfall und insbesondere bei den zurzeit pandemiebedingt reduzierten Verkehrszahlen ist die Kapazität des
    Einbahnbetriebs ausreichend. Der Einbahnbetrieb ist behördlich genehmigt und wird regelmäßig überprüft.
  21. Welche Einsparmaßnahmen generiert die FBB monatlich durch die Offenhaltung von nur einer Start-
    /Landebahn, statt zweier Start-/Landebahnen?
    Zu 21.: Durch den Einbahnbetrieb wird im Wesentlichen der Personalaufwand bei der
    Flughafenfeuerwehr und dem Vorfeldservice reduziert. Darüber hinaus reduzieren sich
    die Betriebskosten und Instandhaltungsaufwendungen.
  22. Wie kurzfristig ist es der Flughafengesellschaft möglich die zweite Start-/Landebahn am BER in Betrieb
    zu nehmen?
    Zu 22.: Der Betrieb der zweiten Start- und Landebahn kann jederzeit kurzfristig wiederhergestellt werden.
  23. Wie würde sich die Inbetriebnahme der zweiten Start-/Landebahn am BER auf das Flugvolumen derzeit
    auswirken, wäre mit einem höheren Flugaufkommen zu rechnen oder lediglich mit einer „Entzerrung“ von
    Starts und Landungen?
    Zu 23.: Durch den Einbahnbetrieb werden keine Flüge abgewiesen. Ein Zweibahnbetrieb
    würde daher derzeit nicht zu einer Erhöhung des Flugvolumens führen.
  24. Wie erklärt die Flughafengesellschaft die teils massiven Wartezeiten im Bereich der Sicherheitskontrollen?
    Zu 24.: Die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist eine hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei, die diese durch ihren Dienstleister Securitas GmbH vornehmen lässt. Bezüglich
    dieses Prozesspartners wird ebenfalls auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
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  25. Welche Kenntnis hat die Flughafengesellschaft über den Passagierdurchsatz an den Sicherheitskontrollen im Terminal 1? (Bitte Durchsatz im Durchschnitt sowie in Spitzenzeiten angeben)
    Zu 25.: Ergänzend zu der Antwort zu Frage 1 ist festzuhalten, dass die konkreten Durchsatzraten an den Sicherheitskontrollen im Verantwortungsbereich der Bundespolizei liegen. Es wird daher auf die Bundespolizei verwiesen.
  26. Sieht die Flughafengesellschaft nach den langen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen des Terminal
    1 infrastrukturelle und kapazitative Defizite in diesem Bereich und wenn ja, wo liegen diese?
    Zu 26.: Ergänzend zu der Antwort zu Frage 4 wird darauf hingewiesen, dass die FBB mit
    der für die Sicherheitskontrolle zuständigen Bundespolizei und deren Auftragnehmer
    Securitas GmbH sehr eng zusammenarbeitet, um eine bestmögliche Planungsgrundlage
    für die Spuröffnung und den Personaleinsatz dieser Prozesspartner zu erzielen. Dies stellt
    sicher, dass die operativen Planungen für die Sicherheitskontrollen mit den restlichen
    operativen Planungen am Flughafen zusammenpassen. Gleichzeitig werden gemeinsam
    Prozessoptimierungen vorangetrieben und umgesetzt.
  27. Welche Aus- und Umbaumaßnahmen plant die FBB im Bereich der Sicherheitskontrollen im Terminal 1
    umzusetzen, um die Kapazitätsengpässe in diesem Bereich zu beseitigen und welcher zeitliche Aufwand
    steht hinter möglichen Maßnahmen? (Sollte dies nicht im Zuständigkeitsbereich der FBB liegen, bitte Angabe welche Kenntnisse der Flughafengesellschaft hierzu vorliegen)
    Zu 27.: Der Fokus der FBB liegt auf der Stabilisierung und Optimierung der Prozesse.
    Weiterreichende Kapazitätszuwächse werden mit Blick auf die Entwicklung des Gesamtsystems definiert. Ein Ausbau der Sicherheitskontrollstellen wird auch in diesem Kontext
    geprüft.
  28. Hat die Flughafengesellschaft vorsorglich geprüft, ob eine kurzzeitige Öffnung des Terminals 2 für den
    Oktober 2021 zumindest die langen Wartezeiten im Bereich des Check-In sowie der Sicherheitskontrollen
    hätte minimieren können? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Flughafengesellschaft hier gekommen und
    mit welcher Begründung? Hat hierzu ein intensiver Austausch mit den vor Ort tätigen Dienstleistern stattgefunden und was waren die Ergebnisse dieses Austauschs?
    Zu 28.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die Passagierzahlen lagen an den
    Herbstferienwochenenden nicht höher als zum Teil vor den Ferien. Die Wartezeiten resultierten nicht aus einer besonders hohen Passagiermenge im Terminal. Eine kurzzeitig
    untertägige Öffnung des Terminals 2 ist nicht ohne weiteres möglich. Auch wenn das Terminal 2 bereits baulich fertiggestellt ist, bedarf es noch einer Sicherheitsüberprüfung durch
    die Bundespolizei und der anschließenden Ausgrenzung des Luftsicherheitsbereichs.
    Diese Vorbereitungen umfassen ca. sechs Wochen. Eine temporäre Öffnung für wenige
    Wochen stellt darüber hinaus keine wirtschaftliche Entscheidung dar.
  29. Sieht die Flughafengesellschaft Defizite im Bereich der Passagiersteuerung/Wegeführung durch unzureichende Beschilderung im Terminal 1 und welche Kenntnisse liegen nach einem Jahr Betrieb der FBB
    hierzu vor? Wie plant die Flughafengesellschaft hier gegenzusteuern?
    Zu 29.: Die Beschilderung sowie auch andere Themen werden optimiert.
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  30. Wie oft kam es seit der Inbetriebnahme des BER zu Verzögerungen in der Passagierabfertigung aufgrund von Stromausfällen im Terminal 1 (Unterteilung Luft- und Landseite)
    Zu 30.: Es ist auf Grund von Stromausfällen nicht zu Verzögerungen in der Passagierabfertigung gekommen.
    Berlin, den 04.11.2021
    In Vertretung
    Vera Junker
    Senatsverwaltung für Finanzen

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