www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten 1. bis 4. wiedergegeben. Frage 1: Aus welchem Grund sind am #U-Bahnhof #Hermannstraße die #Nordausgänge (Emser Straße) seit Wiederaufnahme des Betriebs am 25.08.2014 weiterhin gesperrt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Nordausgänge sind gesperrt, da in diesem Be-reich umfangreiche #Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Wie auch im Bereich des Bahnsteiges sind hier im Rahmen der Umbaumaßnahmen nachträglich erhebliche Mängel zum Vorschein gekommen. Da die Sanierungs-maßnahmen starke Eingriffe in die statische Konstruktion des Bauwerks erfordern, konnte der nördliche Vorhallen-bereich nicht zeitgleich mit dem Bahnsteig eröffnet wer-den. Im Rahmen der gendergerechten Modernisierungs-maßnahmen erhalten die Treppen- und Vorhallenbereiche ein zeitgemäßes, helles und freundliches Design. Eine neue Grundrissaufteilung sorgt für mehr Übersichtlichkeit sowie eine bessere Orientierung. Zur Erhöhung der Si-cherheit werden die bisher nicht einsehbaren und fehlge-nutzten Bereiche beseitigt. Außerdem wird der gesamte Bereich mit Videotechnik ausgestattet und die Beleuchtung komplett erneuert.“ Frage 2: Welche Baumaßnahmen finden derzeit an dieser Stelle noch statt und wann ist mit einer Wiederin-betriebnahme der bisher verschlossenen Ausgänge zu rechnen? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Folgende Baumaßnahmen finden noch statt: • Abbruch sämtlicher Wandbeläge und abgehängter Decken • Betoninstandsetzung und Korrosionsschutzarbei-ten an den Stahlträgern • Abbruch der Außen- und Innentreppen • Erneuerung der Fahrtreppen • Neubau der Außen- und Innentreppen • Neuverkleidung der Wandflächen • Putz- und Malerarbeiten • Elektroarbeiten (z. B. Erneuerung der Beleuch-tung) • Kommunikationsarbeiten (z. B. Ausstattung mit Videotechnik) • Einbau eines Blindenleitsystems und eines neuen Fußbodenbelages. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte 2016 dauern.“ Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass es an der dazu-gehörigen #Bushaltestelle auf der „Hermannbrücke“ (Überführung der Ringbahn durch die Hermannstraße) auf Grund von Platzmangel regelmäßig zu starkem Gedränge bei Ein- und Aussteigen aus den haltenden Bussen kommt und dass hier regelmäßig #Gefahrensituationen entstehen, wenn Passant*innen auf die Fahrbahn ausweichen müs-sen? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Es ist im Regelfall möglich, den Haltestellenbereich fußläufig auf dem Gehweg zu durchqueren. Eine regel-mäßige Überfüllung ist der BVG nicht bekannt. Der Be-deutung des Umsteigepunkts S+U Hermannstraße steht eine dichte Taktfolge der abbringenden Linien, insbeson-dere der Linie M44, gegenüber. Es ist nachvollziehbar, dass sich bei Abfahrt eines Busses die zusteigenden Fahrgäste um die Ein-stiegstür(en) formieren und in diesem Moment ein Durchkommen erschwert sein kann. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn – oder gar ein Um-den-Bus-Herumgehen – ist jedoch bei einer angemessen kurzen Wartezeit nicht erforderlich. Sollte die Verteilung der wartenden Fahrgäste im Ein-zelfall so ungünstig sein, dass ein Durchkommen – insbe-sondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl – erschwert ist, sollte dies im zwischenmenschlichen Miteinander beheb-bar sein, indem eine Gasse gebildet wird.“ Frage 4: Kam es an dieser Stelle schon zu Personen- oder Sachschäden durch die unter 3. beschriebene Gefah-rensituation (mit Bitte um Aufstellung nach Datum ge-ordnet)? Antwort zu 4.: Hierzu teilt die BVG mit: „Personenschäden oder Sachschäden sind der BVG nicht bekannt.“ Ergänzung des Senats: Nach Aussage der Verkehrslenkung Berlin, Unfall-kommission, stellt die Hermannbrücke zwar keine Un-fallhäufungsstelle dar, aber es wurden im Zeitraum 2011 bis 2013 auf der Hermannbrücke auch Unfälle mit Perso-nenschäden unter Beteiligung von zu Fuß Gehenden re-gistriert. Die Unfallaufnahmedaten lassen jedoch keine eindeutigen Rückschlüsse darauf zu, ob und mit welchem Anteil diese Unfälle auf die zeitweise beengten Platzver-hältnisse im Bereich der Bushaltestelle zuzuführen sind. Frage 5: Ist für dieses Problem ein Lösungskonzept und damit verbunden ein Zeitplan vorgesehen (wenn ja, bitte beifügen)? Antwort zu 5.: Auf Grund des unter 3. und 4. geschil-derten Sachverhalts wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen, ein Lösungskonzept für den Bereich S- und U-Bahnhof Hermannstraße zu entwickeln. Berlin, den 24. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)