26.05.2026
- Hat die #FBB die weitere #Bearbeitung und #Kostenerstattung der bis zum 31.12.2022 ausgegebenen #Anspruchsermittlungen (#ASE) zum 31.12.2025 eingestellt, gemäß ihrer #Rechtsauffassung zur Verjährung der Umsetzung der ASE?
Zu 1.: Die FBB hat die weitere Bearbeitung und Kostenerstattung der bis zum 31.12.2022 ausgegebenen Anspruchsermittlungen (ASE) mit Ablauf des 31.12.2025 eingestellt. Nach Angaben der FBB wurde bei der Frage der Fristeinhaltung für die Einreichung der Nachweise über die Umsetzung erforderlicher #Schallschutzmaßnahmen jedoch #kulant verfahren, indem auch Einreichungen in den Tagen nach Fristablauf berücksichtigt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass mehr als 85 % der betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Anspruchsermittlungen zum Zeitpunkt der Fristsetzung bereits seit mindestens fünf Jahren erhalten hatten und damit für die Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen insgesamt acht Jahre oder mehr Zeit zur Verfügung stand.
„Umsetzung des Schallschutzprogramms, aus Senat“ weiterlesen