26.05.2026
- Hat die #FBB die weitere #Bearbeitung und #Kostenerstattung der bis zum 31.12.2022 ausgegebenen #Anspruchsermittlungen (#ASE) zum 31.12.2025 eingestellt, gemäß ihrer #Rechtsauffassung zur Verjährung der Umsetzung der ASE?
Zu 1.: Die FBB hat die weitere Bearbeitung und Kostenerstattung der bis zum 31.12.2022 ausgegebenen Anspruchsermittlungen (ASE) mit Ablauf des 31.12.2025 eingestellt. Nach Angaben der FBB wurde bei der Frage der Fristeinhaltung für die Einreichung der Nachweise über die Umsetzung erforderlicher #Schallschutzmaßnahmen jedoch #kulant verfahren, indem auch Einreichungen in den Tagen nach Fristablauf berücksichtigt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass mehr als 85 % der betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Anspruchsermittlungen zum Zeitpunkt der Fristsetzung bereits seit mindestens fünf Jahren erhalten hatten und damit für die Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen insgesamt acht Jahre oder mehr Zeit zur Verfügung stand.
Seit Ablauf der Frist Ende Dezember 2022 bis Anfang Mai 2026 war lediglich von 14 % der seinerzeit angeschriebenen Antragstellerinnen und Antragsteller eine Rückmeldung zu verzeichnen.
- Wie viele ermittelte und noch nicht umgesetzte ASE-B bzw. ASE-E sind davon insgesamt und wie viele davon im Land Berlin betroffen? (Bitte konkrete Anzahl und bei ASE-B getrennt nach Tagschutz- und Nachtschutzgebiet angeben)
Zu 1.1.: Insgesamt blieben 7.506 #Wohneinheiten (WE) ohne Umsetzung, obwohl die dafür erforderlichen Unterlagen den Eigentümerinnen und Eigentümern mindestens 3 Jahre, in den allermeisten Fällen sogar über einen deutlich längeren Zeitraum vorlagen. Auf das Land Berlin entfallen hiervon 2.300 WE ohne Umsetzung der o.g. Frist. Darunter befinden sich 242 ASE-B im Tagschutz, 2.054 ASE-B im Nachtschutz und 4 ASE-E.
- Besteht für die unter die Frage 1. fallenden Betroffenen nochmalige oder anderweitige Möglichkeit die Kosten für den planfestgestellten passiven Schallschutz von der FBB oder anderen Stellen erstattet zu bekommen?
Zu 2.: Nein, es bestehen gesetzlich keine weiteren Möglichkeiten.
- Wenn ja, von wem und mit welchem Vorgehen?
Zu 2.1.: Siehe Antwort zu Frage 2.
- Wie ist der Umsetzungsstand des Beschlusses der FLK zum Antrag von Treptow-Köpenick und sieben weiteren 113-03: „ Schallschutzprogramm am BER erfolgreich machen“ vom 03.12.2025?
Zu 3.: Die #Fluglärmkommission (#FLK) ist ein gesetzlich vorgesehenes #Beratungsgremium an #Verkehrsflughäfen. Sie berät die Genehmigungsbehörden sowie die Deutsche Flugsicherung bei Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm und Luftverunreinigungen und dient als Dialogplattform zwischen Flughafenbetreibern, Kommunen und Verbänden. Dabei entfaltet sie keine Regelungswirkung in Bezug auf den Flughafenbetrieb. Folglich sind die Beschlüsse der FLK gegenüber der FBB in Bezug auf den Flughafenbetrieb nicht bindend. Für die Umsetzung des Beschlusses 113-03 vom 03.12.2025 zur Auszahlung der für bauliche Maßnahmen vorgesehenen Mittel ohne Nachweis der Umsetzung sehen FBB und Senat grundsätzlich keine Rechtsgrundlage. Dies würde den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses widersprechen. Darüber hinaus könnte ohne entsprechenden Nachweis nicht sichergestellt werden, dass die zum Schutz der Betroffenen vorgesehenen baulichen Schallschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
- Wird sich das Land Berlin für die Umsetzung dieses Beschlusses zu Gunsten der Betroffenen einsetzen?
Zu 3.1.: Siehe Antwort zur Frage 3.
- Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Schallschutzprogramms für die Betroffenen im Land Berlin (Treptow-Köpenick)? (Bitte die entsprechenden konkreten Zahlenwerte analog der
Zu 4.:
Berichterstattung der „ #Monatsberichte #Schallschutzprogramm #BER“ , Darstellung folgender Sachverhalte in Tabellen:
- Anzahl der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten1
- Bearbeitungsstand der vorliegenden Anträge im gesamten Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz) ,
- dazu – Schallschutzmaßnahmen umgesetzt
- Bearbeitungsstand der vorliegenden Anträge im Nachtschutzgebiet außerhalb des Tagschutzgebietes (ausschließlich Nachtschutz)
- dazu – Schallschutzmaßnahmen umgesetzt
- Bearbeitungsstand Entschädigung Außenwohnbereich
- Bearbeitungsstand Besondere Einrichtungen aufführen.)

- Wie weit ist aktuell das veranschlagte Budget für das Schallschutzprogramm von 730 Mio. Euro ausgeschöpft? (Bitte mit konkreten Euro-Angaben getrennt auflisten nach, Mittelabfluss für Entschädigungszahlungen auf Grundlage ASE-E, bauliche Umsetzung auf Grundlage ASE-B getrennt nach Tagschutz- sowie Nachtschutz-Maßnahmen, Ingenieurleistungen/Beratung/Baunebenkosten, Außenwohnbereichsentschädigung, für Anwalts-/Gutachter-/Gerichtskosten für Gerichtsverfahren wegen Klagen Betroffener zum Schallschutz)
Zu 5.: Nach Angaben der FBB wurden für das Schallschutzprogramm BER bislang insgesamt 473,2 Mio. EUR aufgewendet. Die Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Weitere Kostenpositionen, insbesondere Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, werden nach Angaben der FBB nicht gesondert erfasst. Das ursprüngliche
Budget i.H.v. 730 Mio. EUR umfasste rechnerisch die Summe möglicher Ansprüche aller Berechtigten.
| Kostenart | Mittelabfluss |
| Erstattung baulicher Schallschutzmaßnahmen | 80,5 Mio. EUR |
| Entschädigungszahlungen | 306,7 Mio. EUR |
| Außenwohnbereichsentschädigungen | 23,7 Mio. EUR |
| Baunebenkosten | 62,3 Mio. EUR |
| Gesamt | 473,2 Mio. EUR |
- In welcher konkreten Höhe sind von den Angaben zur Frage 5. Finanzmittel für die Betroffenen in Berlin geflossen? (Bitte mit konkreten Euro-Angaben analog zur Frage 5. auflisten)
Zu 5.1.: Von den in der Tabelle zu Frage 5 dargestellten Beträgen entfallen für Berliner Anspruchsberechtigte ca. 12,2 Mio. EUR auf die Erstattung baulicher Schallschutzmaßnahmen, 72,8 Mio. EUR auf Entschädigungszahlungen sowie 4,4 Mio. EUR auf Außenwohnbereichsentschädigungen.
- Wann rechnet die FBB mit der Schlussabrechnung des Schallschutzprogramms und wie wird mit ggf. verbleibenden Restsummen zum veranschlagten Budget für das Schallschutzprogramms umgegangen?
Zu 5.2.: Das genehmigte Schallschutzprogramm BER sieht vor, dass Nachweise über die Umsetzung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen für letztmalig im Jahr 2026 versandte Anspruchsermittlungen bis Ende 2029 eingereicht werden können. Die entsprechenden Erstattungen erfolgen bis zu diesem Zeitpunkt beziehungsweise bis Anfang 2030 im Rahmen des Bearbeitungszeitraums. Dies gilt gleichermaßen für etwaige Entschädigungen nach dem Planfeststellungsbeschluss sowie für Außenwohnbereichsentschädigungen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens werden die tatsächlichen Gesamtkosten des Schallschutzprogramms abschließend feststehen.
Das #Budget für Schallschutzmaßnahmen stellte eine Planung dar, für die keine gesonderten liquiden Mittel vorgehalten wurden, wovon „Restsummen“ nun für andere Zwecke zur Verfügung stünden.
Die Planunterschreitungen reduzieren lediglich den #Gesamtfinanzierungsbedarf der FBB.
Berlin, den 21. Mai 2026 In Vertretung
Wolfgang Schyrocki Senatsverwaltung für Finanzen
www.berlin.de