Taxiverkehr: Streit um Ladeordnung und Keycard-System am Flughafen Tegel

Taxigewerbe am Flughafen Tegel

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Ulrich Brinsa kritisierte die neue Ladeordnung für Taxen am Flughafen Tegel und die Verknüpfung mit dem kostenpflichtigen Keycard-System. Der Senat wies den Vorwurf einer „Lex BFG“ zurück und erklärte, die Regelung diene ausschließlich der Verkehrsorganisation. Die Entgeltfrage werde unabhängig davon gerichtlich überprüft. 【2-de33b0】

Details

Quelle: Drucksache 15/10460, Kleine Anfrage des Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU). 【2-de33b0】

Taxigewerbe am Flughafen Tegel 【2-de33b0】

Ich frage den Senat:

  1. Wer hat im Landeseinwohneramt Berlin die Weisung zum kurzfristigen Erlass einer neuen Ladeordnung für das Taxigewerbe am Flughafen Tegel, so quasi eine Lex BFG, gegeben und damit den zweifelhaften Wünschen der BFG Vorschub geleistet?

  2. Warum hat die zuständige Aufsichtsbehörde für das Landeseinwohneramt Berlin nicht erkannt, dass mit der „Anordnung über die Taxenaufstellung und Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel“ am 22. August 2002 alle zur Fahrgastaufnahme den Flughafen Tegel anfahrender Taxen durch den auf Privatgelände liegenden Nachrückbereich 1 fahren müssen und somit nur in Verbindung mit der erworbenen Keycard einen zugelassenen Halteplatz im bzw. am Flughafenbereich Tegel anfahren dürfen?

  3. Wie begründet das Landeseinwohneramt Berlin die Ausweitung des Pflichtfahrgebiets über ein privates Parkgelände, um in Verbindung mit der Keycard Einnahmen zu erzielen?

  4. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Straßen zum Flughafen Tegel quasi wie öffentliches Straßenland zu beurteilen sind, hier die Straßenverkehrsordnung mit allen Konsequenzen gilt, alle Fahrzeuge, auch Privatwagen, ungehindert Zufahrt erfahren und somit diese Möglichkeit auch dem Taxigewerbe als Bestandteil des ÖPNV ohne Einschränkungen gewährleistet werden muss?

Berlin, den 12. März 2003.

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Der Erlass der Anordnung über die Taxenaufstellung und Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel vom 22.08.2002 erfolgte seitens des Landeseinwohneramtes und unter Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Fachaufsichtsbehörde. Die Anordnung steht in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Entgeltforderung der Berliner Flughafen-Gesellschaft. 【2-de33b0】

Zur Ordnung der Taxen und zur Verhinderung von Verkehrsbehinderungen dürfen Fahrgäste nur an festgelegten Taxihalteplätzen aufgenommen werden. Diese Regelung bestehe in vergleichbarer Form bereits seit rund 25 Jahren. 【2-de33b0】

Zu 3.:

In der Anordnung liegt keine Ausweitung des Pflichtfahrgebietes. Das Pflichtfahrgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet Berlins und damit auch öffentlich zugängliche Privatflächen innerhalb Berlins. Die Entgeltpflicht betrifft lediglich das Bereithalten von Taxen im Nachrückbereich und nicht die Beförderungspflicht gegenüber Fahrgästen. 【2-de33b0】

Zu 4.:

Der Senat teilt die Auffassung, dass die Straßen zum Flughafen Tegel wie öffentliches Straßenland zu beurteilen sind, da dort öffentlicher Verkehr stattfindet. Taxifahrer können Fahrgäste daher ohne Einschränkungen zum Flughafen befördern. Reservierte Taxenbereiche und Nachrückplätze seien jedoch nicht dem öffentlichen Straßenland gleichzustellen. 【2-de33b0】

Berlin, den 15. April 2003

In Vertretung

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.