Frage 1: Inwiefern wurde in der #Mittelstraße, 13158 Berlin, eine #Verkehrszählung / -messung durchgeführt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Es wurden auf Anfrage der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde durch die Direktion 1, Polizeipräsident in Berlin, Verkehrszählung und -messungen durchgeführt.“ Frage 2: Was sind die Ergebnisse der Verkehrszählung / -messung? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Ergebnisse ergaben, dass die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer vergleichbar sind mit den in anderen Straßen ähnlichen Charakters in Berlin. #Verkehrsgefährdungen wurden nicht festgestellt.“ 2 Frage 3: Wie werden die Ergebnisse eingeschätzt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die dabei festgestellten Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer ließen keine Rückschlüsse auf Erweiterung oder Anpassungen der bestehenden verkehrlichen Maßnahmen zu.“ Frage 4: Inwiefern ist beabsichtigt, #Geschwindigkeitskontrollen in der Mittelstraße durchzuführen? Antwort zu 4: Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche #Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig der Verkehrsunfallbekämpfung dient und seit dem 1. Januar 2016 in der Mittelstraße keine deliktsbezogenen Verkehrsunfälle registriert wurden, ist eine gezielte Geschwindigkeitsüberwachung in der nur ca. 200 Meter langen Straße momentan nicht geplant. Frage 5: Inwiefern beabsichtigt das Land, das wechselseitige Parken in der Mittelstraße anzuordnen? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Eine zusätzliche Anordnung ist überflüssig, da das #Parken bereits in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist. Bereits bestehende Regeln (Gebote/Verbote) nochmals durch Verkehrszeichen zu verdeutlichen, ist somit nicht notwendig. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln obliegt dem bezirklichen Ordnungsamt und wird im Rahmen der Einsatzplanung und Notwendigkeit durchgeführt.“ Frage 6: Inwiefern ist beabsichtigt, in der Mittelstraße eine Verkehrsinsel (Querungshilfe) für Fußgänger/innen zu errichten? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Mittelstraße ist eine ca. 200 m lange Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7 m ohne einen besonderen/erhöhten Querungsbedarf (z.B. Schule, o.ä.) von Fußgängern. Die Herstellung einer Mittelinsel ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite nicht umsetzbar. Auch die Herstellung anderer baulicher Querungshilfen ist, auch in Wertung der bisherigen dauerhaften Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung, nicht beabsichtigt.“ 3 Frage 7: Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Land, um Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken und um den Verkehr zu beruhigen? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Mittelstraße ist eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo-30-Zone, sie ist somit verkehrsberuhigt. Es gelten die angeordneten verkehrsbehördlichen Maßnahmen der StVO und die anzuwendenden Verhaltensweisen für Verkehrsteilnehmer. Diese zu überwachen und Maßnahmen gegen Verkehrsteilnehmer, welche die bestehenden Verkehrsregeln missachten, vorzunehmen liegt in der unter 4 und 5 genannten Zuständigkeit.“ Frage 8: Inwiefern ist beabsichtigt, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch von der Dietzgenstraße aus (wie bereits von der Schönhauser Straße aus) zu untersagen? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Eine einseitige Zufahrtsbeschränkung erfolgte bereits aus den Ermächtigungen in § 45 StVO mit seinen Absätzen 1 und 9. Eine weitere Beschränkung ist nicht gegeben, da keine Verkehrsgefährdungen vorliegen.“ Frage 9: Inwiefern besteht die Möglichkeit, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch durch bauliche Maßnahmen tatsächlich aus der Straße fernzuhalten? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Bauliche Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr über 7,5 t fernzuhalten, schließen sich aus, da ja weiterhin der Anliegerverkehr (z.B. Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Lieferverkehr, Feuerwehr, etc.) gewährleistet sein muss.“ Berlin, den 09.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wer in Berlin gern schneller fährt als erlaubt, sollte sich auf eine Veränderung einstellen. Wie jetzt bekannt geworden ist, hat die Berliner #Polizei mehrere #Blitzer, die sie im Juli nach einer Gerichtsentscheidung abgeschaltet hatte, wieder in Betrieb genommen. Die Messgeräte vom Typ #Jenoptik#Traffistar#S350, die von der Abschaltung betroffen waren, werden bereits seit dem 29. September wieder zur #Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Das teilte ein Polizeisprecher der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.
Eine Entscheidung, die der #Verfassungsgerichtshof des Saarlands am 5. Juli gefällt hat, hatte auch die #Polizeibehörde der Hauptstadt verunsichert. Denn der Richterspruch aus Saarbrücken stellte die bisherige Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung infrage.
Die Richter gaben der #Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers statt, der dabei geblitzt worden war, als er eine Ortschaft statt mit 50 mit 77 Kilometern pro Stunde durchfuhr. Der Mann sollte 100 Euro Geldbuße zahlen. Er klagte, verlor aber auch in der zweiten Instanz. Erst das Urteil der Verfassungsrichter brachte ihm die …