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Frage 1.:
Welche Zielsetzung(en) verfolgt die #Verkehrslenkung Berlin konkret? Wo sind diese Ziele definiert? Wann sind diese zuletzt geändert worden?
Antwort zu 1.:
Die Verkehrslenkung Berlin (#VLB) verfolgt als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Ziel, das sichere Miteinander und eine flüssige Mobilität für alle am Verkehr Teilnehmenden insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen Berlins (einschließlich der Autobahnen) sicherzustellen. Weitere Ziele sind die Stärkung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. durch Bevorrechtigung von Bussen und Straßenbahnen sowie eine gezielte und schnelle Information der Verkehrsteilnehmer durch Verkehrsinformationssysteme.
Die Kriterien zur Erreichung dieser Ziele ergeben sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen, über die auch geregelt ist, welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Baustellen, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten etc. getroffen werden bzw. erteilt werden können. Die konkreten Ziele werden mit Blick auf die sich stetig verändernden Anforderungen des komplexer werdenden Berliner Verkehrs und die nachhaltige Gewährleistung einer sicheren, zügigen und umweltgerechten Mobilität angepasst.
Frage 2:
Wie viele Genehmigungen von "#Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 2.:
Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird Folgendes allgemein vorangestellt:
Die VLB betreibt seit Mai 2010 ein EDV-Programmsystem, das die Auswertung der angefragten Daten teilweise ermöglicht. Auswertungen zu den Vorjahren sind dagegen nicht (mehr) zu ermitteln. Eine tagesgenaue Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage mit Sperrungen in Bezug auf die erteilten Erlaubnisse bzw. Genehmigungen in der Zuständigkeit der VLB mit teilweisen bzw. vollständigen Sperrungen ist entweder nicht erfasst oder für den Zeitraum ab 2010 nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln.
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen reichen von einfachen Fahrstreifensperrungen z.B. für Kranaufstellungen bis zu komplexen Bauvorhaben mit vielen Bauherren und Bauunternehmen und zahlreichen Bauphasen und Bauabschnitten teilweise über mehrere Jahre hinweg.
Jahr |
Zahl der Anordnungen |
ab Mai 2010 |
2.702 |
2011 |
3.120 |
2012 |
2.501 |
2013 |
2.536 |
2014 |
1.997 |
2015 |
1.906 |
2016 |
2.222 |
2017 |
2.670 bisher |
Frage 3.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen durch #Veranstaltungen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen " sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 3.:
Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches über die teilweise Sperrung einer Straße oder eines Straßenabschnitts bis hin zu einer vollständigen Straßensperrung.
Jahr ab Mai 2010 |
Erlaubnisse 178 |
2011 |
324 |
2012 |
284 |
2013 |
281 |
2014 |
288 |
2015 |
303 |
2016 |
312 |
2017 |
272 bisher |
Frage 4.:
Wie viele Genehmigungen "zum Aufstellen von #Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 4.:
In Rede stehen hier Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 b StVO mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen im Land Berlin zu parken. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten jeweils für einen bis neunzehn Bauwagen, je nachdem für wie viele Fahrzeuge gleichzeitig eine Beantragung erfolgte. Über die Zahl der tatsächlichen Standtage im öffentlichen Straßenland kann keine Aussage getroffen werden, da neben der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von dem jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt – Tiefbauamt – eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenlandes erforderlich ist und die Ausnahmegenehmigung nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn der Bauwagen in Verbindung mit einer Einsatzstelle (Baueinrichtungsfläche) geparkt wird.
Jahr |
erteilte Ausnahmegenehmigungen |
ab Mai 2010 |
11 |
2011 |
20 |
2012 |
18 |
2013 |
22 |
2014 |
12 |
2015 |
12 |
2016 |
20 |
2017 |
9 bisher |
Frage 5.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 5.:
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches bis zu kurzzeitigen Straßen- und/oder Gehweg- bzw. Radwegsperrungen.
Jahr ab Mai 2010 |
Anordnungen 1.336 |
2011 |
2.147 |
2012 |
1.939 |
2013 |
1.917 |
2014 |
2.275 |
2015 |
2.210 |
2016 |
2.717 |
2017 |
2.859 bisher |
Berlin, den 27.12.2017 |
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In Vertretung |
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J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ………………………….. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz |
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