Flughäfen: Ausbau von Schönefeld ALT (SXF), aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen
Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich
der Geschäftsführung der FBB liegt.
Frage 1: Was umfasst das #Ausbauprogramm von
#Schönefeld ALT im Einzelnen?
Antwort zu Frage 1: Das Ausbauprogramm von SXF
(alt) umfasst: Umbau von Terminal B und Erweiterung
der Gepäckhalle, Sanierung des Parkhauses P 4, Neubau
von Terminal D 2, Instandhaltungsmaßnahmen land- und
luftseitig, sowie Ertüchtigung der Verkehrsflächen auf der
Landseite.
Frage 2: Sind dort auch Erweiterungen der #Verkehrserschließung
auf der Landseite vorgesehen? Wenn
ja, welche und in welchem Umfang?
Antwort zu Frage 2: Ja, es sind auch Erweiterungen
der Verkehrserschließung auf der Landseite vorgesehen
und zwar: Anpassung der #Terminalvorfahrt, Neubau des
#Fernbusparkplatzes und Neubau des #Taxispeichers.
Frage 3: Ist auch eine Erweiterung der #Flugbetriebsflächen
vorgesehen? Wenn ja, welche und in welchem
Umfang?
Antwort zu Frage 3: Nein, eine Erweiterung der Flugbetriebsflächen
ist im Rahmen des Ausbauprogramms von
SXF (alt) nicht vorgesehen.
Frage 4: Wird für alle diese Maßnahmen (Terminalerweiterung/
Umbau und Neubau, Erweiterung Verkehrserschließung,
Flugbetriebsflächen) oder für einzelne davon
ein Planfeststellungsverfahren/Planänderungsverfahren
oder ähnliches durchgeführt? Wenn ja, in welchem Zeitraum
und findet dies mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt?
Antwort zu Frage 4: Für das Ausbauprogramm von
SXF (alt) wird kein Planfeststellungsverfahren / Planänderungsverfahren
durchgeführt.
Frage 5: Wenn nein, warum ist dies nicht notwendig?
Antwort zu Frage 5: Diese Maßnahmen sind nicht
planfeststellungsbedürftig, vgl. § 9 Abs. 1 LuftVG.
Frage 6: Mit welchen Kosten wird für dieses Ausbauprogramm
gerechnet?
Antwort zu Frage 6: Das Ausbauprogramm von SXF
(alt) umfasst ein Volumen von 17,2 Mio. €.
Frage 7: Welches Service-Level nach IATA hat Schönefeld
ALT heute und welches wird nach dem Ausbauprogramm
mit welcher Abfertigungskapazität bestehen?
Antwort zu Frage 7: Die Maßnahmen in den Terminals
dienen primär der Steigerung der Service-Level im
Bereich von IATA-Level C. Die Kapazität soll weitgehend
stabil auf heutigem Niveau von 10 – 11 Mio. Pax
gehalten werden.
Frage 8: Gibt es für Schönefeld ALT und/oder für die
Ausbaumaßnahmen eine Befristung? Wenn ja, wann endet
diese?
Antwort zu Frage 8: Von Seiten des BOA existiert
keine Befristung. Allerdings sollen die Gebäude SXF (alt)
nur temporär bis zur Fertigstellung der Kapazitätserweiterung
am BER für den zivilen Luftverkehr genutzt werden.
Frage 9: Wie korrespondiert die mögliche Befristung
mit dem Bau des Regierungsflughafens mit seinen Anlagen
und Gebäuden?
Antwort zu Frage 9: An dem planfestgestellten Vorhaben,
auf den heutigen Flugbetriebsflächen des Flughafens
Schönefeld zukünftig den protokollarischen und
parlamentarischen Luftverkehr des Bundes durchzuführen,
wird festgehalten. Gespräche zwischen der FBB und
dem Bund laufen zurzeit, um, trotz temporären Weiterbetriebes
von SXF (alt), dem Bund die Möglichkeit zu bieten,
innerhalb kurzer Zeit seinen Regierungsflughafen zu
bauen.
Frage 10: Wenn es keine Befristungen gibt, welche
Regelungen gibt es um den Regierungsflughafen dennoch
auf Teilflächen von Schönefeld ALT errichten zu können?
Antwort zu Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 9.
Berlin, den 20. Mai 2016
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
Staatssekretär, Flughafenkoordinator
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016)