Fahrdienst: Wo und wie regiert der „BerlKönig“ ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist für dieses Angebot eine Verlängerung über den Zeitraum der Bestimmungen in der Experimentierklausel
hinaus möglich?
Antwort zu 1:
Beantragt wurde eine Genehmigung nach den Vorgaben des § 2 (7) #Personenbeförderungsgesetz
(PBefG; sogenannte #Experimentierklausel) zur praktischen Erprobung
neuer Verkehrsarten und Verkehrsmittel auf vier Jahre. Eine derartige Genehmigung ist
durch das PBefG auf maximal vier Jahre begrenzt.
Frage 2:
Ist für dieses Angebot mittelfristig eine stadtweite Abdeckung angedacht bzw. wird diese als sinnvoll
erachtet?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Im Rahmen des #Forschungsprojektes soll die Eignung des Angebots im definierten
Bediengebiet (östlicher S-Bahn-Ring einschließlich Gesundbrunnenkiez, Michelangelokiez
und Komponistenviertel) erprobt werden. Entsprechen die Ergebnisse des Projektes den
öffentlichen Verkehrsinteressen des Landes Berlin, ist eine Abdeckung zusätzlicher
Gebiete bzw. des gesamten Stadtgebietes angedacht und wird als sinnvoll erachtet.“
Frage 3:
Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um den Service nach der Testphase weiter anzubieten
bzw. ihn auf andere Gebiete der Stadt auszuweiten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Um den Service über die Zeit des aktuellen Antrags hinaus zu erbringen bzw. das
Bediengebiet auszuweiten, müssten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen neuen
Genehmigungsantrag stellen.“
Frage 4:
Soll die App für Mobilgeräte, über die die Bereitstellung der Dienste des „#BerlKönig“ erfolgt, in die #BVG-App
integriert werden? Wenn ja, in welcher Weise und bis zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Angebot des BerlKönigs wird Nutzern der BVG-App angezeigt werden, wenn eine
Verbindung über den klassischen #ÖPNV vergleichsweise ungünstig ist, z.B. bei
mehrfachem Umsteigen. Die Nutzer werden dann bei aktivem Klicken auf das Angebot in
der BerlKönig-App weitergeleitet.“
Frage 5:
Ist mit einem Effekt der Kannibalisierung des vorhandenen BVG-Angebots durch das „BerlKönig“-Angebot
zu rechnen? Gib es dazu Abschätzungen? Sind hierzu Vor- und Nachuntersuchungen geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziele des neuen Angebots sind sowohl eine Ergänzung des bestehenden ÖPNV als auch
die Reduzierung des MIV in Berlin zu erreichen. Die alternative Beförderung, die Nutzer
anstelle des BerlKönigs genutzt hätten, wird über eine kontinuierliche #Marktforschung
untersucht. Abschätzungen gibt es hierzu aufgrund der Neuartigkeit des geplanten
Angebotes noch nicht.“
Frage 6:
Wie rekrutiert der „BerlKönig“-Service seine Fahrer?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Der Kooperationspartner organisiert und beschäftigt die BerlKönig-Fahrer (über ein
Anstellungsverhältnis und/oder eine Agentur). Die Rekrutierung erfolgt über eine
professionelle Suche und persönliche Interviews.“
Frage 7:
Wie werden die Fahrer entlohnt? Welche tariflichen Regelungen werden dabei angewendet?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anstellung und Entlohnung der Fahrer obliegt dem Kooperationspartner (siehe Frage
6). Dieser ist verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Lohnanforderungen
nachzukommen.“
Frage 8:
Seit wann liegt der Antrag zur Einholung einer Genehmigung für das oben genannte Projekt beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vor und in welchen Zeithorizont ist mit einer
Bescheidung zu rechnen?
Antwort zu 8:
Der Antrag der BVG wurde am 14.11.2017 gestellt, mit einem Bescheid ist voraussichtlich
im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz