Wieder mal Untreue in Sicht?
Ereignis
Der CDU-Abgeordnete Karl-Georg Wellmann fragte nach den vergaberechtlichen Risiken des geplanten S-Bahn-Vertrags mit der Deutschen Bahn AG. Der Senat bestätigte, dass die EU-Kommission die deutsche Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr kritisch prüft. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, dass der Berliner S-Bahn-Vertrag rechtmäßig sei und deshalb weder eine Vertragsaufhebung noch finanzielle Sanktionen zu erwarten seien. 【3-7d4f60】
Details
Quelle: Drucksache 15/11682, Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Georg Wellmann (CDU). 【3-7d4f60】
Wieder mal Untreue in Sicht? 【3-7d4f60】
Ich frage den Senat:
- Treffen Presseberichte zu, wonach der Senat beabsichtigt, den Vertrag mit der Deutschen Bahn AG für die S-Bahn abzuschließen?
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Ist dem Senat bekannt, dass die EU-Kommission gegen die deutschen Regeln zur Vergabe von Beförderungsleistungen im schienengebundenen Personennahverkehr vorgeht?
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Will der Senat tatsächlich einen Vertrag abschließen, der nach Auffassung der EU-Kommission rechtswidrig sein könnte?
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bis 6. Wie bewertet der Senat mögliche Buß- oder Zwangsgelder sowie Risiken für die Vermögensinteressen des Landes Berlin?
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Sollten aktuelle Ermittlungen gegen Mitglieder des Senats Anlass für besonderer Vorsicht geben? 【3-7d4f60】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【3-7d4f60】
Zu 1.:
Die Vertragsverhandlungen zum S-Bahn-Vertrag sind abgeschlossen. Die Vertragsunterzeichnung wird vorbereitet. 【3-7d4f60】
Zu 2.:
Ja. Dem Senat ist bekannt, dass die EU-Kommission die deutsche Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr überprüft. 【3-7d4f60】
Zu 3.:
Nein. Der Senat beabsichtigt nach eigener Aussage keinen rechtswidrigen oder nichtigen Vertrag abzuschließen. 【3-7d4f60】
Zu 4. bis 6.:
Der Senat erwartet keine Buß- oder Zwangsgelder. Er verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 2. September 2003, wonach Regionalverkehrsverträge nicht zwingend ausgeschrieben werden müssen. Zudem sei vor Beginn der Vertragsverhandlungen geprüft worden, ob andere Eisenbahnverkehrsunternehmen die Leistungen auf dem Berliner Gleichstrom-S-Bahnnetz in vergleichbarer Qualität und zu vergleichbaren Kosten erbringen könnten. Dies sei mittelfristig innerhalb der verfügbaren Finanzmittel nur durch die S-Bahn Berlin GmbH möglich gewesen. Auch die Bundesregierung habe gegenüber der EU-Kommission die Rechtsauffassung vertreten, dass die Länder Berlin und Brandenburg rechtmäßig gehandelt hätten. 【3-7d4f60】
Zu 7.:
Dem Senat sind keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Senatsmitglieder im Zusammenhang mit Verkehrsverträgen bekannt. Eine Verbindung zu anderen laufenden Ermittlungsverfahren wird zurückgewiesen. 【3-7d4f60】
Berlin, den 5. August 2004
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-7d4f60】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.