(DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg, 22.1.2015) Eine verspätete Weihnachtsüberraschung: Das „Tal der Ahnungslosen“ beginnt schon in Brandenburg! Die Landräte der Brandenburger Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, der Stadt Cottbus und der IHK Südbrandenburg fordern in der „Resolution zum #Infrastrukturausbau der #Bundesfernstraßen“ neue #Straßenprojekte. Scheinbar hat sich bis zu ihnen nicht herumgesprochen, dass mehr Straßen automatisch mehr Verkehr mit allen negativen Begleiterscheinungen bedeutet. Der Diskussionsstand zu einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik sind ihnen offenbar völlig fremd. Aus gutem Grund ist der Ausbau (früher war sogar von den Befürwortern eine Autobahn gefordert worden!) Mitte 2012 zu Grabe getragen worden. Die Prognosen rechtfertigen keinen Ausbau und schon gar nicht eine Autobahn. Je nach betrachtetem Abschnitt kommen die Gutachter der Befürworter auf 10.000 Fahrzeuge (Abschnitt Luckau – Herzberg) und 18.000 Fahrzeuge zwischen der Staatsgrenze bei Frankfurt (Oder) und Beeskow. Zum Vergleich: 20.000 Fahrzeuge wurden 2012 in Hamburg pro Tag gezählt, die die Krausestraße über den Osterbekkanal passieren. Und die Krausestraße ist eine ganz „normale“ Stadtstraße mit einer Fahr- und einer Parkspur pro Richtung. Nicht infrage gestellt wird durch den DBV, dass die eine oder andere Ortsumgehung sinnvoll ist. Jedoch blenden die Unterzeichner der Resolution vollständig die Frage nach Alternativen aus. Deshalb ist es nur konsequent, wenn nicht mit einem Satz die in der Region vorhandene #Schieneninfrastruktur erwähnt wird. Man fühlt sich zurückversetzt in die Bundesrepublik der 1970er Jahre: jede Eigenheimsiedlung sollte ihren Autobahnanschluss erhalten. Dabei gäbe es durch punktuelle Maßnahmen im Schienennetz durchaus die Möglichkeit der Leistungserhöhung. Drei Beispiele: Der Bahnhof Königs Wuserhausen braucht dringend eine weitere Bahnsteigkante. Zwischen Cottbus und Lübbenau fehlt das zweite Gleis. Parallel zur heutigen B 87 zwischen Lübben, Luckau, Uckro und Herzberg nach Falkenberg gibt es bereits die Niederlausitzer Eisenbahn. Nach entsprechender Herrichtung könnte sie problemlos einen Großteil des Güterverkehrs aufnehmen, der ja angeblich den Ausbau der parallel verlaufenden B 87 notwendig macht. Der DBV bedauert die einseitige Sicht der Kommunalpolitiker. Im 21. Jahrhundert kann und darf es einen Infrastrukturausbau nur mit Berücksichtigung des #Eisenbahnverkehrs geben. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Schlagwort: Eisenbahnverkehrs
Bahnverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße: Eigentumsverhältnisse und Planungsstand, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist derzeit und seit wann #Eigentümer der #Bahnflächen an der #Greifswalder Straße im Bezirk Pan-kow, die sich auf den nachfolgend aufgeführten Flurstü-cken befinden: – Flur 216: Flurstücke 116 bis 124, 128 bis 135; – Flur 217: Flurstücke 223 bis 241; – Flur 317: Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191? Antwort zu 1: Nachfolgende Grundstücke waren zu keiner Zeit Bahnflächen an der Greifswalder Straße und werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 122 (nördlich von Flurstück 123) Flurstück 123 (Straßenfläche „Storkower Straße“). Nachfolgende Grundstücke sind sogenannte „histori-sche Flurstücke“ und nicht mehr existent. Sie werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 117 und 119. Für die verbleibenden Grundstücke ergeben sich nach-folgende Eigentumsverhältnisse gemäß Liegenschaftska-taster-Auskunft (LIKA-Auskunft). Der Zeitpunkt des Eigentumüberganges konnte nur für die Flächen gemäß Buchstabe d) ermittelt werden. a) Flur 216, Flurstück 116 Eigentümer/Berechtigte: privat b) Flur 216, Flurstück 118 Eigentümer/Berechtigte: 1. privat 2. DB Mobility Logistics AG c) Flur 216, Flurstück 120 Eigentümer/Berechtigte: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG d) Flur 216, Flurstück 121 und 124 Eigentümer/Berechtigte: privat, seit Oktober 2009 e) alle verbleibenden Grundstücke: Flur 216, Flurstücke128 bis 135, Flur 217, Flurstücke 223 bis 241 sowie Flur 317, Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191 Eigentümer/Berechtigte: privat Frage 2: Welchen eisenbahnrechtlichen und planungs-rechtlichen Status wiesen die o.g. Flächen zum Zeitpunkt des Verkaufs auf und wie ist der Status aktuell? Frage 3: Wann erfolgte ggf. die Entwidmung bzw. Freistellung von Eisenbahnzwecken, wann und durch wen sind die entsprechenden Anträge gestellt worden und welche Berliner Stellen waren in die Prüfung einbezogen, welche Stellungnahmen haben sie abgegeben und durch wen sind die Anträge wie beschieden worden? Antwort zu 2 und 3: Flächen zu Buchstabe a), b) und c): Die Flächen sind durch Grundstücksteilung einer plan-festgestellten Eisenbahnverkehrsfläche entstanden. Dem Land Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Flächen durch Entwidmung bzw. durch Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG) aus der eisenbahnrechtlichen Fachpla-nungshoheit entlassen wurden. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe d): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer (seit Okt. 2009) verkauft. Das Unternehmen betreibt die auf den Flächen befindlichen Bahnanlagen als nichtöffentliche Eisen-bahninfrastruktur (Anschlussbahn) unter der Aufsicht der Landeseisenbahnbehörde Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VII). Aktueller Status: #Planfestgestellte #Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe e): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer verkauft. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen wurde der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG von der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, mit Schreiben vom 14.01.2011 gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit Schreiben 511pf/130/352 vom 22.06.2011 die Frei-stellung beschieden. Die freigestellte Fläche entspricht nach Vermessung und Grundstücksteilung nachfolgende Flächen: Flur 216, Flurstück 131 (teilw.), 133 (teilw.), 135 (teilw.), Flur 217, Flurstück 239 (teilw.), 241 (teilw.), Flur 317, Flurstück 177 (teilw.), 186 und 188 (teilw.), Gesamtgröße ca. 13.886 m². Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die aus der Planfeststellung entlassenen Flächen sind planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.“ Grundsätzlich sind in einem Freistellungsverfahren nach § 23 AEG die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisie-rungsgesetzes bestimmte Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung sowie die betroffenen Gemeinden (hier: Bezirke) zur Stellungnahme aufzufordern. Für dieses Freistellungsverfahren sind dem Senat keine Einwände von seinen Dienststellen bekannt. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen hat das EBA auf Antrag der DB Netz AG, gemäß § 23 Abs. 2 AEG, am 27.05.2014 im Bundesanzeiger durch öffentli-che Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert: Flur 216, Flurstücke 128, 130, 131 (teilw.), 133 (teilw.) Flur 217, Flurstücke 223, 229, 232, 234, 235, 238, 239 (teilw.), 241 Flur 317, Flurstücke 177 (teilw.), 178, 180, 182, 183, 184, 188 (teilw.) und 189. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat hierzu sinngemäß wie folgt Stellung genommen: – Seitens der Stadt- und Freiraumplanung bestehen keine Bedenken. – Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen keine Be-denken. – Aus kreuzungsrechtlicher Sicht sowie seitens des Straßenbaulastträgers bestehen im Bereich der Straßenüberführung „Prenzlauer Allee Brücke“ Bedenken gegen die beantragte Freistellung. Das Freistellungsverfahren ist derzeit nicht abge-schlossen, ein Freistellungsbescheid liegt nicht vor. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrsflä-chen. Nachfolgende Flächen werden weiterhin als planfest-gestellte Eisenbahnverkehrsflächen, z. B. für bahnbe-triebsnotwendige Kabeltrassen und Zufahrt für die DB AG zu den Bahnanlagen benötigt: Flur 216, Flurstücke 129, 132, 134, Flur 217, Flurstücke 224, 225, 226, 227, 228, 230, 231, 233, 236, 237, 240, Flur 317, Flurstücke 179, 181, 185, 190 und 191. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage bestand ein kommunales Vorkaufsrecht und wie ist der zuständige Bezirk damit umgegangen, z.B. durch Verzicht und Erteilung eines Negativattestes? Antwort zu 4: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin beim Kauf von Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuches sind die §§ 24 und 25. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch das Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt. Nach dieser Rechtsgrundlage bestanden und bestehen keine Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Grundstücken im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße durch das Land Berlin.“ Berlin, den 26. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)