Straßenbahn: Dienstzeiten von Straßenbahnfahrern, aus Senat

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www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die erlaubten #Dienstzeiten der #BVG-Straßenbahnfahrer weichen von den #Dienstzeiten der #BVG-Busfahrer ab.
Weshalb sind bei der BVG für Straßenbahnfahrer längere Dienstzeiten erlaubt als für Busfahrer?
Die BVG teilt mit, dass die Dienste in den Bereichen Straßenbahn und Bus entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Bedingungen gebildet werden. Der einschlägige „#Tarifvertrag zur Regelung der #Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin“ (#TV-N Berlin) gibt für beide Bereiche die gleichen maximalen
Arbeitszeiten vor und regelt in § 9 (1) Folgendes:
„Die Dienstschicht umfasst die #Arbeitszeit, die #Pausen und Unterbrechungen bei
Dienstteilungen. Sie kann bis zu 12 Stunden, bei Dienstteilungen bis zu 14 Stunden
betragen und darf 5 Stunden nicht unterschreiten. Die dienstplanmäßige tägliche Arbeitszeit darf 8 ½ Stunden nicht übersteigen.“
Die Bereiche #Straßenbahn und #Bus planen die Arbeitszeiten nach diesen Vorgaben.
Unterschiede können bei der Zusammensetzung der Dienstzeiten entstehen, da gesetzliche Unterschiede für die Pausengewährung zu beachten sind. Bei Busfahrerinnen und Busfahrern sind, zusätzlich zu den tariflichen Regelungen, die Pausenzeiten
nach Fahrpersonalverordnung zu beachten. Für die Pausenzeiten der Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) maßgeblich.
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Daher müssen Busfahrerinnen und Busfahrer nach spätestens 4,5 Stunden abgelöst
werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Pause lt. TV-N § 9 (2) vorgesehen
oder zustande gekommen ist. Für Straßenbahnfahrinnen und Straßenbahnfahrer gilt
für die Pausengewährung entsprechend dem ArbZG die 6 Stunden-Regel, nach der
eine maximale ununterbrochene Dienstzeit bis 6 Stunden entstehen kann.
Des Weiteren können sich Unterschiede aufgrund der durchschnittlichen täglichen
Arbeitszeit ergeben. Diese kann je nach Einsatzplan (Menge an freien Tagen im Jahr
und vereinbarter Arbeitszeit) unterschiedlich sein. Diese Unterschiede gelten für beide Bereiche und können jeweils zu längeren oder kürzeren täglichen Dienstzeiten
führen. Abweichungen von den tarifvertraglichen Arbeitszeiten werden damit nicht
vereinbart. Die Prozesse der BVG sind an die genannten Vorgaben zur Bildung von
Dienstzeiten gebunden.
Berlin, den 17. November 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenbahn: Dramatischer Personalmangel bei der Berliner Straßenbahn aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/bvg-personalmangel-berliner-strassenbahn.html

#BVG-interne Dokumente, die dem rbb exklusiv vorliegen, belegen einen akuten #Fahrer-Mangel bei der #Straßenbahn. Dort haben sich die personalbedingten Ausfälle in den letzten beiden Jahren mehr als verfünffacht. Die Lage könnte sich noch weiter verschärfen.
„Ich bin gerne bei der BVG und stolz, #Straßenbahnfahrer zu sein. Ich wollte schon als kleiner Junge Tram-Fahrer werden – aber eigentlich ist das ziemlich dämlich“, sagt Phillip. Er will seinen vollen Namen nicht nennen. Der Anfang 30-Jährige ist einer von 1.170 Straßenbahnfahrern in Berlin. Seit fast zehn Jahren sitzt er schon bei der BVG am Steuer. Im vergangenen Jahr hat er miterlebt, wie etwa 80 seiner Kollegen den Arbeitgeber gewechselt haben – vor allem neue, junge Fahrer.

Fast ein Viertel des Azubi-Jahrgangs 2018 sei abgesprungen, die meisten wegen des Geldes, so Philipp. „Ich verdiene 1.650 bis 1.700 Euro netto im Monat, ein Neueinsteiger etwa 1.600. Die -Bahn bezahlt 500 Euro netto mehr – und man hat dort #familienfreundlichere #Dienstzeiten. Natürlich sind viele gewechselt. Auch ich wurde gefragt, aber ich habe abgelehnt. Bei der S-Bahn hat man keinen Kontakt zu den Fahrgästen, das gefällt …