https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.923456.php
Aus der Sitzung des Senats am 21. April 2020 Der Berliner Senat hat heute die Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur #Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen #Coronavirus SARS-CoV2 in Berlin beschlossen. Die wichtigsten Regelungen sind:
Grundsätzliches:
Die Berlinerinnen und Berliner sind weiter angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei einen #Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Dies gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner oder Angehörige des eigenen Haushalts sowie für diejenigen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen, insbesondere in Einzelhandelsgeschäften und bei Kontakt mit Risikopersonen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.
Bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ab dem 27. April 2020 eine textile #Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen: Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich von bis zu …