Cross Border Leasing (III)
Ereignis
Der PDS-Abgeordnete Dr. Klaus Lederer fragte nach Umfang und Folgen der Cross-Border-Leasing-Geschäfte der BVG. Die BVG bestätigte 22 Verträge mit Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrzeugen. Insgesamt wurden dadurch zwischen 1997 und 2002 Barwertvorteile von rund 68 Millionen Euro erzielt. Nach Angaben der BVG bestehen keine Einschränkungen für den Einsatz der Fahrzeuge im Berliner Nahverkehr. 【2-3d3493】
Details
Quelle: Drucksache 15/11635, Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (PDS). 【2-3d3493】
Cross Border Leasing (III) 【2-3d3493】
Antwort
Die BVG nahm wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Ja. Die BVG hatte zwischen 1997 und 2002 insgesamt 22 Cross-Border-Leasing-Geschäfte abgeschlossen. 【2-3d3493】
Zu 1 a):
In die Verträge waren eingebunden:
- 511 Straßenbahnfahrzeuge (85 % des Gesamtbestandes von 602 Fahrzeugen)
- 647 U-Bahnwagen (48 % des Gesamtbestandes von 1.361 Fahrzeugen)
Die Grundmietzeiten lagen je nach Fahrzeugtyp und Vertragsstruktur zwischen 12 und 30 Jahren. 【2-3d3493】
Zu 1 b):
Erwirtschaftete Barwertvorteile:
- 1997: 32 Mio. €
- 2000: 18 Mio. €
- 2002: 18 Mio. €
Gesamt: 68 Mio. €. 【2-3d3493】
Zu 2.:
Nein. Die BVG bleibt rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin der Fahrzeuge. Die Leasingverträge schränken die Nutzung der Fahrzeuge im Berliner ÖPNV nicht ein. 【2-3d3493】
Zu 2 b):
Zusätzliche Instandhaltungs- oder Wartungskosten entstehen durch die CBL-Verträge nicht. Die BVG muss die Fahrzeuge lediglich nach den ohnehin geltenden Anforderungen der Betriebsordnung Straßenbahn betriebsfähig halten. 【2-3d3493】
Zu 3.:
Das wirtschaftliche Risiko verbleibt bei der BVG. Bei Totalschäden kann die BVG Leasingobjekte ersetzen oder gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem jeweiligen Vertrag ausscheiden. 【2-3d3493】
Zu 4.:
Der Senat bewertet derartige Finanzierungsmodelle als komplexe Einzelfallentscheidungen. Sie müssen sorgfältig vorbereitet, von Experten begleitet und parlamentarisch beraten werden. Ein allgemeines Cross-Border-Leasing-Programm der BVG habe es nicht gegeben. 【2-3d3493】
Berlin, den 16. Juli 2004
In Vertretung
Volkmar Strauch
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen 【2-3d3493】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.