BVG: Cross-Border-Leasing umfasst 511 Strassenbahnen und 647 U-Bahnwagen

Cross Border Leasing (III)

Ereignis

Der PDS-Abgeordnete Dr. Klaus Lederer fragte nach Umfang und Folgen der Cross-Border-Leasing-Geschäfte der BVG. Die BVG bestätigte 22 Verträge mit Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrzeugen. Insgesamt wurden dadurch zwischen 1997 und 2002 Barwertvorteile von rund 68 Millionen Euro erzielt. Nach Angaben der BVG bestehen keine Einschränkungen für den Einsatz der Fahrzeuge im Berliner Nahverkehr. 【2-3d3493】

Details

Quelle: Drucksache 15/11635, Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (PDS). 【2-3d3493】

Cross Border Leasing (III) 【2-3d3493】

Antwort

Die BVG nahm wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Ja. Die BVG hatte zwischen 1997 und 2002 insgesamt 22 Cross-Border-Leasing-Geschäfte abgeschlossen. 【2-3d3493】

Zu 1 a):

In die Verträge waren eingebunden:

  • 511 Straßenbahnfahrzeuge (85 % des Gesamtbestandes von 602 Fahrzeugen)
  • 647 U-Bahnwagen (48 % des Gesamtbestandes von 1.361 Fahrzeugen)

Die Grundmietzeiten lagen je nach Fahrzeugtyp und Vertragsstruktur zwischen 12 und 30 Jahren. 【2-3d3493】

Zu 1 b):

Erwirtschaftete Barwertvorteile:

  • 1997: 32 Mio. €
  • 2000: 18 Mio. €
  • 2002: 18 Mio. €

Gesamt: 68 Mio. €. 【2-3d3493】

Zu 2.:

Nein. Die BVG bleibt rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin der Fahrzeuge. Die Leasingverträge schränken die Nutzung der Fahrzeuge im Berliner ÖPNV nicht ein. 【2-3d3493】

Zu 2 b):

Zusätzliche Instandhaltungs- oder Wartungskosten entstehen durch die CBL-Verträge nicht. Die BVG muss die Fahrzeuge lediglich nach den ohnehin geltenden Anforderungen der Betriebsordnung Straßenbahn betriebsfähig halten. 【2-3d3493】

Zu 3.:

Das wirtschaftliche Risiko verbleibt bei der BVG. Bei Totalschäden kann die BVG Leasingobjekte ersetzen oder gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem jeweiligen Vertrag ausscheiden. 【2-3d3493】

Zu 4.:

Der Senat bewertet derartige Finanzierungsmodelle als komplexe Einzelfallentscheidungen. Sie müssen sorgfältig vorbereitet, von Experten begleitet und parlamentarisch beraten werden. Ein allgemeines Cross-Border-Leasing-Programm der BVG habe es nicht gegeben. 【2-3d3493】

Berlin, den 16. Juli 2004

In Vertretung

Volkmar Strauch

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen 【2-3d3493】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.