Straßenverkehr: Kronprinzenbrücke – Ein Vandalismusopfer im Regierungsviertel?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat angesichts der von ihm auch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervorgehobenen Bedeutung der wiederaufgebauten #Kronprinzenbrücke im wiedervereinigten Berlin den heutigen Zustand des von Santiago #Calatrava entworfenen Bauwerks? Antwort zu 1: Der Zustand der Brücke ist gemäß Prüfbericht nach DIN 1076 mit 2,2 ( befriedigender Bauwerkszustand ) bewertet. Die im Prüfbericht festgestellten Schäden beeinträchtigen nicht die Stand- und #Verkehrssicherheit. Frage 2: Wie viele der insgesamt 14 #Beleuchtungsmasten sind aktuell funktionsfähig und wie viele aus welchen Gründen nicht? Frage 3: Wie viele der vierzig in den #Bordsteinstufen angebrachten Leuchten sind aktuell funktionsfähig und wie viele aus welchen Gründen nicht? Frage 4: Wie verhält es sich mit den in das #Brückengeländer integrierten Leuchten? Frage 5: Falls gar kein Element der ursprünglich aufwändig gestalteten Brückenbeleuchtung mehr funktionsfähig sein sollte, wie ist eine ausreichende Beleuchtung der Brücke sichergestellt, seit wann und für welchen Zeitraum wurden behelfsweise andere Leuchtmittel installiert und wann ist mit Abhilfe zu rechnen? Antwort zu 2 – 5: Derzeit ist kein Element der ursprünglichen Brückenbeleuchtung funktionsfähig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde Ende 2013 eine provisorische Beleuchtung installiert, die eine ausreichende Beleuchtung der Brücke sicherstellt. Die ursprüngliche aufwändig gestaltete Brückenbeleuchtung wurde durch #Vandalismus zerstört. Durchgeführte Reparaturarbeiten wurden wiederum sehr kurzfristig durch Vandalismus zerstört. Insbesondere bei den Schilkrötenleuchten (Bodenleuchten) aber auch bei den Geländerleuchten kam es dadurch zu einer ständigen Gefährdung durch freiliegende zugängliche Stromleitungen. Die Stromzuführung musste daher dauerhaft unterbrochen werden. Eine geeignete Umplanung, welche sowohl den bisherigen architktonischen Erscheinungsbild entspricht jedoch auch einen dauerhaften gefährdungsfreien Beleuchtungszustand erfüllt, konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es ist geplant, kurzfristig zumindest die Beleuchtungskörper an den Masten und die Geländerbeleuchtung in einer geeigneten Form instandzusetzen. Der Manager der öffentlichen Beleuchtung ermittelt derzeit die Kosten für die Maßnahme. Es wird angestrebt, bis zum Jahresenden zumindest Teile der Beleuchtung in Anlehnung an den archtitektonischen Entwurf von Calatrava wieder herzustellen. Frage 6: Wie schätzt der Senat angesichts des aktuellen Materialzustands den Sanierungsbedarf des Brückenbauwerks ein? Antwort zu 6: Die Kosten für die Erneuerung der kompletten Beleuchtung nach den Entwürfen von Calatrava (ohne Sichstellung eines dauerhaften gefährdungsfreien Beleuchtungszustandes) werden auf ca. 300.000,- € geschätzt. Berlin, den 17. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)