Straßenverkehr: Umbau des Fraenkelufers, städtebaulicher Denkmalschutz und Umgang mit den IBA-Bauten, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin und ggf. des Bundes sind am geplanten #Umbau des #Fraenkelufers zwischen #Admiralbrücke und #Böcklerpark im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirk?
Antwort zu 1: Der Umbau des Fraenkelufers ist ein Projekt, das im Rahmen des Förderprogramms Städtebau-licher Denkmalschutz für das Gebiet Urbanstraße finan-ziert wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt Berlin ist Förderstelle und prüft das vom Bezirk, Abteilung Planen, Bauen und Umwelt – zur Förderung beantragte Projekt dahingehend, ob es grundsätzlich aus dem Programm förderfähig ist und ob die Kosten sachge-recht ermittelt wurden. Es obliegt der Entscheidung des Bezirks, für welche Projekte er eine Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt. Dem Bezirk obliegt die Durchführung der Bürgerbeteili-gung, die Entscheidung über die Inhalte des Planungskon-zeptes nach Abwägung der Interessenlagen und somit auch die Bewertung und Auswahl von Planungsvarianten.
Der Bund ist in die Durchführung des Verfahrens nicht einbezogen.
Frage 2: Welche konkreten #Maßnahmen umfasst der geplante Umbau des Fraenkelufers zwischen Admiralbrü-cke und Böcklerpark?
Antwort zu 2: Der Uferbereich des Fraenkelufers wur-de 1987 gestaltet. Die Doppelfunktion als Naherholungs-raum und wichtige Rad- und Fußwegeverbindung führt in den schmaleren Uferbereichen der öffentlichen Grünanla-ge mittlerweile oft zu Nutzungskonflikten und Übernut-zungserscheinungen. Zudem haben sich die Anforderun-gen an den öffentlichen Raum stark verändert. Mobilitäts-eingeschränkte Menschen, z.B. mit Kinderwagen oder Rollatoren und Rollstühlen können den vorhandenen Uferweg nur sehr eingeschränkt nutzen.
Dieses hat den Bezirk veranlasst, eine Erneuerung zu planen.
Die wesentlichen Maßnahmen betreffen:
 Verbreiterung des Uferwegs in der öffentlichen Grünanlage auf 6-8 Meter mit Zonen für Fußgän-ger/innen und Radfahrer/innen
 Verbesserung der Barriefreiheit
 Bodenverbessernde Maßnahmen und Baumschutz am Uferweg
 Schaffung von Sitzmöglichkeiten für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
 Sanierung des historischen Geländers am Uferweg mit teilweiser Anpassung an die Bäume
 Neuordnung der Stellplätze von Quer- in Längs-parken wegen Verbreiterung des Uferweges
 Aufpflasterungen im Straßenraum als Querungs-hilfe.
Frage 3: Auf welcher Grundlage wurde der Umbau am Fraenkelufer geplant und welche #Gutachten wurden hier-zu erstellt?
Antwort zu 3: Das in 2011 – unter Beteiligung der Öf-fentlichkeit – vom Bezirk beauftragte Integrierte Stadt-entwicklungskonzept für das Fördergebiet Urbanstraße beinhaltet die Maßnahme „Schaffung einer funktionsfähi-gen Fuß- und Radwegeverbindung am Landwehrkanal“ zwischen Baerwaldbrücke und Kottbusser Brücke.
Um hierfür eine qualitätsvolle gestalterische Lösung zu finden, hat der Bezirk im Oktober 2012 ein land-schaftsplanerisches Entwurfsverfahren mit fünf Gut-achterbüros für die Bereiche Böcklerpark und Fraenke-lufer durchgeführt.
Der ausgewählte Vorentwurf des Planungsbüros Han-ke + Partner Landschaftsarchitekten war die Grundlage für die weitere Planung.
Gutachterlich untersucht wurden die Bäume (auf Vita-lität) und das historische Geländer am Uferweg.
Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass nach Be-zirksverwaltungsgesetz die Planung für ein solches Vor-haben der BVV zur Zustimmung vorzulegen ist, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Die Zuständigkeiten der Bezirksverord-netenversammlung sind in § 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geregelt. § 12 Absatz 2 Nummer 5, 6 und 7 BezVG führt die Vorgänge auf, bei denen die Bezirksver-ordnetenversammlung über eine Zustimmung entscheidet. Eine Umgestaltungsmaßnahme, wie die vorliegende, ist davon nicht erfasst.
Frage 5: Welche Bürgerbeteiligungsverfahren wurden während der Planungsvorbereitungsphase durchgeführt und wie war die Resonanz seitens der Anwohnenden?
Antwort zu 5: Die durch den Bezirk durchgeführte Se-rie von Veranstaltungen und Beteiligungsangeboten um-fasst folgende Schritte:
09.03.2013 Vor-Ort-Begehung mit Bezirksamtsver-
treterinnen und Bezirksamtsvertretern
13.03.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 20.08.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 13./14.11.2013 Passantenbefragung vor Ort am
Fraenkelufer 16.11.2013 Planungswerkstatt
05.06.2014 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung Sept./Okt. 2014 Ausstellung der Pläne an zwei Orten im
Bezirk 15.01.2015 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 14.03.2015 Planungswerkstatt
Die Veranstaltungen mit in der Regel zwischen 30 und 60 Teilnehmenden richteten sich an die Anwohner/innen, aber auch an die weiteren Nutzer/innen des öffentlichen Uferwegs, d.h. an Fußgänger/innen, Radfahrer/innen und sonstige Bewohner/innen des Stadtteils. Ziel war, deren Interessen ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Anwohner/innen des Fraenkelufers brachten sich mit einem hohen Engagement ein. Die Planung, den öf-fentlichen Uferweg den neuen Nutzungsanforderungen anzupassen, wurde von vielen Anwohnerinnen und An-wohnern abgelehnt. Eine zunehmende Besucherfrequenz wurde wegen der Erfahrungen mit der Admiralbrücke befürchtet. Einige plädierten dafür, den Ist-Zustand ledig-lich zu erneuern.
Hingegen gab es von einigen Anwohnerinnen und Anwohnern und anderen Nutzerinnen und Nutzern auch eine sehr positive Bewertung hinsichtlich der Verbesse-rungen für den Stadtteil.
Aufgrund einer Unterschriftenaktion der Nachbar-schaftlichen Gruppe Fraenkelufer wurden die Planungen am 15.1.2015 im BVV-Saal erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf der mit ca. 100 Personen sehr gut besuch-ten Veranstaltung befürworteten verschiedene Vertre-ter/innen von Naturschutzverbänden, Fahrrad- und Fuß-gängerinitiativen die Planung. Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen konstatierte für die Neu-planung eine deutliche Verbesserung für mobilitätseinge-schränkte Menschen. Die Nachbarschaftliche Gruppe Fraenkelufer konnte nicht überzeugt werden.
Frage 6: Wurden grundlegende Einwände und Wider-sprüche zu den Planungsvorhaben vorgetragen und wenn ja, welche und wie wurden diese behandelt bzw. abgewo-gen?
Antwort zu 6: Hinweise und Bedenken der unmittel-baren Anwohner/innen wurden vom Bezirksamt ernst genommen und, soweit sie umsetzbar und mit den über-geordneten Zielen vereinbar waren, in die Planung mit aufgenommen.
In der Veranstaltung am 13.3.2013 wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger die Forderung gestellt, im Ab-schnitt Fraenkelufer den gesamten Straßenraum inklusive der Fahrbahn in die Planung einzubeziehen, um so zu besseren Lösungsmöglichkeiten auch für die Verkehrsbe-ruhigung der Straße zu kommen. Dieser Forderung hat sich der Bezirk gestellt und den Planungsbereich um die Fahrbahn und nördlichen Gehweg erweitert.
Die Resonanz auf die geplante Änderung der Stell-platzanordnung war unterschiedlich. Um das Ziel der konfliktfreieren Rad- und Fußwegeverbindung am Ufer zu realisieren, ist eine Änderung von Quer- auf Längspar-ken unerlässlich und wurde durch den Bezirk auf den Veranstaltungen vermittelt.
Durch die Anwohner/innen wurden im Laufe des Ver-fahrens wichtige Hinweise zum Brandschutz vorgetragen. Unter Einbezug der Berliner Feuerwehr wurden diese geprüft und die Planung dahingehend verändert. In der Konsequenz musste damit die Planung einiger Stellplätze entfallen, die nun an andere Stelle im unmittelbaren Um-feld ersetzt werden.
Ebenfalls einer Bürgerversammlung entstammt die Planänderung, die Uferpromenade nicht in zwei Streifen optisch zu unterteilen.
Frage 7: Wie hoch sind die beantragten Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz und wie hoch ist die vom Senat bewilligte Summe?
Antwort zu 7: Die beantragten Mittel aus dem Förder-programm Städtebaulicher Denkmalschutz belaufen sich auf 800.000 Euro. Aufgrund der Kostenprüfung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bezirk 785.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Frage 8: Wie beurteilen die beteiligten Denkmal-schutzbehörden die Planungsvorhaben und wie wurden diese beteiligt?
Antwort zu 8: Das Ergebnis des Planungsverfahrens ist aus denkmalfachlicher Sicht zu begrüßen. Die Garten-denkmalpflege des Landesdenkmalamtes war sowohl am Wettbewerbsverfahren als auch zeitweise am Planungs-verfahren zur Umgestaltung des Nordufers des Land-wehrkanals einschließlich Fraenkelufer beteiligt.
Frage 9: Welche Strategie verfolgen Senat und Bezirk für den hier lokalisierten Bestand der Internationalen Bauausstellung 1987 (IBA)?
Antwort zu 9: Die Bauten der Internationalen Bauaus-stellung 1987 in Kreuzberg wurden im Zuge der Erstel-lung der Denkmaltopographie Kreuzberg 2014-2015 erfasst und denkmalwerte Objekte als Baudenkmale, Denkmalbereiche und Gartendenkmale in die Denkmallis-te Berlin eingetragen. Die Denkmale unterliegen dem Denkmalschutzgesetz Berlin.
Zudem wurde im Jahr 2012 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Verbindung mit den betroffenen Bezirken eine Faltmappe „IBA ’87 – Südliche Friedrichstadt und Tegel“ herausgegeben, um eine breite-re Öffentlichkeit über die Bauten der Internationalen Bauausstellung 1987 zu informieren.
Frage 10: Welche Vorstellungen für die denkmalrecht-liche Unterschutzstellung von Gebäuden und Ensembles der IBA 1987 existieren derzeit und wie weit sind diese vorbereitet?
Antwort zu 10: Die Bauten der Internationalen Bau-ausstellung 1987 außerhalb des Ortsteils Kreuzberg (Rei-nickendorf-Tegel, Tiergarten, Wilmersdorf-Prager Platz) werden bis zum Jahr 2017 erfasst und eine denkmalwür-dige Auswahl von Bauten, Ensembles und Gärten in die Denkmalliste eingetragen.
Frage 11: Wie werden die denkmalschutzwürdige Ar-chitektur und der denkmalschutzwürdige Städtebau der IBA 1987 bisher vor Überformung geschützt und in ihrer Einmaligkeit gesichert?
Antwort zu 11: Alle Berliner Denkmale werden nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin gleichermaßen behandelt. Veränderungen an Denkmalen sind genehmigungspflichtig. Alle Bauanfragen, Bauanträ-ge usw. werden der zuständigen Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirks zugeleitet, die im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Denkmale betreut, Geneh-migungen erteilt oder verweigert.
Zudem besteht ein enger Austausch zwischen der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bezirken, um Bauvorhaben auch bei den nicht denk-malgeschützten Bauten der Internationalen Bauausstel-lung 1987 positiv zu beeinflussen. Im Rahmen des formal Möglichen sind sowohl der Senat als auch die Bezirke bestrebt, schwerwiegende Eingriffe oder Überformungen zu verhindern, da ihnen die besonderen Werte dieser Bauten bewusst sind.
Berlin, den 23. Oktober 201
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)