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	Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
	Frage 1:
	Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
	worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
	Frage 2:
	Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
	falls ja, wie sehen diese konkret aus?
	2
	Antwort zu 1 und 2:
	Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
	und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
	findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
	Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
	der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
	Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
	noch nicht.
	Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
	Planfeststellungsbehörde.
	Frage 3:
	Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
	Antwort zu 3:
	Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
	Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
	digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
	für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
	Frage 4:
	Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
	der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
	Antwort zu 4:
	Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
	Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
	Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
	Frage 5:
	Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
	Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
	Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
	ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
	Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
	Antwort zu 5:
	Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
	Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das
	#Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
	möglich.
	3
	Frage 6:
	Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
	Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
	Strasse.pptx.pdf)?
	Antwort zu 6:
	Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
	Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
	im Internet frei zugänglich.
	Frage 7:
	In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
	Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
	Antwort zu 7:
	Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
	Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
	grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
	Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
	können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
	Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
	Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
	berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
	ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
	Frage 8:
	Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
	Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
	Antwort zu 8:
	Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
	#Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
	Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
	Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
	die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
	sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
	Frage 9:
	Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
	einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
	angepasst wird?
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	Antwort zu 9:
	Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
	möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
	Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
	BVG obliegt der TAB nicht.
	Berlin, den 07.10.2018
	In Vertretung
	Stefan Tidow
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz