Straßenverkehr: Sperrung von Autobahntunneln in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner #Autobahntunnel wegen a) #Unfällen, b) hohem #Verkehrsaufkommen und c) aus anderen #Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 #gesperrt werden bzw. wie oft wur-den einzelne #Fahrstreifen und #Zufahrten #beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun-neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege-lungszentrale nicht erfasst. Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages-zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe-schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun-gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti-gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen-spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur-sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli-che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun-gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver-kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan-lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC1- 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta-feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver-kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent-sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra-destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade-straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalan-lagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher-Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig-nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal-zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel-wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnitt-stelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er-folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson-derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs-strecken? Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt-Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver-kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrs-relevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtli-nie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun-neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech-nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun-gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)