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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. sowie 4. bis 7. wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch sind die geplanten #Gesamtkosten für die #U55 und in welchem Umfang weichen die gegenwärtigen Kostenkalkulationen von den ursprünglichen Kostenplanungen ab? Antwort zu 1.: Die geplanten Gesamtkosten für den Bau der U5 – PB I – (vom U-Bhf. Hauptbahnhof zum UBhf. Brandenburger Tor) und U 55- Shuttle-Betrieb betragen rd. 320 Mio. EUR. Da noch gerichtliche Verfahren zum Bau anhängig sind, können endgültige Kosten derzeit noch nicht benannt werden. Frage 2: Wie hoch sind die #Ausschreibungsgewinne der BVG beim Bau der U-Bahnlinie U5 z.B. bei den Vergaben der beiden Rohbaulose, die in Drucksache xx/1478 genannt werden? Bitte einzeln nach Anlass des Ausschreibungsgewinns und Höhe des Gewinns aufschlüsseln. Antwort zu 2.: Im Hinblick auf weitere möglichst erfolgreiche Ausschreibungen werden hierzu keine Angaben gemacht. Frage 3: Wie hoch sind die Kostensteigerungen im Ausbau, die laut Drucksache xx/1478 bereits absehbar gewesen sind? Welche Mehrkosten haben die Auftragnehmer angemeldet, die nicht durch den Einheitspreisvertrag abgedeckt und daher strittig sind? Bitte einzeln aufführen. Antwort zu 3.: Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen kann bisher der Kostenrahmen von rd. 433 Mio. EUR gemäß vorliegender Bauplanungsunterlage (BPU) für den Lückenschluss der U 5 zwischen den UBahnhöfen Brandenburger Tor und Alexanderplatz gehalten werden. Kostensteigerungen in bestimmten Bereichen stehen „Ausschreibungsgewinne“ der BVG z.B. bei den Vergaben der beiden Rohbaulose gegenüber. Die konkrete Hinterlegung wird sich jedoch erst im weiteren Projektverlauf ergeben. Frage 4: Sollten die Kosten von den ursprünglichen Kalkulationen um mehr als die eingeplanten und bereit stehenden 10% beim Rohbau nach oben abweichen, wie wird nachfinanziert? Wer finanziert die zusätzlich auftretenden Kosten? Antwort zu 4.: Das gesamte Bauvorhaben wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Eine eventuelle Nachfinanzierung müsste mit beiden Geldgebern verhandelt werden. Frage 5: Sind die günstigen Angebote der Baufirmen, auf die die Ausschreibungsgewinne zurückgehen, ausreichend auf Plausibilität geprüft worden? Kann dadurch ausgeschlossen werden, dass entweder die Nachforderungen berechtigt sind und deshalb bewilligt werden müssen, so dass die Kostenersparnisse aufgezehrt werden oder dass bei Nichtbewilligung die Baufirma zahlungsunfähig wird und dadurch teure Verzögerungen auftreten, die ebenfalls die Kostenersparnisse aufbrauchen? Antwort zu 5.: Die Angebote wurden sowohl technisch als auch juristisch geprüft. Nachforderungen aufgrund unvorhersehbarer Geschehnisse können generell nicht ausgeschlossen werden. Allerdings werden Nachforderungen grundsätzlich im Einzelfall geprüft und bewertet. Frage 6: Welche monatlichen Kosten entstehen (aktuell) bei Verzögerungen? Antwort zu 6.: In einem komplexen Projekt kann man durch Umplanungen und Ressourcenumverteilungen eventuell entstehende Kosten durch Verzögerungen kompensieren. Da es so zu keinem Gesamtstillstand gekommen ist, wurden solche Kosten noch nicht ermittelt. Frage 7: Wie hoch sind die momentan geplanten Kosten für die einzelnen Bahnhofsbauten in dem Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz? Antwort zu 7.: Die Kosten (lt. eingereichter BPU/EU für den Rohbau) unterteilen sich wie folgt: Bhf. Berliner Rathaus: rd. 62 Mio. Euro Bhf. Museumsinsel: rd. 65 Mio. Euro Bhf. Unter den Linden: rd. 84 Mio. Euro Frage 8: Wie gliedern sich die aktuell kalkulierten Kosten in dem Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz (bitte einzelne Angaben für Baukosten, Architekten, Planung, Finanzierung, Zwischenfinanzierung etc.)? Die für den Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz eingereichten BPU für den Ausbau befinden sich derzeit in der Prüfung durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Aus diesem Grund sowie im Hinblick auf die noch ausstehenden Ausschreibungen und den Wettbewerb können noch keine detaillierten Kostenaufstellungen gemacht werden. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)