Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Schlaglochprogramms, aus Senat
…Es besteht jedoch die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen (§ 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung [LHO]) eine Übertragung der Restmittel in das nächste Haushaltsjahr bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen. Dazu…