Konsequenzen aus dem Tod zweier Fahrradfahrer durch rechtsabbiegende Lkws zwischen Henriettenplatz und Rathenauplatz
Ereignis
Die Kleine Anfrage thematisiert die tödlichen Verkehrsunfälle zweier Radfahrer auf dem Kurfürstendamm in den Jahren 1991 und 1996, die durch rechtsabbiegende Lastkraftwagen verursacht wurden. Der Senat verweist zur Vermeidung solcher Vorfälle auf die bestehende rechtliche Sorgfaltspflicht abbiegender Fahrzeugführer und hat an den betroffenen Kreuzungen auffälligere Radwegmarkierungen veranlasst. Da die unzureichenden Sichtbeziehungen („Toter Winkel“) als Hauptursache gelten, unterstützt der Senat die Erprobung von straßenseitig montierten „Trixi-Spiegeln“ und setzt sich auf EU-Ebene für verbesserte technische Spiegelnormen bei Nutzfahrzeugen ein, lehnt jedoch eine Öffnung der parallelen Busspur für den Radverkehr aus damaligen Rechtsgründen ab.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2650
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2650
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Konsequenzen aus dem Tod
zweier Fahrradfahrer durch rechtsabbiegende
Lkws zwischen Henriettenplatz
und Rathenauplatz
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß in den letzten Jahren an der Ecke Kurfürstendamm/Schwarzbachstraße und an der Ecke Kurfürstendamm/Westfälische Straße zwei vorschriftsmäßig auf dem Radweg fahrende Personen von rechtsabbiegenden Lkws zu Tode gefahren wurden? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Unfälle, und welche Maßnahmen hat er ergriffen, um dies in Zukunft zu vermeiden?
2. Ist dem Senat bekannt, daß Ursache für diese tödlichen Unfälle die fehlende Sichtbeziehung zwischen Lkw-Fahrer und Fahrradfahrer war? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Wenn nein, was waren die Ursachen für die Unfälle?
3. Ist dem Senat bekannt, daß bei Benutzung der Busspur zwischen Rathenauplatz und Henriettenplatz die Sichtbeziehung gegeben gewesen wäre, und warum hält der Senat auch nach diesen zwei tödlichen Verkehrsunfällen daran fest, diesen Teil der Busspur des Kurfürstendamms für den Fahrradverkehr nicht freizugeben?
Berlin, den 21. August 1997
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2650
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Dem Senat sind die beiden sehr zu bedauernden Unfälle, die sich in den Jahren 1991 und 1996 ereigneten, bekannt. Leider läßt sich menschliches Fehlverhalten mit ordnungsrechtlichen Mitteln nicht völlig ausschließen. Angesichts der eindeutigen Rechtslage, die den abbiegenden Fahrzeugführer zur besonderen Sorgfalt gegenüber den Verkehrsteilnehmern verpflichtet, deren Weg er kreuzt, bedarf es keiner zusätzlichen verkehrlichen Regelungen. Gleichwohl ist eine besonders auffällige Radwegmarkierung an den Stellen veranlaßt worden.
Zu 2.:
Es trifft leider zu, daß die Sicht der Führer von Lkw oder Bussen auf rechts hinter oder neben ihrem Fahrzeug befindliche Radfahrer nicht immer optimal ist. Ein der Sichtverbesserung dienender großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite und ein bei Linkslenkung rechts anzubringender Anfahrspiegel sind nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verbindlich vorgeschrieben, jedoch zum Teil erst für jene Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1991 erstmals für den Verkehr zugelassen worden sind. Für die übrigen Fahrzeuge ist diese Ausstattung nicht obligatorisch, aber auf freiwilliger Basis zulässig. Es ist nicht auszuschließen, daß bei den beiden genannten Unfällen ungünstige Sichtverhältnisse der Fahrzeugführer mitverursachend waren.
Der Senat wird sich deshalb für jede sinnvolle Regelung einsetzen, die zu einer Verbesserung der rückwärtigen Sicht der Führer von Lkw und Bussen führen kann. Vorschriften über die Ausrüstung von Fahrzeugen bedürfen jedoch zwingend der Zustimmung der EU. Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht derzeit mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der rückwärtigen Sicht bei Lkw und Bussen, z. B. durch Einführung eines asphärischen Außenspiegels und großwinkliger Rückspiegel für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, um gegebenenfalls die daraus gewonnenen Erfahrungen in die EU-Beratungen einbringen zu können.
Unabhängig hiervon hat der Senat im Zusammenwirken mit der Fuhrgewerbe-Innung Berlin e. V. vorerst an vier ausgewählten lichtzeichengeregelten Kreuzungen Spiegel erprobt, die im Straßenraum angebracht sind und dort den Führern von Lkw und Bussen vor dem Abbiegen den Verkehrsraum rechts neben und hinter ihren Fahrzeugen erkennbar machen sollen. Hierzu sind die Fahrzeugführer nach dem Abbiegen über ihre Bewertung der Wirksamkeit der sogenannten „Trixi-Spiegel“ befragt worden. Ein vergleichbarer Versuch ist auch in Bayern durchgeführt worden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen vorerst im Bund-Länder-Fachausschuß für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei erörtert werden. Danach wird über die verstärkte Anwendung dieses Hilfsmittels zu befinden sein.
Zu 3.:
Unfälle der genannten Art ereignen sich auch an Kreuzungen und Einmündungen ohne Fahrradwege mit rechts neben den Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrern. Der Senat kann daher nicht bestätigen, daß die Unfälle hätten vermieden werden können, wenn sich die Radfahrer auf dem Bus-Sonderfahrstreifen befunden hätten. Die Zulassung der Benutzung von Bus-Sonderfahrstreifen, die parallel zu einem Radweg verlaufen, durch Radfahrer war aus Rechtsgründen ausgeschlossen. Nach der damaligen und derzeit noch geltenden Rechtslage sind Radfahrer verpflichtet, vorhandene Radwege zu benutzen. Die Frage stellt sich erst mit dem Inkrafttreten der Rechtsänderung, die nur noch die Benutzung durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnete Radwege vorschreibt, am 1. Oktober 1998.
Berlin, den 5. September 1997
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt