Zweiter Testversuch zum sogenannten Trixi-Spiegel zur Beseitigung des Toten Winkels bei Lkw und Bussen
Ereignis
Die Kleine Anfrage greift Verzögerungen bei der Realisierung eines zweiten Testversuchs für den sogenannten Trixi-Spiegel zur Bekämpfung des Toten Winkels an Berliner Kreuzungen auf. Ein geplantes Untersuchungsprojekt zur Erfassung von Beinahe-Unfällen scheiterte vorerst an der Nichtbewilligung von Fördermitteln für eine entsprechende Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) durch das zuständige Arbeitsamt Berlin Nord. Da die bürokratischen Prüfprozesse den Projektstart in den Herbst verschoben haben, kündigt der Senat an, für die kommende Radfahrersaison im Frühjahr alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die fahrradbezogene Sicherheitsuntersuchung dennoch zu ermöglichen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2820
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2820
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über zweiter Testversuch
zum sogenannten Trixi-Spiegel
zur Beseitigung des Toten Winkels
bei Lkw und Bussen
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß ein zweiter Testversuch zum Trixi-Spiegel – Untersuchung von sogenannten „Beinahe-Unfällen“ durch ein ABM-Projekt vor und nach Montage des Spiegels – an weiteren acht Ampelkreuzungen in Berlin, der von der Fuhrgewerbe-Innung Berlin e. V. mit einer fünfstelligen Fördersumme unterstützt wird, bislang nicht zustande kam, obwohl diese Untersuchung für spätestens Anfang Juni 1997 terminiert war? Wenn ja, welche Gründe sind ausschlaggebend für diese Verzögerung?
2. Trifft es zu, daß diese Untersuchung bislang daran scheiterte, daß das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres nicht imstande war, definitiv darüber zu entscheiden, ob dieses Untersuchungsprojekt nun ABM-fähig ist oder nicht? Wenn ja, welches Problem besteht nach Erkenntnis des Senats? Wenn nein, wo liegt das eigentliche Problem?
3. Teilt der Senat die Auffassung, daß das Anliegen, die Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden bzw. Fahrrad fahrenden Menschen in Berlin zu erhöhen – zumal von einem Gewerbeverband des Transportgewerbes unterstützt –, einen höheren Stellenwert haben sollte als behördliches Kompetenzgerangel? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte will der Senat wann und wie unternehmen, damit der Testversuch alsbald beginnt? Wann ist mit dem Beginn des zweiten Testversuchs zu rechnen?
4. Ist der Senat weiterhin bereit, über den Bund-Länder-Fachausschuß für Straßenverkehr anzuregen, den sogenannten Trixi-Spiegel – auch unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchung (Befragung von 1 015 Lkw- und Busfahrern durch die Berliner Polizei) – als Verkehrseinrichtung in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzunehmen, um dem Dilemma bisher unzureichende technischer Möglichkeiten die negativen Auswirkungen des Toten Winkels zu minimieren, wirkungsvoller zu begegnen? Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 30. September 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2820
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der sogenannte Trixi-Spiegel ist im Oktober 1996 an bisher vier ausgewählten Kreuzungen und Einmündungen angebracht worden. Der Polizeipräsident in Berlin hat in den darauffolgenden Tagen LKW-Fahrer nach deren Rechtsabbiegen anhand eines Fragebogens nach ihrer Einschätzung in bezug auf den Spiegel gefragt. Der Fragebogen, der in Zusammenarbeit mit der Fuhrgewerbe-Innung Berlin e. V. entwickelt worden ist, bezog sich vorrangig auf die Frage, ob der Spiegel gesehen worden ist, ob dem LKW-Fahrer dessen Wirkungsweise bekannt ist und wie er diese einschätzt. Die Polizei hat ca. 1 000 Fragebogen anhand der Angaben ausgefüllt.
Um belegbare Erfahrungen über die Wirksamkeit der Spiegel zu gewinnen, sollte an weiteren ausgewählten Standorten eine Beobachtung der Verkehrssituation, insbesondere bezogen auf das Verhalten der betroffenen Verkehrsteilnehmer, für einen bestimmten Zeitraum vor und nach Installation des Spiegels vorgenommen werden, um so gegebenenfalls begründete Aussagen über die Wirksamkeit des Trixi-Spiegels treffen zu können, was für die anstehende Diskussion mit dem Bundesminister für Verkehr und den Ländervertretern der für den Straßenverkehr zuständigen Ministerien hilfreich wäre. Die Verkehrsbeobachtungen sollten als ein ABM-Projekt durchgeführt werden. Das zuständige Arbeitsamt hat die Mittel nicht bewilligt.
Zu 2.:
Die Bearbeitung eines ABM-Projektes erfolgt nach Auskunft des Arbeitsamtes Berlin Nord, das mit dem Vorgang befaßt ist, in mehreren Stationen, da unterschiedliche Förderkriterien zu prüfen sind. Des Weiteren ist ein Entscheidungsvorschlag für den ABM-Ausschuß, der in der Regel einmal monatlich tagt, zu erarbeiten, insoweit besteht im Arbeitsamt ein Projekt-Vorlauf von mindestens drei Monaten. Der Antrag an das zuständige Arbeitsamt konnte erst im Juni 1997 gestellt werden. Da die Radfahrersaison mit Beginn des Herbstes überwiegend als beendet zu betrachten ist, würde eine Bewilligung des Projektes zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nicht dazu führen können, daß die Untersuchungen beginnen, weil dann sowohl der Vor-her- als auch der Nachher-Untersuchungszeitraum in die radfahrerarme Zeit fiele.
Zu 3.:
Die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer hat einen hohen Stellenwert; von daher hat sich der Senat auch entschlossen, den Einsatz des Trixi-Spiegels in Berlin zu erproben. Eine Verkehrsuntersuchung wird weiterhin für wünschenswert gehalten. Die ABM-Projekte werden aber von den Arbeitsämtern bewilligt, die als Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit nicht der Fachaufsicht des Senats unterliegen. Bei einer Nichtbewilligung des ABM-Projektes zur Durchführung der Verkehrsuntersuchung wird der Senat andere Möglichkeiten prüfen, damit gegebenenfalls mit dem Beginn der neuen Radfahrsaison im Frühjahr damit begonnen werden kann.
Zu 4.:
Ja.
Berlin, den 18. November 1997
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt