Zweiter Testversuch zum sogenannten Trixi-Spiegel zur Beseitigung des Toten Winkels bei Lkw und Bussen

Zweiter Testversuch zum sogenannten Trixi-Spiegel zur Beseitigung des Toten Winkels bei Lkw und Bussen

Ereignis

Die Kleine Anfrage greift Verzögerungen bei der Realisierung eines zweiten Testversuchs für den sogenannten Trixi-Spiegel zur Bekämpfung des Toten Winkels an Berliner Kreuzungen auf. Ein geplantes Untersuchungsprojekt zur Erfassung von Beinahe-Unfällen scheiterte vorerst an der Nichtbewilligung von Fördermitteln für eine entsprechende Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) durch das zuständige Arbeitsamt Berlin Nord. Da die bürokratischen Prüfprozesse den Projektstart in den Herbst verschoben haben, kündigt der Senat an, für die kommende Radfahrersaison im Frühjahr alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die fahrradbezogene Sicherheitsuntersuchung dennoch zu ermöglichen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2820

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2820
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über zweiter Testversuch
zum sogenannten Trixi-Spiegel
zur Beseitigung des Toten Winkels
bei Lkw und Bussen

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß ein zweiter Testversuch zum Trixi-Spiegel – Untersuchung von sogenannten „Beinahe-Unfällen“ durch ein ABM-Projekt vor und nach Montage des Spiegels – an weiteren acht Ampelkreuzungen in Berlin, der von der Fuhrgewerbe-Innung Berlin e. V. mit einer fünfstelligen Fördersumme unterstützt wird, bislang nicht zustande kam, obwohl diese Untersuchung für spätestens Anfang Juni 1997 terminiert war? Wenn ja, welche Gründe sind ausschlaggebend für diese Verzögerung?
2. Trifft es zu, daß diese Untersuchung bislang daran scheiterte, daß das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres nicht imstande war, definitiv darüber zu entscheiden, ob dieses Untersuchungsprojekt nun ABM-fähig ist oder nicht? Wenn ja, welches Problem besteht nach Erkenntnis des Senats? Wenn nein, wo liegt das eigentliche Problem?
3. Teilt der Senat die Auffassung, daß das Anliegen, die Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden bzw. Fahrrad fahrenden Menschen in Berlin zu erhöhen – zumal von einem Gewerbeverband des Transportgewerbes unterstützt –, einen höheren Stellenwert haben sollte als behördliches Kompetenzgerangel? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte will der Senat wann und wie unternehmen, damit der Testversuch alsbald beginnt? Wann ist mit dem Beginn des zweiten Testversuchs zu rechnen?
4. Ist der Senat weiterhin bereit, über den Bund-Länder-Fachausschuß für Straßenverkehr anzuregen, den sogenannten Trixi-Spiegel – auch unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchung (Befragung von 1 015 Lkw- und Busfahrern durch die Berliner Polizei) – als Verkehrseinrichtung in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzunehmen, um dem Dilemma bisher unzureichende technischer Möglichkeiten die negativen Auswirkungen des Toten Winkels zu minimieren, wirkungsvoller zu begegnen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. September 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2820
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Der sogenannte Trixi-Spiegel ist im Oktober 1996 an bisher vier ausgewählten Kreuzungen und Einmündungen angebracht worden. Der Polizeipräsident in Berlin hat in den darauffolgenden Tagen LKW-Fahrer nach deren Rechtsabbiegen anhand eines Fragebogens nach ihrer Einschätzung in bezug auf den Spiegel gefragt. Der Fragebogen, der in Zusammenarbeit mit der Fuhrgewerbe-Innung Berlin e. V. entwickelt worden ist, bezog sich vorrangig auf die Frage, ob der Spiegel gesehen worden ist, ob dem LKW-Fahrer dessen Wirkungsweise bekannt ist und wie er diese einschätzt. Die Polizei hat ca. 1 000 Fragebogen anhand der Angaben ausgefüllt.
Um belegbare Erfahrungen über die Wirksamkeit der Spiegel zu gewinnen, sollte an weiteren ausgewählten Standorten eine Beobachtung der Verkehrssituation, insbesondere bezogen auf das Verhalten der betroffenen Verkehrsteilnehmer, für einen bestimmten Zeitraum vor und nach Installation des Spiegels vorgenommen werden, um so gegebenenfalls begründete Aussagen über die Wirksamkeit des Trixi-Spiegels treffen zu können, was für die anstehende Diskussion mit dem Bundesminister für Verkehr und den Ländervertretern der für den Straßenverkehr zuständigen Ministerien hilfreich wäre. Die Verkehrsbeobachtungen sollten als ein ABM-Projekt durchgeführt werden. Das zuständige Arbeitsamt hat die Mittel nicht bewilligt.

Zu 2.:
Die Bearbeitung eines ABM-Projektes erfolgt nach Auskunft des Arbeitsamtes Berlin Nord, das mit dem Vorgang befaßt ist, in mehreren Stationen, da unterschiedliche Förderkriterien zu prüfen sind. Des Weiteren ist ein Entscheidungsvorschlag für den ABM-Ausschuß, der in der Regel einmal monatlich tagt, zu erarbeiten, insoweit besteht im Arbeitsamt ein Projekt-Vorlauf von mindestens drei Monaten. Der Antrag an das zuständige Arbeitsamt konnte erst im Juni 1997 gestellt werden. Da die Radfahrersaison mit Beginn des Herbstes überwiegend als beendet zu betrachten ist, würde eine Bewilligung des Projektes zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nicht dazu führen können, daß die Untersuchungen beginnen, weil dann sowohl der Vor-her- als auch der Nachher-Untersuchungszeitraum in die radfahrerarme Zeit fiele.

Zu 3.:
Die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer hat einen hohen Stellenwert; von daher hat sich der Senat auch entschlossen, den Einsatz des Trixi-Spiegels in Berlin zu erproben. Eine Verkehrsuntersuchung wird weiterhin für wünschenswert gehalten. Die ABM-Projekte werden aber von den Arbeitsämtern bewilligt, die als Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit nicht der Fachaufsicht des Senats unterliegen. Bei einer Nichtbewilligung des ABM-Projektes zur Durchführung der Verkehrsuntersuchung wird der Senat andere Möglichkeiten prüfen, damit gegebenenfalls mit dem Beginn der neuen Radfahrsaison im Frühjahr damit begonnen werden kann.

Zu 4.:
Ja.

Berlin, den 18. November 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

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Konsequenzen aus dem Tod zweier Fahrradfahrer durch rechtsabbiegende Lkws zwischen Henriettenplatz und Rathenauplatz

Konsequenzen aus dem Tod zweier Fahrradfahrer durch rechtsabbiegende Lkws zwischen Henriettenplatz und Rathenauplatz

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert die tödlichen Verkehrsunfälle zweier Radfahrer auf dem Kurfürstendamm in den Jahren 1991 und 1996, die durch rechtsabbiegende Lastkraftwagen verursacht wurden. Der Senat verweist zur Vermeidung solcher Vorfälle auf die bestehende rechtliche Sorgfaltspflicht abbiegender Fahrzeugführer und hat an den betroffenen Kreuzungen auffälligere Radwegmarkierungen veranlasst. Da die unzureichenden Sichtbeziehungen („Toter Winkel“) als Hauptursache gelten, unterstützt der Senat die Erprobung von straßenseitig montierten „Trixi-Spiegeln“ und setzt sich auf EU-Ebene für verbesserte technische Spiegelnormen bei Nutzfahrzeugen ein, lehnt jedoch eine Öffnung der parallelen Busspur für den Radverkehr aus damaligen Rechtsgründen ab.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2650

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2650
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Konsequenzen aus dem Tod
zweier Fahrradfahrer durch rechtsabbiegende
Lkws zwischen Henriettenplatz
und Rathenauplatz

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß in den letzten Jahren an der Ecke Kurfürstendamm/Schwarzbachstraße und an der Ecke Kurfürstendamm/Westfälische Straße zwei vorschriftsmäßig auf dem Radweg fahrende Personen von rechtsabbiegenden Lkws zu Tode gefahren wurden? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Unfälle, und welche Maßnahmen hat er ergriffen, um dies in Zukunft zu vermeiden?
2. Ist dem Senat bekannt, daß Ursache für diese tödlichen Unfälle die fehlende Sichtbeziehung zwischen Lkw-Fahrer und Fahrradfahrer war? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Wenn nein, was waren die Ursachen für die Unfälle?
3. Ist dem Senat bekannt, daß bei Benutzung der Busspur zwischen Rathenauplatz und Henriettenplatz die Sichtbeziehung gegeben gewesen wäre, und warum hält der Senat auch nach diesen zwei tödlichen Verkehrsunfällen daran fest, diesen Teil der Busspur des Kurfürstendamms für den Fahrradverkehr nicht freizugeben?

Berlin, den 21. August 1997

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2650
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Dem Senat sind die beiden sehr zu bedauernden Unfälle, die sich in den Jahren 1991 und 1996 ereigneten, bekannt. Leider läßt sich menschliches Fehlverhalten mit ordnungsrechtlichen Mitteln nicht völlig ausschließen. Angesichts der eindeutigen Rechtslage, die den abbiegenden Fahrzeugführer zur besonderen Sorgfalt gegenüber den Verkehrsteilnehmern verpflichtet, deren Weg er kreuzt, bedarf es keiner zusätzlichen verkehrlichen Regelungen. Gleichwohl ist eine besonders auffällige Radwegmarkierung an den Stellen veranlaßt worden.

Zu 2.:
Es trifft leider zu, daß die Sicht der Führer von Lkw oder Bussen auf rechts hinter oder neben ihrem Fahrzeug befindliche Radfahrer nicht immer optimal ist. Ein der Sichtverbesserung dienender großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite und ein bei Linkslenkung rechts anzubringender Anfahrspiegel sind nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verbindlich vorgeschrieben, jedoch zum Teil erst für jene Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1991 erstmals für den Verkehr zugelassen worden sind. Für die übrigen Fahrzeuge ist diese Ausstattung nicht obligatorisch, aber auf freiwilliger Basis zulässig. Es ist nicht auszuschließen, daß bei den beiden genannten Unfällen ungünstige Sichtverhältnisse der Fahrzeugführer mitverursachend waren.
Der Senat wird sich deshalb für jede sinnvolle Regelung einsetzen, die zu einer Verbesserung der rückwärtigen Sicht der Führer von Lkw und Bussen führen kann. Vorschriften über die Ausrüstung von Fahrzeugen bedürfen jedoch zwingend der Zustimmung der EU. Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht derzeit mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der rückwärtigen Sicht bei Lkw und Bussen, z. B. durch Einführung eines asphärischen Außenspiegels und großwinkliger Rückspiegel für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, um gegebenenfalls die daraus gewonnenen Erfahrungen in die EU-Beratungen einbringen zu können.
Unabhängig hiervon hat der Senat im Zusammenwirken mit der Fuhrgewerbe-Innung Berlin e. V. vorerst an vier ausgewählten lichtzeichengeregelten Kreuzungen Spiegel erprobt, die im Straßenraum angebracht sind und dort den Führern von Lkw und Bussen vor dem Abbiegen den Verkehrsraum rechts neben und hinter ihren Fahrzeugen erkennbar machen sollen. Hierzu sind die Fahrzeugführer nach dem Abbiegen über ihre Bewertung der Wirksamkeit der sogenannten „Trixi-Spiegel“ befragt worden. Ein vergleichbarer Versuch ist auch in Bayern durchgeführt worden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen vorerst im Bund-Länder-Fachausschuß für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei erörtert werden. Danach wird über die verstärkte Anwendung dieses Hilfsmittels zu befinden sein.

Zu 3.:
Unfälle der genannten Art ereignen sich auch an Kreuzungen und Einmündungen ohne Fahrradwege mit rechts neben den Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrern. Der Senat kann daher nicht bestätigen, daß die Unfälle hätten vermieden werden können, wenn sich die Radfahrer auf dem Bus-Sonderfahrstreifen befunden hätten. Die Zulassung der Benutzung von Bus-Sonderfahrstreifen, die parallel zu einem Radweg verlaufen, durch Radfahrer war aus Rechtsgründen ausgeschlossen. Nach der damaligen und derzeit noch geltenden Rechtslage sind Radfahrer verpflichtet, vorhandene Radwege zu benutzen. Die Frage stellt sich erst mit dem Inkrafttreten der Rechtsänderung, die nur noch die Benutzung durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnete Radwege vorschreibt, am 1. Oktober 1998.

Berlin, den 5. September 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

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