Baufortschritte bei der Stadtautobahn vom Autobahnkreuz Neukoelln bis zum Flughafen Schoonefeld

Baufortschritte bei der Stadtautobahn vom Autobahnkreuz Neukoelln bis zum Flughafen Schoonefeld

Ereignis

Die Kleine Anfrage behandelt den aktuellen Planungs- und Baufortschritt für die Verlängerung der Stadtautobahn vom Autobahnkreuz Neukölln bis zur Landesgrenze in Richtung des geplanten Großflughafens Schönefeld. Die Verkehrsfreigabe des ersten, zwei Kilometer langen Abschnitts von der Buschkrugallee bis zur Anschlussstelle Späthstraße wird für November 2003 angestrebt. Die folgenden Abschnitte bis zur Anschlussstelle Stubenrauchstraße (inkl. AS Adlershof) und schließlich bis zur Landesgrenze sollen sukzessive bis März 2006 fertiggestellt werden, wobei die Gesamtfinanzierung bis zum Stadtring durch Bundes-Zusagen abgesichert ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/366
Kleine Anfrage Nr. 15/366
des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU)
über: Baufortschritte bei der Stadtautobahn
vom Autobahnkreuz Neukölln bis zum
Flughafen Schönefeld
Ich frage den Senat:
1. Wann ist mit der Verkehrsübergabe des Autobahnteilstücks von der Buschkrugallee zum Autobahnkreuz Neukölln zu rechnen?
2. Wann ist mit der Fortführung und Fertigstellung der Stadtautobahn vom Autobahnkreuz Neukölln bis zum Flughafen Schönefeld nach jetzigem Planungsstand zu rechnen, bei Nennung der jeweiligen Anschlussstellen, (Teil-)Eröffnungsterminen und gebauten Kilometern?
3. Ist gewährleistet, dass zur geplanten Eröffnung des neuen Großflughafens Schönefeld die Stadtautobahn von dort bis zum Stadtring fertiggestellt ist?
Berlin, den 15. Mai 2002
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 366
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Mit der Verkehrsfreigabe des Autobahnabschnittes von der Buschkrugallee bis zum AK Neukölln, mit dem südlichen Halbanschluss Buschkrugallee, der provisorischen Anbindung an die Grenzallee und dem Anschluss an die verlegte Späthstraße ist voraussichtlich im November 2003 zu rechnen.
Zu 2.:
1. Verkehrsabschnitt
Bis AS Späthstraße: Verkehrsfreigabe voraussichtlich November 2003
Gebaute Kilometer (von AS Buschkrugallee): 2 km
2. Verkehrsabschnitt
HAS Johannisthaler Chaussee einschließlich bis AS Stubenrauchstraße und AS Adlershof: Verkehrsfreigabe voraussichtlich November 2004
Gebaute Kilometer: 4,5 km
3. Verkehrsabschnitt
Bis Landesgrenze: Verkehrsfreigabe voraussichtlich März 2006
Gebaute Kilometer: 3,5 km
Die Verkehrsfreigaben erfolgen von Nord nach Süd, um verkehrsfähige Abschnitte zu erzielen.
Zu 3.:
Ja, die Finanzierungszusage des Bundes hierzu ist erfolgt.
Berlin, den 18. Juni 2002

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Flughafen Schoenefeld

Flughafen Schoenefeld

Ereignis

Gegenstand der Anfrage sind der Verhandlungsstand zu den Grundstückstauschverträgen im Planungsgebiet Bohnsdorf-Ost sowie die Schienen- und Straßenanbindungen des Flughafens Schönefeld. Der Senat teilt mit, dass die komplexen Abstimmungen zwischen der Berlin Brandenburg Flughafen Holding und der Firma Spezialtechnik Dresden zur Behebung der Parzellenzerstörung vor dem Abschluss stehen. Das städtebauliche Konzept sieht eine flughafennahe gewerbliche Nutzung vor, während eine direkte Rollweganbindung aufgrund des laufenden Baus der Autobahn BAB A 113n und des damit verbundenen Rückbaus der alten Nordpiste planerisch nicht vorgesehen ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/300
Kleine Anfrage Nr. 15/370
des Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU)
über: Flughafen Schönefeld
Ich frage den Senat:
1. Wann werden definitiv die Tauschverträge mit den Grundstückseigentümern für das Planungsgebiet Bohnsdorf-Ost (Baufeld-Ost, BFO) ratifiziert?
2. Wer hat die bisherigen erheblichen Verzögerungen, die bei der Unterzeichnung der Grundstücks-Tauschverträge festzustellen sind, zu vertreten, und wie sind diese zu begründen?
3. Ist gegebenenfalls und aus welchen Gründen mit weiteren Verzögerungen der unter Ziffer 1 und 2 erwähnten Vertragsunterzeichnungen zu rechnen, und wer ist dafür verantwortlich?
4. Wird sichergestellt, dass im Bebauungsplanverfahren XV-70 Bohnsdorf-West, wie übrigens auch vom Land Brandenburg ausdrücklich gewünscht, für das interessante Baufeld-Ost eine „flughafennahe Nutzung“ in sinnvoller Weise ausgewiesen wird?
5. Wird sichergestellt, dass die vorhandenen Rollwege erhalten bleiben und somit wesentliche Voraussetzungen für die flughafennahe Anbindung und Nutzung des Baufeldes-Ost gewährleistet sind?
Berlin, den 21. Mai 2002
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 370
Im Namen des Senats von Berlin
beanteorte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Rahmen der Bauleitplanung wurde zwischen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und den größten Grundstückseigentümern (dies sind die Firma Spezialtechnik Dresden und die Berlin Brandenburg Flughafen Holding – BBF –) grundsätzlich Einigkeit über das Nutzungskonzept und über die wesentlichen Planinhalte erzielt. Tauschverträge zwischen den beiden Grundstückseigentümern innerhalb des Baufeldes Ost sind erforderlich, um die vorhandene Zersplitterung aufzuheben und eine sinnvolle Verwertung zu ermöglichen. Nach schwierigen Verhandlungen konnte zwischenzeitlich erreicht werden, dass das vom Eigentümer BBF favorisierte Tauschverfahren nunmehr auch von der Spezialtechnik Dresden akzeptiert wird. Die Vertragsabstimmungen sind in der Endphase. Mit Zustimmung der Spezialtechnik Dresden kann der Vertrag, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsratsgremien, in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.
Zu 2.:
Erhebliche Verzögerungen können in dem sehr komplexen Verfahren nicht festgestellt werden. Die Verhandlungspartner haben sich auf ein abgestimmtes Verfahren geeinigt und stimmen derzeit den Tauschvertrag ab. Auf die Beantwortung der Frage 1 wird Bezug genommen.
Zu 3.:
Die Frage ist spekulativer Natur. Der Senat ist an einer zügigen Vertragsvereinbarung interessiert, um Planung und Erschließung auf dem Baufeld Ost voranzutreiben.
Zu 4.:
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. In seiner Entscheidungskompetenz liegt es, die notwendigen Planungsinhalte für eine flughafennahe Nutzung des Baufeldes festzulegen, die dann in einem mehrstufigen Verfahren nach dem Baugesetzbuch festgelegt werden müssen. Der Bezirk hat die angestrebte Ausweisung als Gewerbe- und Industriegebiet konstruktiv unterstützt. Die derzeit vorgesehene Planausweisung ermöglicht eine flughafennahe wirtschaftliche Nutzung des Baugebietes.
Zu 5.:
Im Rahmen des Planfeststellungsantrags für den Flughafenausbau ist beantragt, die luftrechtliche Genehmigung vom 20. September 1990 und die Planfeststellung für die derzeit bestehende Nordpiste mit Wirkung der Inanspruchnahme der betreffenden Fläche durch den Bau der Autobahn BAB A 113n, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der zur Planfeststellung beantragten Südpiste, aufzuheben. Der östlich der BAB A 113n gelegene Teil der Nordpiste soll abgebrochen und entwidmet werden.
Für die BAB 113n liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vom 19. Juli 2000 vor. Dieser enthält einen Vorbehalt, nach dem die Straßenplanung nur insoweit realisiert werden darf, wie sie nicht dem gemäß § 71 Luftverkehrsgesetz als planfestgestellt geltenden Flughafen oder dem geplanten Flughafenausbau entgegensteht. Eine höhengleiche Durchquerung der bestehenden Nordpiste – wie beantragt – ist erst nach Wegfall der luftrechtlichen Genehmigung zulässig.
Nach der derzeitigen Planung ist eine unmittelbare Anbindung des Baufeldes Ost an den Flughafen über die vorhandenen Rollwege nicht vorgesehen. Dies würde eine Tunnellage der Autobahn in einer Länge von ca. 550 m erfordern. Der Planfeststellungsbeschluss für den Autobahnneubau müsste geändert werden. Ob dieser Aufwand wirtschaftlich vertretbar ist, hängt entscheidend von der Investorennachfrage für das Baufeld Ost ab. Dies wird derzeit in Gesprächen mit verschiedenen Ansiedlungsinteressenten geprüft. Nur bei zwingender Notwendigkeit könnten die bezüglich des Autobahnbaus bereits abgeschlossenen und bezüglich des Flughafenausbau weit fortgeschrittenen Planungen verändert werden.
Berlin, den 7. Juni 2002
In Vertretung
André Schmitz
Chef der Senatskanzlei

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