Abfallwirtschaft: Oekologische Schienennetzverlagerung des Behaeltertransports und die Umladestation Gradestraße

Abfallwirtschaft: Oekologische Schienennetzverlagerung des Behaeltertransports und die Umladestation Gradestraße

Ereignis

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben den Transport ihrer standardisierten Abfallcontainer im Rahmen eines ökologischen Transportkonzeptes erfolgreich von der Straße auf das Schienennetz verlagert. Das logistische System wird als „gebrochener Containertransport“ über die vorhandenen Kapazitäten regionaler Güterbahnhöfe und eine Umladeanlage der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn GmbH abgewickelt. Zur nachhaltigen Optimierung und Wirtschaftlichkeitssteigerung führen die BSR derzeit abstimmende Verhandlungen mit den Bahngesellschaften über den Bau eines direkten Schienenanschlusses an die Müllumladestation Süd in der Gradestraße.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1729, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1729
Ich frage den Senat:
1. Sind die von der BSR mit den Deponien Ketzin und Schöneiche vereinbarten Müllmengen 1995 und 1996 abgeliefert worden?
2. Welche Müllmengen sind mit beiden Deponien vereinbart?
3. Sollten die vertraglich vereinbarten Mengen nicht erreicht worden sein, ist in welcher Höhe un Zahlungsausgleich erfolgt?
4. Über welchen Zeitraum sind die Verträge abgeschlossen?
5. Wie wird die zukünftige Situation bei dem zu erwartenden geringeren Müllaufkommen beurteilt?
6. Wie hat sich die Umstellung vom Straßentransport auf den Schienentransport bewährt?
7. Wann wird un direkter Schienenanschluß an die Müllumladestation Süd der BSR in der Gradestraße erfolgen?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1729
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben mit den Deponien Ketzin und Schöneiche keine Mengenregelung vereinbart. Eine Zahlungsausgleichsverpflichtung der BSR besteht nicht. Die BSR zahlen die von der Märkischen Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) in Rechnung gestellten Leistungen. 1995 sind 687 000 Mg und 1996 sind 500 000 Mg von den BSR an die MEAB geliefert worden.
Zu 5.:
Dazu wird zur Zeit entsprechend dem Beschluß des Abgeordnetenhauses die Abfallwirtschaftsplanung einer nochmaligen Prüfung unterzogen. Von dem begleitenden Mediationsverfahren werden neben der Überprüfung der Mengenprognose auch Empfehlungen zur Abfallvermeidung, -verwertung und Möglichkeiten der Restmüllbehandlung erwartet. Erste Ergebnisse zur Mengenprognose werden in sechs Monaten vorliegen.
Zu 6.:
Seit Dezember 1993 verlagerte die BSR den Transport seiner Abfallcontainer von der Straße auf die Schiene. Umfangreiche Untersuchungen aller möglichen Varianten führten letztendlich zum sogenannten „gebrochenen Transport“ Schiene/Straße/Schiene, wobei auf die Kapazitäten vorhandener Güterbahnhöfe zurückgegriffen wurde und eine Umladeanlage auf dem nahen Gelände der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn GmbH errichtet wurde. Die über den bisherigen Straßenfahrzeugtransport hinausgehenden Kosten für den Abfalltransport und die hier insbesondere für den „gebrochenen Containertransport“ sind in den BSR-Tarifen berücksichtigt. Die Verlagerung des Abfalltransports von der Straße auf die Schiene entspricht den Erfordernissen eines modernen ökologischen Transportkonzeptes.
Zu 7.:
Zur Realisierung des direkten Bahnanschlusses an die Umladestation Süd in der Gradestraße führen die BSR zur Zeit Gespräche mit den Bahngesellschaften und dem Bezirksamt.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Moegliche Planungsentscheidungen der BSR zu Lasten der Berliner Gebuehrenzahler

Moegliche Planungsentscheidungen der BSR zu Lasten der Berliner Gebuehrenzahler

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit potenziellen Planungsfehlern und Kostenrisiken bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) bezüglich der Bahnanbindung des Abfallbehandlungswerkes Süd in der Gradestraße. Hintergrund ist die Überlegung, den neu erbauten Siedlungsabfall-Container-Bahnhof der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn durch eigene Industrieanlagen zu ersetzen. Laut BSR-Stellungnahme wurde auf Initiative der Industrie-Gesellschaft-Bahn (IGB) ein Sondierungsgespräch geführt, eine finale Entscheidung über die Realisierung oder veränderte Streckenführungen sei jedoch noch nicht getroffen worden, wobei ein bestehender Entsorgungsvertrag eine Laufzeit von zehn Jahren aufweist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2072

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2072
des Abgeordneten Jürgen Kriebel (SPD)
über mögliche Planungsentscheidungen
der BSR zu Lasten
der Berliner Gebührenzahler

Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß die BSR beabsichtigt, den erst kürzlich neu erbauten Siedlungsabfall-Container-Bahnhof der Neukölln Mittenwalder Eisenbahn in der Gradestraße durch eigene Anlagen auf dem Betriebsgelände in der Gradestraße zu ersetzen? Wenn ja, wer ist für den Planungsfehler verantwortlich, und wer trägt – in welcher Höhe – die Kosten dafür?
2. Besteht zwischen der BSR und der Neukölln Mittenwalder Eisenbahngesellschaft eine Vertragsregelung für die Verbringung von Siedlungsabfällen, und welche Laufzeit hat diese?
3. Welche mögliche Streckenführung der Containerzüge ist geplant, und sind mit den evtl. betroffenen Kleingärtnern Umsetzungsgespräche geführt worden?

Berlin, den 23. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2072
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf betriebliche Angelegenheiten der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) – Anstalt des öffentlichen Rechts –.
Die BSR haben uns folgende Antwort auf Ihre Kleine Anfrage übermittelt:

Zu 1.:
Auf Initiative der Industrie-Gesellschaft-Bahn (IGB) wurde im Januar des Jahres ein Gespräch über die Möglichkeiten der direkten Bahnanbindung des Abfallbehandlungswerkes Süd in der Gradestraße geführt. Bislang wurde jedoch noch nicht darüber entschieden, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt dieses Vorhaben realisiert werden kann.

Zu 2.:
Zwischen der Neukölln Mittenwalder Eisenbahngesellschaft (NME) und den BSR gibt es eine vertragliche Regelung über die Umladung der Abfallcontainer von der Straße auf die Schiene, der eine zehnjährige Betriebsdauer zugrunde gelegt wurde.

Zu 3.:
Darüber müßte gegebenenfalls die IGB als Initiator und möglicher Bauherr des Vorhabens Auskunft geben.“

Berlin, den 10. Juni 1997

In Vertretung
Ernst
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt