Entwidmung von Eisenbahnflächen (II), aus Senat

27.11.2024

Frage 1:

Presseberichten zufolge seien infolge der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (#AEG) und der damit verbundenen Erhöhung der rechtlichen Hürden für die #Entwidmung von #Bahnflächen in Berlin neun Projekte mit insgesamt etwa 5800 geplanten #Wohnungen betroffen (Quelle: RND, 20.10.2024, „Hemmschuh für die #Stadtentwicklung“ – Wie ein Patzer im #Eisenbahngesetz zahlreiche Bauprojekte ausbremst).

  1. Kann der Senat diese Information bestätigen?
  2. Um welche Bauprojekte handelt es sich im Einzelnen und welchen Projektstatus haben diese Wohnungsbauvorhaben?
  3. Werden diese Projekte nur durch eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes weiterverfolgt werden können? Wenn ja, wie begründet dies der Senat?

Frage 2:

Wenn die Informationen zutreffend sind, warum konnte der Senat in der Beantwortung der Drs. 19/19944 nur antworten, dass er keine Übersicht über betroffene Planungen habe?

Antwort zu 1 und 2:

Der Pressebericht kann aufgrund fehlender projektbezogener Angaben nicht geprüft und deshalb weder bestätigt noch dementiert werden. Im Übrigen wird auf die Antworten aus der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/19944 verwiesen.

Dem Land Berlin liegt ein Freistellungsantrag nach § 23 AEG (neu) vor, der das

Wohnungsbauvorhaben Pankower Tor betrifft. Eine Bescheidung erfolgte noch nicht.

Frage 3:

Welche weiteren Infrastrukturprojekte und andere Planungen des Berliner Senats sind in welchem Maße von der unter 1) genannten Änderung des AEG betroffen? Bitte um einzelne Auflistung der Projekte und Darstellung des Projektstatus.

Antwort zu 3:

Eine #Straßenbahnneubaustrecke wäre bei Führung durch die #Nonnendammallee möglicherweise betroffen. Dort gibt es eine #planfestgestellte #Bahnanlage, die als #nicht- bundeseigene #Eisenbahn betrieben wurde.

Berlin, den 22.11.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de