01.11.2024
- Wie wird die Unterstützung für Passagier*innen mit eingeschränkter #Mobilität am Flughafen BER aktuell or- ganisiert und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Engpässe im Rollstuhlservice zu vermeiden?
Zu 1.: Personen mit Mobilitätseinschränkungen steht am #Flughafen #BER ein kostenloser und niedrigschwelliger #Mobility Service der AAS Aviation & Airport Services GmbH zur Verfügung. Dieser muss über die Airline oder den Reiseveranstalter namentlich angemeldet wer- den. Gemäß PRM-Verordnung soll die Voranmeldung des entsprechenden Hilfebedürfnisses spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt durch die Passagierin bzw. den Passagier an die Air- line bzw. den Reiseveranstalter erfolgen. Nur mit rechtzeitiger Anmeldung kann ein reibungs- loser Service gewährleistet werden. Die Weiterleitung der Anmeldung erfolgt dann durch die Airline oder den Reiseveranstalter an den Dienstleister bis spätestens 36 Stunden vor Abflug. Um den jeweiligen Bedürfnissen gerecht zu werden und diesen entsprechend begegnen zu können, geben sogenannte Betreuungskategorien an, welche Art von Hilfeleistung ein Flug- gast benötigt (siehe auch untenstehenden Link). Sobald sich der mobilitätseingeschränkte Fluggast an einem der #Pick-Up-Points gemeldet hat, muss die #Hilfeleistung bei Ankunft am Flughafen BER innerhalb folgender Wartezeiten verfügbar sein: 80 % der Gäste dürfen nicht länger als 10 Minuten warten; 90 % der Gäste dürfen nicht länger als 20 Minuten warten; 100 % der Gäste dürfen nicht länger als 30 Minuten warten. Eine rechtzeitige und somit kor- rekte Voranmeldung ist wichtig, um das Service-Personal entsprechend den Bedürfnissen zu planen und die Aufträge an die Mitarbeitenden des PRM-Services so zu vergeben, dass sie rechtzeitig am jeweiligen Ort sind.
Allerdings erhalten auch Fluggäste bei kurzfristiger Anmeldung die gewünschte Hilfeleistung. Sofern es zu einem kurzfristigen Bedarf kommt, greift das sogenannte Service Level Agree- ment (SLA) für nicht korrekt vorangemeldete Gäste. In diesem wird der zeitliche Rahmen festgelegt, in welchem jeder Gast betreut werden muss. Dieses Vorgehen ist mit allen Pro- zesspartnern verbindlich abgestimmt. Zudem stehen mobilitätseingeschränkten Passagieren an ausgewiesenen Standpunkten im Terminal Rollstühle zur kostenfreien Benutzung zur Ver- fügung. Engpässe beim Rollstuhlservice am Flughafen BER sind dem Senat nicht bekannt. Für weitergehende Informationen zu dem Service für Passagiere mit eingeschränkter Mobi- lität wird auf die Webseite der FBB unter folgendem Link verwiesen: http s:/ / b er.b erlin-a ir- p ort.d e/ d e/ a usg ewa ehlt/ b a rrierefreies-reisen.html
- Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten die Mitarbeiter*innen des Flughafens, um den Bedürfnissen von mobilitätseingeschränkten Passagier*innen gerecht zu werden?
Zu 2.: Gemäß Artikel 11 der #PRM-Verordnung werden Mitarbeitende, die in direktem Kontakt mit Fluggästen stehen, regelmäßig entsprechend den Bedürfnissen von mobilitätseinge- schränkten Personen geschult. Ferner hat der Flughafen BER im Februar 2023 als erster deutscher Flughafen das „ Sunflower Schlüsselband“ eingeführt, um ein Bewusstsein für nicht sichtbare Beeinträchtigungen zu schaffen und Reisenden mit einer nicht sichtbaren Behinde- rung das Reisen angenehmer zu gestalten. Grundsätzlich werden alle Prozesspartner seitens
der FBB stets dahingehend sensibilisiert, im Sinne der Barrierefreiheit und Kundenfreundlich- keit aufmerksam durch die Terminals zu gehen und Hilfe anzubieten, wo diese gebraucht wird.
- Wie oft wurden in den letzten drei Jahren #Beschwerden über den #Rollstuhlservice und die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Passagier*innen am Flughafen BER registriert, und welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Situation ergriffen?
Zu 3.: In den vergangenen drei Jahren wurden insgesamt 250 Beschwerden registriert. Diese Summe entspricht weniger als 0,1 Prozent des jährlichen PRM-Aufkommens. Einzelfälle, in denen der Service der Airline oder des Dienstleisters nicht reibungslos verläuft, nimmt die FBB sehr ernst und leitet umgehend eine entsprechende Prüfung ein, um den Sachverhalt in seiner Gesamtheit nachzuvollziehen. Die FBB arbeitet kontinuierlich an der Optimierung sämtlicher Prozesse am Flughafen BER bzw. erwartet von allen Dienstleistern einen zufrie- denstellenden Service und steht hierzu im engen Austausch mit allen am Flughafen agieren- den Firmen.
- Gibt es eine unabhängige #Beschwerdestelle für Passagier*innen mit Behinderungen, die Probleme am Flughafen BER erlebt haben, und wie wird deren Arbeit überprüft?
Zu 4.: Die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Vorkommnisse an deutschen Flughäfen, bei deutschen Luftfahrtunternehmen oder bei von deutschen Flughäfen abflie- genden Luftfahrtunternehmen eines nicht EU-Staa tes ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) (http s:/ / www.lb a .d e/ DE/ Flug g a strechte/ Mo b ilita etseinschra enkung / Mob ilita etseinschra – enkung _nod e.html). Darüber hinaus können Reisende sich an die jeweilige Landesbeauf- tragte für Menschen mit Behinderungen in Berlin und Brandenburg wenden. Diese können vermittelnd tätig werden. Zu der Frage, wie die Arbeit der weiteren Stellen überprüft wird, liegen dem Senat keine Informationen vor.
- Welche Pläne bestehen zur Verbesserung der #Barrierefreiheit am Flughafen BER, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung des Rollstuhlservices und die Sicherstellung einer besseren Betreuung mobilitätseinge- schränkter Passagier*innen?
Zu 5.: Der Flughafen BER erfüllt die rechtlichen Anforderungen der PRM-Verordnung vollum- fänglich. Bereits im Rahmen des BER-Planungsprozesses hatte eine Arbeitsgruppe aus ver- schiedenen Behindertenverbänden sowie den Behindertenbeauftragten der Länder Berlin und Brandenburg über umfassende Barrierefreiheitsaspekte nach den gesetzlichen Vorgaben entschieden. Damit konnte sichergestellt werden, dass die Anforderungen aller Behin- dertengruppen adäquat berücksichtigt wurden. Das komplexe „ Konzept zum barrierefreien Bauen“ ist Bestandteil der bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Danach weist der BER eine sehr gute Infrastruktur auf, um Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität zum und vom Flughafen zu befördern. Zu den gesetzlich erforderlichen Aspekten, die der BER allesamt vorhält, zählen unter anderem das Blindenleitsystem, ein dritter Hand- lauf in den Treppenhäusern, abgesenkte Sitzplätze für kleinwüchsige Menschen, Rufsäulen auf den Vorfahrten zum einfachen Rufen des Mobility Services, ein signalwirksames Leitsys- tem mit hohem Kontrastwert, höhenverstellbare Toiletten auf den Behinderten-WCs und ab- gesenkte und unterfahrbare Informationsschalter mit ausgestatteter Induktionsschleife u.v.m. Ferner ist die FBB stets bemüht, die Barrierefreiheit am Flughafen BER auch über die gesetz- lichen Grundanforderungen hinaus zu optimieren. Sofern sich Änderungen in Vorschriften o- der Gesetzeslagen ergeben, geht die FBB mit den entsprechenden Interessensvertretungen zu ihren jeweiligen Bedarfen in den Austausch, wie aktuell in Bezug auf die Anforderungen gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geschehen.
Berlin, den 30. Oktober 2024 In Vertretung
Tanja Mildenberger Senatsverwaltung für Finanzen
www.berlin.de