Schallschutzentgelt, aus Senat

22.05.2026

Vorbemerkung der Verwaltung: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) um #Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Beantwortung einbezogen.

  1. In welcher Höhe belaufen sich die jeweiligen #Einnahmen der #Entgelte aus der #Entgeltordnung des BER in den letzten fünf Jahren? (Bitte mit konkreten Euro-Angaben im jeweiligen Jahr)

Zu 1.:

JahrUmsatzerlöse Aviation
2021160,1 Mio. EUR
2022263,4 Mio. EUR
2023292,4 Mio. EUR
2024319,0 Mio. EUR
2025*337,0 Mio. EUR

*Der Jahresabschluss für 2025 befindet sich noch in der Gremienbefassung, sodass es sich bei dem Wert für 2025 um eine vorläufige Angabe handelt.

Die Werte können auch den im Internet veröffentlichten Geschäftsberichten der FBB entnommen werden (https:/ / corporate.berlin-airport.de/ de/ unternehmen- presse/ presseportal/ publikationen.html).

  • In welcher Höhe belaufen sich die jeweiligen Einnahmen des Schallschutzentgelts der Entgeltordnung des BER in den letzten fünf Jahren? (Bitte mit konkreten Euro-Angaben im jeweiligen Jahr)

Zu 2.:     Die Einnahmen aus den einzelnen Entgeltkomponenten stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar und können im Rahmen der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage nicht offengelegt werden. Grundsätzlich sind die entsprechenden Erlöse analog zur Entwicklung der Passagier- und Frachtzahlen in den vergangenen Jahren gestiegen.

Zu 3.:     Aus den Erlösen werden im Wesentlichen #Schallschutzmaßnahmen refinanziert.

Seit der Eröffnung des BER konnte rund ein Viertel der Kosten des Schallschutzprogramms über die entsprechenden Entgelte #refinanziert werden.

Berlin, den 21. Mai 2026 In Vertretung

Wolfgang Schyrocki Senatsverwaltung für Finanzen

www.berlin.de

Klicke, um auf S19-25993.pdf zuzugreifen