Weiterer Umgang mit MUVA-Haltepunkten/-Haltestellen in Berlin nach Einstellung des MUVA-Betriebs, aus Senat

25.02.2026

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Im Zusammenhang mit der #Einstellung des MUVA-Betriebs durch die BVG bitte ich um Auskunft zum weiteren Umgang mit sämtlichen im Land Berlin im #MUVA-Kontext eingerichteten #Haltepunkten bzw. #Haltestellen (physisch markierte/ ausgebaute Haltestellenbereiche), insbesondere dort, wo im Zuge der Einrichtung Kfz-Stellplätze entfallen sind oder verkehrsrechtliche Anordnungen (z. B. Haltverbote/ Sonderhaltebereiche) getroffen wurden.

Frage 1:

Wie viele MUVA-bezogene Haltepunkte / physische Haltestellen (mit Beschilderung/ Markierung und/ oder baulichen Elementen) gibt es derzeit in Berlin? Bitte aufschlüsseln nach Ort und Bezirk.

Antwort zu 1:

Der BVG Muva nutzt bis auf wenige Ausnahmen #reguläre Bushaltestellen, die bereits vorher vorhanden waren und auch nach der Einstellung des Dienstes weiterhin durch den Linienverkehr genutzt werden. Lediglich an 17 S- und U-Bahnstationen wurden Haltestellen eingerichtet, die ausschließlich für den BVG Muva genutzt wurden.

An folgenden S- und U-Bahnhöfen wurden Haltestellen für den BVG Muva eingerichtet:

HaltestelleStadtbezirk
S BellevueMitte
S Bornholmer Str.Pankow
S FriedenauSteglitz-Zehlendorf
S GrünbergalleeTreptow-Köpenick
S HirschgartenTreptow-Köpenick
S HohenschönhausenLichtenberg
S JohannisthalTreptow-Köpenick
S PichelsbergCharlottenburg-Wilmersdorf
S SchlachtenseeSteglitz-Zehlendorf
U BundestagMitte
U GleisdreieckFriedrichshain-Kreuzberg
U HausvogteiplatzMitte
U Klosterstr.Mitte
U Oranienburger TorMitte
U PodbielskialleeSteglitz-Zehlendorf
U Rathaus SchönebergTempelhof-Schöneberg
U WutzkyalleeNeukölln

Frage 2:

Welche Grundsatzentscheidung ist nach Einstellung des MUVA-Betriebs für diese Haltepunkte/ -Haltestellen vorgesehen (Aufhebung, Umwidmung, Überführung in den regulären ÖPNV-Betrieb oder andere Nachnutzungen)?

Frage 4:

Für wie viele Standorte ist vorgesehen, die verkehrsrechtlichen Anordnungen (insb. Haltverbote/ Sonderhaltebereiche) nach Betriebsende aufzuheben? Sofern Aufhebungen vorgesehen sind: Welcher Zeitrahmen ist berlinweit geplant (Betriebseinstellung, verkehrsrechtliche Aufhebung, Rückbau/ Anpassung von Beschilderung und Markierung, ggf. baulicher Rückbau)?

Antwort zu 2 und 4:

Die Fragen 2 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die regulären Bushaltestellen werden weiter für den #Busbetrieb genutzt. Der weitere Umgang mit den wenigen Haltestellen, die ausschließlich für den BVG Muva eingerichtet wurden, wird derzeit noch geprüft.

Frage 3:

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine physische MUVA-Haltestelle bestehen bleibt (z. B. Übernahme in den Linienbetrieb, verkehrliche Erfordernisse, Barrierefreiheit, Sicherheit, Umfeldbelastungen)?

Antwort zu 3:

In Bezug auf die in der Antwort auf Frage 1 genannten Haltestellen gehören zu den Kriterien

u. a. die Ziele, dass

  • Fahrgäste des BVG-Muva-Nachfolgeangebotes VBB-BAV und das Fahrpersonal der Taxen einfach zueinander finden,
  • das Taxi StVO-konform und fahrgastfreundlich halten kann sowie
  • am Ort des Haltens der Ein- und Ausstieg sicher erfolgen kann.

Alle regulären Bushaltestellen, die auch vom BVG Muva bedient werden, bleiben bestehen (siehe Antwort zu Frage 2 und 4).

Frage 5:

In wie vielen Fällen sind im Zuge der MUVA-Einrichtung Kfz-Stellplätze entfallen, und in wie vielen dieser Fälle ist eine Wiederherstellung bzw. erneute Nutzbarkeit als Parkraum vorgesehen?

Antwort zu 5:

Eine Statistik zum Entfall von Parkplätzen infolge der Einrichtung von Haltestellen wird vom Senat nicht geführt. Kurzfristig lässt sich nicht für jeden Einzelfall recherchieren, ob im Zuge der Einrichtung des BVG Muva Kfz-Stellplätze entfallen sind. Da das Parken am Straßenrand zudem nicht gesondert angeordnet wird, kann die Zahl der Fälle nicht über die Änderung entsprechender Anordnungen abgeleitet werden.

Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 4 verwiesen.

Frage 6:

Welche alternative Nutzung ist vorgesehen, wenn entfallene Stellplätze nicht wiederhergestellt werden (z. B. Ladezonen, Lieferzonen, Sharing, Radverkehr, Grünflächen, ÖPNV-Infrastruktur)?

Antwort zu 6:

Die Frage der Nachnutzung separat eingerichteter Haltestellen für den BVG Muva stellt sich erst, nachdem die erwähnten Prüfungen abgeschlossen sind.

Berlin, den 23.02.2026

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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