14.11.2025
Frage 1:
Welche Einnahmen generiert die #BVG durch das #Berliner #Fenster jährlich? (Bitte aufschlüsseln für die letzten 10 Jahre.) Wenn jedoch keine Einnahmen sondern lediglich #Kosten generiert werden, wie hoch sind diese jährlich? (Bitte ebenfalls für die letzten 10 Jahre aufschlüsseln.)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Berliner Fenster GmbH führt an die BVG eine #Pacht dafür ab, dass ihre #Monitore in den Berliner U-Bahnen hängen. Die jährlichen Pachteinnahmen betragen ca. 120.000 EUR p.a.“
Frage 2:
Ist es richtig, dass das Berliner Fenster für den Betrieb der Monitore sowohl öffentliche Gelder von der BVG erhält, als auch Werbeeinnahmen von den Unternehmen, deren Inhalte im Fenster laufen? Wenn ja, in welchem Verhältnis stehen diese zueinander?
Frage 3:
Welche Kosten entstehen der BVG jährlich für den Betrieb des U-Bahn-Fernsehens (Fahrgastinformationssystem)? (Bitte aufschlüsseln für die letzten 10 Jahre.)
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die BVG trägt ausschließlich die #Betriebskosten für die Anzeige der dynamischen #Fahrgastinformation auf einem der beiden Monitore, diese beinhalten die Kosten für Wartung und Instandhaltung, Rechenzentrumsleistungen und Übertragungskosten. Insgesamt betragen die Kosten für die BVG ca. 190 TEUR p.a. seit Nutzung des linken Bildschirms für die dynamische Fahrgastinformation im Jahr 2020.
Die Gesamtkosten für den Betrieb des Fahrgastfernsehens der Berliner Fenster GmbH sind der BVG nicht bekannt.“
Frage 4:
Auf welcher vertraglichen Grundlage betreibt die Berliner Fenster GmbH mit dem „ Berliner Fenster“ das Fahrgastfernsehen in der Berliner U-Bahn?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Zwischen der BVG und Berliner Fenster GmbH besteht seit 2013 ein Gestattungsvertrag mit Laufzeit bis 2030, der den Betrieb des sog. Fahrgastfernsehens beinhaltet“
Frage 5:
Fand für den Betrieb des „ Berliner Fensters“ eine Ausschreibung statt? Wenn ja, wann und mit welchen Anforderungen? (Bitte um konkrete Beantwortung. Im Rahmen der Beantwortung der Drs. 19/ 15262 wurde die Frage, ob es eine Ausschreibung gegeben hat, nicht beantwortet.)
Frage 6:
Wie viele Bieter*innen gab es und auf welcher Grundlage erfolgte der Zuschlag durch wen? Frage 7:
Wenn keine Ausschreibung stattgefunden haben sollte, auf welcher wettbewerbsrechtlichen Grundlage fußt der Betrieb des „ Berliner Fensters“ durch die Berliner Fenster GmbH? Wie bewerten BVG und Senat dies?
Antwort zu 5, 6 und 7:
Die Fragen 5, 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die Eigentumsverhältnisse und die Vertragslage zum Betrieb des heute als Berliner Fenster operierenden Fahrgastfernsehens haben eine Ausschreibung nicht notwendig gemacht, da die BVG zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin des U-Bahn Media-Systems war. Die Plakat- und Außenwerbung GmbH Berlin (PAB) hat als 100%ige Tochter der BVG im Jahr 2000 das U- Bahn-Media System von der Bosch Multimedia-Systeme GmbH & Co. KG installieren lassen. Dies hat die BVG der PAB ebenso vertraglich gestattet wie den Betrieb des U-Bahn-Media- Systems. Das Eigentum am U-Bahn-Media-System verblieb bei der Bosch Multimedia-Systeme GmbH & Co. KG.
Die BVG übertrug im Jahr 2003 die Geschäftsanteile an der PAB zu 100% an ihre Tochtergesellschaft BVG Media Holding GmbH & Co. KG. Die PAB wurde somit zur Enkel- Tochtergesellschaft der BVG. Die PAB betrieb das U-Bahn-Media-System (später nur noch als
„ Berliner Fenster“ bezeichnet) weiter.
Im Jahr 2005 veräußerte die BVG Media Holding GmbH 100% der Geschäftsanteile der in Berliner Fenster GmbH umbenannten PAB an die Inova Holding GmbH, die inzwischen in den Vertrag zwischen PAB und Bosch aus dem Jahr 2000 eingetreten und insoweit Rechtsnachfolgerin auf der Vertragsseite von Bosch Multimedia-Systeme GmbH & Co. KG war.
Die Inova Holding veräußerte in 2008 die Geschäftsanteile an der Berliner Fenster GmbH an die mc R&D GmbH.“
Frage 8:
Warum wurde 2019 in einer Vereinbarung festgehalten, dass die BVG die Kosten für die Hard- und Software des U-Bahn-Fernsehens übernimmt und in derselben Vereinbarung dann allerdings festgelegt, dass die Hard- und Software Eigentum der Berliner Fenster GmbH ist? Warum hat die BVG im Rahmen der Vertragsgestaltung selbst dafür gesorgt, dass die Hard- und Software Eigentum der Berliner Fenster GmbH ist?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Da die BVG nie Eigentum an dem U-Bahn-Mediasystem des Berliner Fensters hatte, ist im Vertrag 2019 lediglich klarstellend festgehalten worden, dass Hard- und Software im Eigentum der Berliner Fenster GmbH stehen.“
Frage 9:
Auf welcher Grundlage hat die BVG sich dazu entschieden, sich vertraglich dazu verpflichten, von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch zu machen?
Frage 10:
Welcher wirtschaftliche Vorteil ergibt sich für die BVG aus der Verpflichtung, von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch zu machen?
Antwort zu 9 und 10:
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die BVG profitiert davon, die dynamische Fahrgastinformation in das bestehende U-Bahn- Mediasystem integrieren zu können. Eine Vertragskündigung hätte den Ausbau des im Eigentum des Berliner Fensters stehenden Systems und den aufwändigen Einbau eines neuen Systems erfordert. Letzteres wäre wegen damit einhergehender Fahrzeugausfälle nicht wirtschaftlich gewesen.“
Frage 11:
Welche weiteren Interessenten für den Betrieb, Wartung und die Bespielung der Fahrgastinformationssysteme gab es in der Vergangenheit? Welche Gespräche gab es dazu zwischen dem Senat und potenziellen Interessenten in den letzten 5 Jahren?
Antwort zu 11:
Die BVG verweist auf die Beantwortung der Frage 9 und 10.
Frage 12:
Auf welcher Grundlage fußt das Eigentum der Berliner Fenster GmbH an der Hard- und Software der Monitorsysteme in den U-Bahnen? Ist die Hard- und Software aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung in das Eigentum der Berliner Fenster GmbH oder einer ihrer Vorgänger- oder Tochtergesellschaften übergegangen? Wenn ja, wann und aus welchem Grund? Welchen Gegenwert hat die BVG für den Eigentumsübertrag erhalten?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Fragen zu den Eigentumsübergängen kann nur die Berliner Fenster GmbH beantworten. Die BVG war zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin des U-Bahn Media-Systems.“
Frage 13:
Durch wen wurden die Systeme ursprünglich angeschafft und installiert? Wann erfolgte dies? Hat die Berliner Fenster GmbH oder eine ihrer Vorgänger- oder Tochtergesellschaften die Systeme ursprünglich angeschafft? Wenn nein, durch wen wurden die Systeme ursprünglich angeschafft?
Antwort zu 13:
Die BVG verweist auf die Beantwortung der Frage 5 bis 7.
Berlin, den 11.11.2025
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de