17.10.2025
Frage 1:
Wie viele Kontrollen hat die #Wasserschutzpolizei seit Inkrafttreten des Ankerverbots am 1. Juni 2024 auf dem #Rummelsburger See durchgeführt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Antwort zu 1:
Ausgenommen der #Fahrrinne besteht auf dem Rummelsburger See weder ein #Ankerverbot noch ein generelles #Verbot zum #Stillliegen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#GDWS) hatte im Jahr 2019 den Antrag für ein Ankerverbot der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz Berlin abgelehnt. Ein Ankerverbot ist auch in der „ Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der #Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung“ (7. BinSchStrO AbweichV), die am 1. Juni 2024 in Kraft trat, nicht formuliert worden.
Seit dem 1. Juni 2024 führt die Wasserschutzpolizei Berlin (WSP) im #Bootsstreifendienst täglich Kontrollen hinsichtlich der Neuregelungen zum Stillliegen nach der 7. BinSchStrO AbweichV – Verbot des #unbemannten Stillliegens – durch. Die Anzahl der Kontrollen pro Monat ist im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar.
Zudem wurden im Jahr 2024 insgesamt 127 #Schwerpunkteinsätze und bereits 113 Schwerpunkteinsätze im Jahr 2025 (bis einschließlich 6. Oktober 2025) mit dem Schwerpunkt „ illegales Stillliegen“ durchgeführt.
Frage 2:
In wie vielen Fällen wurden dabei Verstöße gegen das Ankerverbot festgestellt?
Antwort zu 2:
Im Jahr 2024 wurden in 87 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der Neuregelung zum Stillliegen im gesamten Geltungsbereich der 7. BinSchStrO AbweichV eingeleitet, davon 64 mit Bezug zum Rummelsburger See. Im Jahr 2025 (bis einschließlich 6. Oktober) wurden in 94 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon 49 mit Bezug zum Rummelsburger See.
Frage 3:
Wie viele Verfahren wurden seit dem 1. Juni 2024 durch die Wasserschutzpolizei an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) weitergeleitet?
Antwort zu 3:
Daten im Sinne der Fragestellung können seitens der Polizei Berlin nicht automatisiert recherchiert werden.
Frage 4:
Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, welche Bußgelder oder sonstigen Sanktionen in diesem Zusammenhang verhängt wurden (bitte ggf. Höhe und Anzahl angeben)?
Antwort zu 4: Nein.
Frage 5:
Welche personellen und technischen Ressourcen stehen der Wasserschutzpolizei in Berlin zur Kontrolle des Ankerverbots zur Verfügung, insbesondere am Rummelsburger See?
Antwort zu 5:
Zur Kontrolle der Regelungen der 7. BinSchStrO AbweichV steht der Wasserschutzpolizeiwache Ost eine Regeldienst-Bootsstreife im Tages- und Nachtdienst sowie zusätzlich Freitag bis Sonntag eine Regeldienstbootsstreife im Spätdienst mit jeweils drei Dienstkräften zur Verfügung.
Die Kontrollen erfolgen im Rahmen des täglichen Dienstes zur Tages- und Nachtzeit sowie bei Schwerpunkteinsätzen.
Frage 6:
Welche Zusammenarbeit findet zwischen der Berliner Wasserschutzpolizei und dem Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt bei der Durchsetzung des Ankerverbots statt?
Antwort zu 6:
In abgestimmten Einzelfällen unterstützt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel (WSA) die WSP durch technische Hilfeleistung und durch Vorhalten von beschränkten Liegeflächen für umgesetzte bzw. sichergestellte Objekte/ Fahrzeuge in ihren Außenbezirken.
Die Einsatzboote der WSP sind als Streifenboote konzipiert und vornehmlich nicht für die Umsetzung von Hausbooten, schwimmenden Anlagen oder Wasserfahrzeugen gebaut bzw. eingerichtet und somit nicht für diesen Zweck geeignet.
Ein darüberhinausgehendes, logistisch gesichertes Verfahren zum Umsetzen von Wasserfahrzeugen existiert nicht.
Frage 7:
Inwiefern sind zusätzliche Maßnahmen geplant, um die Einhaltung des Ankerverbots im Rummelsburger See künftig sicherzustellen?
Antwort zu 7:
Um der in der Antwort zu Frage 6 geschilderten Problematik vollumfänglich zu begegnen, wird in der Landespolizeidirektion derzeit ein Verfahren zum Umsetzen von Wasserfahrzeugen erarbeitet.
Berlin, den 16.10.2025
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de