02.10.2025
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In dem #Wohngebiet zwischen Kastanienallee, Angerweg und Schönholzer Weg verlaufen folgende Straßen:
#César-Franck-Straße , #Maurice-Ravel-Straße , #Debussystraße , #Anton-Webern-Weg , #Strawinskystraße , #Andanteweg , #Boleroweg , #Rhapsodieweg
Keine der Straßen verfügt über #Gehwege. Der #Fußverkehr findet auf der Fahrbahn statt. Alle Straßen sind Nebenstraßen bzw. Anwohnerstraßen.
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat dazu nachstehende Tabelle übermittelt:
Straße | Eigentümer | Straßenbaulastträger |
César-Franck-Straße | Land Berlin | Land Berlin |
Maurice-Ravel-Straße | Land Berlin | Land Berlin |
Debussystraße | teilweise Land Berlin und teilweise Privatperson(en) | Land Berlin |
Anton-Webern-Weg | Privatperson(en) | Land Berlin |
Strawinskystraße | Land Berlin | Land Berlin |
Andanteweg | Land Berlin | Land Berlin |
Boleroweg | Land Berlin | Land Berlin |
Rhapsodieweg | Land Berlin | Land Berlin |
Frage 2:
Wer ist der Eigentümer und der Baulastträger der Grünstreifen beidseitig der Straßen? Bitte mit Auflistung.
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow hat dazu nachstehende Tabelle übermittelt:
Straße | Eigentümer | Straßenbaulastträger |
César-Franck-Straße | Land Berlin | Land Berlin |
Maurice-Ravel-Straße | Land Berlin | Land Berlin |
Debussystraße | westlicher Grünstreifen: Privatperson(en) übrige Straße: Land Berlin | Land Berlin |
Anton-Webern-Weg | Privatperson(en) | Land Berlin |
Strawinskystraße | Land Berlin | Land Berlin |
Andanteweg | Land Berlin | Land Berlin |
Boleroweg | Land Berlin | Land Berlin |
Rhapsodieweg | Land Berlin | Land Berlin |
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Voraussetzung für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau von Gehwegen in den vorgenannten Straßen ist die zur Verfügungstellung der erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Besetzung offener und bestenfalls die Schaffung zusätzlicher Stellen in der für die #Straßenplanung zuständigen Abteilung des Bezirksamtes. Vor der Entscheidung ist zu prüfen, ob die Fußverkehrssicherheit durch andere verkehrliche Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, in gleicher Weise erreicht werden kann.“
Frage 4:
Wenn in absehbarer Zeit keine Gehwege angelegt werden, wie kann der #Durchfahrtsverkehr reduziert werden?
Antwort zu 4:
Die Unterbindung von Durchgangsverkehren könnte z.B. durch das Anordnen von gegenläufigen Einbahnstraßen erzielt werden.
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu ergänzend mit:
„Dem Bezirksamt liegen keine Informationen und damit auch keine Beschwerden zu den Kfz- Durchgangsverkehrsmengen vor. Über die Erforderlichkeit und Eignung von Maßnahmen zur Unterbindung dieser Verkehre entscheiden entweder die Straßenbaubehörde auf Grundlage der § 4 und 7 des Berliner Straßengesetzes (Teileinziehung oder bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Verkehrslenkung) oder die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage des § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (Verkehrsbeschränkungen mit Verkehrszeichen).“
Frage 5:
Besteht die Möglichkeit der #Verkehrsberuhigung durch einen alle Straßen umfassenden verkehrsberuhigten Bereich? (Schild VZ325.1)
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Gemäß der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kommen verkehrsberuhigter Bereiche für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine Tempo 30-Zonen integriert werden. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
In folgenden Straßen sind mindestens einseitig Gehwege vorhanden, so dass die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche ohne eine bauliche Umgestaltung zur Mischverkehrsfläche für die nicht unerhebliche finanzielle Mittel erforderlich wären, nicht in Betracht kommt: César-Franck- Straße, Maurice-Ravel-Straße, Debussystraße, Andanteweg und Rhapsodieweg. Im Anton- Webern-Weg und der Strawinskystraße benutzt der Fußverkehr aufgrund der fehlenden Gehwege bereits die Fahrbahn. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen kommt in beiden Straßen in Betracht.“
Frage 6:
Wie bewertet der Senat grundsätzlich die große Anzahl an Nebenstraßen ohne Gehwege im Pankower Norden?
Frage 7:
Wie bewertet der Senat grundsätzlich das Fehlen von Gehwegen auf Hauptstraßen (auch überregionale
Hauptstraßen)?
Die Fragen 6 und 7 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gerade in den Außenbezirken gibt es noch viele Gebiete, in denen die Nebenstraßen nicht den gewünschten Ausbaustandards (z.B. sichere Fußverkehrsanlagen) entsprechen. In Marzahn- Hellersdorf wird im Modellprojekt des Fußverkehrs „20km neue Gehwege im Bezirk“ genau dieses Problem angegangen.
Von den oben benannten Straßen ist nur die Kastanienallee eine übergeordnete Straße. Sie verfügt im benannten Bereich über Gehwege.
Grundsätzlich sollten alle Straßen und insbesondere übergeordnete Straßen zum Schutz der Zufußgehenden über Gehwege verfügen. Der Senat ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Bezirken fehlende Gehwege schnellstmöglich zu errichten. Hierzu stehen konsumtive und investive Haushaltsmittel zur Verfügung, die den Bezirken Fußverkehrsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Attraktivität für Zufußgehende ermöglichen.
Begrenzte personelle Kapazitäten in den Straßen- und Grünflächenämtern in vielen Bezirken führen jedoch zu Verzögerungen.
Das (erstmalige) Errichten von Gehwegen in Straßen ohne Gehwege führt in der Regel zu einer Kostenbeteiligung der Anlieger an der Baumaßnahme, da hier davon ausgegangen werden muss, dass erst mit der erstmaligen Errichtung eines Gehwegs die Straße erstmalig als vollständig ausgebaut gilt (siehe auch OVG 5 B 54.16). Es werden demzufolge Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und dem Berliner Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) erhoben.
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Fehlende oder unbefestigte Gehwege entsprechen in der Regel nicht den Ansprüchen an eine moderne, sichere und barrierefreie Infrastruktur, wie sie beispielsweise im § 50 des Berliner Mobilitätsgesetzes definiert sind. Sie stellen für die Nutzenden in der Regel keine zufriedenstellende Lösung dar. Ein kurzfristiger Ausbau aller Gehwege an Haupt- und Nebenstraßen ist aufgrund der weiterhin fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen durch das Bezirksamt kurzfristig leider nicht möglich. Die Gehwegmaßnahmen des Bezirksamts konzentrieren sich primär auf Gefahrenstellen sowie auf Bereiche, die besonders auf barrierefreie Wege angewiesen sind (bspw. Einrichtungen für Senioren oder für Menschen mit Behinderungen).“
Berlin, den 01.10.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de