01.08.2025
Frage 1:
Wie bewerten der Senat und die BVG die #Anbindung von #Lichtenrade-West im Bereich zwischen Stadtgrenze (im Westen und Süden), Schichauweg (im Norden) und Bahntrasse (im Osten)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die #Erschließung des westlichen Teils von Lichtenrade ist aus Sicht der BVG gemäß den Vorgaben des Nahverkehrsplans ausreichend gut gegeben. Neben der aktuellen #Erschließungslinie #275 sind hierbei auch die Einzugsbereiche der S-Bahn-Stationen #Schichauweg und #Lichtenrade sowie die Bushaltestellen von #M76 und #172 am Erich-Hermann- Platz einzubeziehen.“
Der Senat teilt die Einschätzung der BVG und sieht für Lichtenrade-West eine für die #Bebauungsstruktur #adäquate #ÖPNV-Anbindung nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans des Landes Berlin.
Frage 2:
Aus welchem Grund ist die #Betriebszeit des Busses 275 bis 21 Uhr begrenzt und an Sonn- und Feiertagen erst um 9 Uhr beginnend, so dass man abends mit dem ÖPNV nicht mehr in den Süden und Westen Lichtenrades gelangen kann?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die Bedienzeiten der dortigen Buslinien orientieren sich sowohl an grundlegenden Erschließungsbedürfnissen als auch verstärkt an der tatsächlichen Nachfrage. Wesentlich ist dabei die Abdeckung des Schüler- und Berufsverkehrs sowie des Besorgungsverkehrs (Einkauf, Behördengang, Arztbesuch o.Ä.), welche eine Bedienzeit bis 21 Uhr mehr als erfüllt. Im Freizeitverkehr sind hingegen auch längere Zugangswege zum ÖPNV nicht unüblich.“
Die ÖPNV-Erreichbarkeit des westlichen Lichtenrade ist außerhalb der Betriebszeiten der Buslinie 275 durch die S-Bahnhöfe Lichtenrade und Schichauweg sowie die Bushaltestellen Wünsdorfer Straße / Blohmstraße sowie Egestorffstraße mit gegenüber dem Tagesverkehr etwas verlängerten Fußwegen gegeben.
Frage 3:
Gibt es Überlegungen, die Verkehrsanbindung in diesen Bereichen durch Ausweitung der Betriebszeiten zu verbessern?
Antwort zu 3:
Nein, dazu gibt es aktuell keine Überlegungen.
Frage 4:
Wie bewerten die BVG und der Senat die Anbindung von den Bereichen Lichtenrades südlich der Achse Bahnhofstraße, Pechsteinstraße; Würzburger Straße an den ÖPNV, die mit dem Bus 175 an eine Linie angebunden sind, der nur in eine Fahrtrichtung (gegen den Uhrzeigersinn) unterwegs ist, was für längere Fahrzeiten sorgt, wenn das Ziel bspw. in der Bahnhofstraße liegt?
Antwort zu 4:
Das angesprochene Gebiet im südlichen Lichtenrade ist durch die S-Bahn-Linie S2 (Bahnhof Lichtenrade) sowie die Buslinien M76, 172, 175 und 275 an den öffentlichen Nahverkehr
angebunden. Insgesamt besteht aus Sicht des Senats eine für die Bebauungsstruktur adäquate ÖV-Erschließung nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans.
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Aufgrund der gegebenen Infrastruktur vor Ort (Straßenquerschnitte) ist die Ringlinienführung der Buslinie 175 die derzeit einzig mögliche Bedienungsform. Zudem wird so eine möglichst große Erschließungsfunktion gewährleistet.“
Frage 5:
Gibt es auch hier Überlegungen, wie die Anbindung an den ÖPNV verbessert werden kann?
Antwort zu 5:
Nein, dazu gibt es aktuell keine Überlegungen.
Frage 6:
Gibt es zudem Überlegungen für beide Bereiche Lichtenrade-Süd und Lichtenrade-West, mit anderen Konzepten die insbesondere auch vielen älteren Menschen in diesen Wohngebieten an den ÖPNV anzubieten? Falls ja, wie sehen diese Überlegungen aus?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Derartige Planungen werden von Seiten der BVG aktuell nicht verfolgt.“
Frage 7:
Wurde geprüft, ob zur Erschließung des südwestlichen Lichtenrades und von Mahlow-Waldblick eine Buslinie ggf. mit Kleinbussen über die Hilbert- und Mozartstraße oder Beethovenstraße zwischen den Zentren von Lichtenrade und Mahlow verkehren kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, wird dies demnächst geprüft?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Nein. Der Landkreis Teltow-Fläming müsste als Aufgabenträger für den ÖPNV in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow den Verkehr bestellen und finanzieren. Hierzu gibt es innerhalb des VBB keine Abstimmungen.“
Frage 8:
Wie bewerten der Senat und die BVG die Anbindung des Dichterviertels an den ÖPNV?
Antwort zu 8:
Das Dichterviertel Lichtenrade ist durch die Buslinien auf den Hauptverkehrsstraßen am Rande des Viertels (Lichtenrader Damm, Barnetstraße und Buckower Chaussee) sowie die S-Bahnhöfe Schichauweg und Buckower Chaussee an den ÖPNV angebunden. In den Teilbereichen des Dichterviertels mit fußläufiger Entfernung zu diesen Hauptstraßen ist eine gute ÖPNV- Erschließung gegeben. Im Zentrum des Dichterviertels bestehen längere Fußwege zum ÖPNV als im Nahverkehrsplan des Landes Berlin angestrebt.
Nach Angaben der BVG lassen hier jedoch die örtlichen Gegebenheiten wie Straßenquerschnitte und -zustände (häufig Kopfsteinpflaster) keine Bedienung im Linienverkehr zu.
Frage 9:
Wären die unter 6. angesprochenen Überlegungen auch auf das sog. Dichterviertel zwischen der Bahntrasse, dem Lichtenrader Damm, der Barnetstraße und der Buckower Chaussee denkbar?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Derartige Planungen werden von Seiten der BVG aktuell nicht verfolgt.“
Berlin, den 31.07.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de