29.07.2025
Frage 1:
Wie viele #Steganlagen gibt es nach Bezirken aufgeschlüsselt für #gewerbliche und #private #Schifffahrt/ #Sportboote? In welchem Eigentumsverhältnissen befinden sich Steganlagen prozentual? Gibt es Private (natürliche und juristische Personen), die mehrere Steganlagen besitzen oder eignen?
Antwort zu 1:
Der Senat führt keine Listen mit den gewünschten Angaben. Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Bezirk Spandau existieren laut Aktenbestand 482 Steganlagen. Davon können 67 (13,9 %) Vereinen und 33 (6,8 %) gewerblichen Standorten zugerechnet werden. 6 (1,2 %) Steganlagen gehören dem Bezirk. Die verbleibenden Anlagen (78 %) werden laut Aktenbestand privaten Nutzenden zugeordnet. Von einigen Mehrfacheigentümern/ -eignern kann ausgegangen werden, doch werden darüber keine gesonderten Zahlen erfasst.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Bezirk Neukölln gibt es einen Sportbootsteg. Die Anzahl der gewerblichen Steganlagen ist nicht bekannt.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es nur eine Sportbootsteganlage im „ Tempelhofer Hafen“ . Die Anlage ist in Privateigentum.“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Z. Zt. gibt es 186 Steganlagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Alle Stege stehen im Privateigentum, unserer Aktenlage nach dienen fünf Stege rein gewerblicher Nutzung. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es keinen Eigentümer, der mehrere Steganlagen im Bestand hat.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ …Im Bezirk sind 2 Sportbootstege zur Freizeitnutzung bekannt, die der Bootsvermietung dienen und somit gewerblich genutzt sind. Der Steg am Neuen See im Großen Tiergarten und der Steg der Fischerklause am Plötzensee sowie eine Restkonstruktion eines Steges am Spreekanal (Höhe Roßstraßenbrücke). Letzterer wurde dem Bezirksamt von der Senatsverwaltung (SenMVKU, VBC) inkl. Unterhaltung erst im August 2023 übergeben, welche diesen auch vor der Übergabe der Zuständigkeit für Sportbootstege an die Bezirksämter errichten hat lassen. Keiner dieser Stege ist inoffiziell entstanden. Es gibt noch einen weiteren Steg im Bereich des Plötzenseer Kolk, bei dem die Prüfung der Voraussetzung für eine
Genehmigung als Sportbootsteg aktuell noch nicht abgeschlossen ist.
Das Sportamt Mitte hat zudem eine Sportbootssteganlage in Tegel bestehend aus einem Ufersteg (Quersteg) und einem Schwimmsteg, der weder gewerblich noch für private Sportboote genutzt wird. Es liegen keine Hinweise zu natürlichen oder juristischen Personen vor, die mehrere Steganlagen besitzen oder eignen.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Dem Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Reinickendorf sind derzeit über 400 Sportbootstege aktenkundig. Etwa 30 dieser Steganlagen befinden sich ganz oder teilweise in gewerblicher Nutzung. Es ist zutreffend, dass einzelne private Eigentümer – sowohl natürliche als auch juristische Personen – im Besitz mehrerer Steganlagen sind.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Insgesamt sind etwa 3.500 Sportbootstege im Bezirk-Treptow-Köpenick vorhanden (siehe auch Schriftliche Anfrage 19/ 17194). Eine Aufschlüsselung zwischen gewerbliche und private Steganlagen gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick nicht, da dies nicht separat statistisch erfasst wird.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es über 200 Sportbootstege. Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.
Grundsätzlich überwiegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die privat genutzten Sportbootsteganlagen, gefolgt von Anlagen von Sportvereinen und einem deutlich kleineren Anteil gewerblich genutzter Anlagen.
Insbesondere das Land Berlin ist Eigentümer mehrerer Steganlagen, die wiederum an verschiedene Vereine verpachtet werden.“
Das Bezirksamt Pankow teilt dazu Folgendes mit:
„ Der Bezirk Pankow hat derzeit 3 Steganlagen, die in der Vergangenheit genehmigt wurden. Es handelt sich um kleinere Steganlagen, die für Ruderboote o.ä. genutzt werden. Es laufen derzeit keine weiteren Planungen zu Steganlagen. Es gibt keine Sportbootstege.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit, dass im Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg die abgefragten Zahlen für die im Bezirk befindlichen Sportbootsstege nicht statistisch erfasst werden. Eine Ermittlung im Rahmen dieser Anfrage wäre nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich.
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Bezirk Lichtenberg gibt es drei private Sportbootsteganlagen. Alle befinden sich in privaten Händen, also 100 %. Die Sportbootssteganlagen befinden sich alle in unterschiedlichem,
privatem Eigentum.“
Zur Frage 1 erfolgt aus dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eine Fehlmeldung.
Frage 2:
Nach welchen exakten Kriterien erfolgt die Vergabe von bestehenden Steganlagen? Nach welchen die Neuer?
Antwort zu 2:
Es gibt keine Vergabe von Steganlagen durch den Senat. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist lediglich für die wasserrechtliche Genehmigung von Anlagen, zu denen auch Steganlagen gehören, in fließenden Gewässern 1. Ordnung bzw. Fließgewässern 2. Ordnung verantwortlich. Die Grundlage für diese Genehmigungen ist der Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Wasserfläche mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) an den Bundeswasserstraßen.
Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Steganlagen unterliegen prinzipiell den Auflagen zum Erlangen einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung, d.h. es besteht kein Anspruch auf die Genehmigung einer Steganlage. Ob also ein bestehender Steg eine Folgegenehmigung beantragt oder ein neuer Steg geplant ist, es wird derselbe Genehmigungsprozess mit denselben Prüfkriterien gemäß Berliner Wassergesetz (BWG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der Fachgesetze aus Umwelt- und Naturschutz inkl. FFH-Recht sowie Denkmalschutz im Verfahren durchlaufen.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Es handelt sich um wasserrechtliche Erlaubnisse. Es werden die Vorgaben nach § 62 Abs. 2 Satz 1 BWG geprüft.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Aufgrund des geringen Bestandes (einer genehmigten Anlage in Tempelhof-Schönberg) und keinen Anträgen von neuen Anlagen können hierzu keine konkreten Angaben erfolgen. Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Steganlagen ist § 62 (2) BWG und zuständige Behörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt.“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Der Bau von Steganlagen unterliegt dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §§ 62 ff. Berliner Wassergesetz. Die Stege werden nicht vergeben.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Es sind keine Nutzungsänderungen geplant.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt und das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Reinickendorf ist in die Vergabe von Steganlagen nicht involviert.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Vergabe von Steganlagen erfolgt nicht durch das Umwelt- und Naturschutzamt. Dies ist zuständig für die Erteilung der wasserbehördlichen Genehmigung nach Vorgaben des
Gesetzgebers (§§ 62 ff. BWG). Die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Veränderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern bedarf der wasserbehördlichen
Genehmigung, bei Sportbootsstegen sowie Anlagen in und an stehenden Gewässern zweiter Ordnung der Genehmigung des örtlich zuständigen Bezirksamtes (§ 62 Abs. 2 Satz 1 BWG). Jede Prüfung stellt eine Einzelfallprüfung da unter Berücksichtigung des Naturschutzes, Rechte Dritter, Wohl der Allgemeinheit und Anwendung der Ermessensleitenden Richtlinie für Sportbootstege des Bezirks Treptow-Köpenick.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt stellt für alle Antragswilligen ausführliche Hinweise für die Antragstellung auf der Website des Bezirks bereit. Das Procedere der Antragsprüfung unterliegt
den Regelungen der gemeinsamen Geschäftsordnung I und den verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
Die Prüfung von Anträgen erfolgt insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten:
- Naturschutzrechtliche Belange (Röhrichtschutz gem. §§ 29ff NatSchG Bln),
- Bewirtschaftungsziele für Gewässer einschließlich Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot (§§ 27 (1) WHG und 2 f BWG),
- Bedarfsprüfung (§ 62 (4) S. 3 BWG: „ Gewässerflächen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist.“ ),
- Gemeinwohlverträgliche Nutzungsdichte (§ 62a (1) BWG) und
- Wahrung des Wohls der Allgemeinheit.
- Ggf. werden weitere Stellungnahmen eingeholt (Bspw. Naturschutzbehörde) Für die Ermessensausübung werden insbesondere die Ausführungen der bezirklichen
Steganlagenkonzeption (StaK) und die Ergebnisse des Länderberichts Berlins zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie* herangezogen.
Bei Steganlagen von Wassersportvereinen wird unter den Aspekten der Bedarfsprüfung und dem Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit die große Bedeutung der Vereinsarbeit für die sportliche Betätigung der Bürger/ innen, die Jugendarbeit und Gesellschaftsförderung in Bezug auf das Allgemeinwohl berücksichtigt.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Kriterien hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Veränderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern bedarf der wasserbehördlichen Genehmigung (Wasserbehörde: SenMVKU, II D), bei Sportbootsstegen sowie Anlagen in und anstehenden Gewässern zweiter Ordnung der
Genehmigung des örtlich zuständigen Bezirksamtes (§ 62 Abs. 2 Satz 1 BWG). In den
Genehmigungsverfahren wird die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Zum Prüfverfahren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört die planungsrechtliche Prüfung dahingehend, ob das Vorhaben in das Schiffsliegekonzept des Bezirks passt.
Außerdem werden beispielsweise naturschutzfachliche Aspekte geprüft. Maßgeblich ist das
»Wohl der Allgemeinheit«…“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Neuordnung bestehender und geplanter Sportbootsteganlagen im Bezirk Lichtenberg erfolgt auf Grundlage des Entwicklungskonzepts für Natur und Landschaft in der Rummelsburger Bucht (BA-Beschluss Nr. 7/ 200/ 2016). In diesem Konzept wurden Lage, Anzahl und Nutzungsmöglichkeiten von Stegen unter Berücksichtigung der ökologischen Sensibilität einzelner Uferbereiche definiert. Neue Anlagen sind nur dort vorgesehen, wo eine Vereinbarkeit mit Natur- und Landschaftsschutz sowie anderen Nutzungsansprüchen besteht.“
Frage 3:
Warum liegen dem Senat ausweislich der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/ 22571 keine Informationen zur Anzahl, Nutzung und Art von Steganlagen für kommerzielle #Ausflugschifffahrt vor?
Antwort zu 3:
Eine Notwendigkeit zur Erfassung für Bearbeitungserfordernisse konnte nicht festgestellt werden.
Frage 4:
Welche konkreten #Baupläne, #Genehmigungen oder laufende #Verfahren für Steganlagen gibt es derzeit?
Antwort zu 4:
Es werden vom Senat keine Übersichten oder Auflistungen dazu geführt. Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Darüber werden keine Statistiken geführt.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, es sind keine konkreten Baupläne bzw. Verfahren in Neukölln bekannt.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Derzeit sind keine Baupläne bekannt.“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt ein Antrag auf Neu-Genehmigung eines Steges und drei Anträge auf Verlängerung der Steggenehmigungen vor.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Dem BA Mitte, Schul- und Sportamt, liegt für die genannte Sportbootssteganlage eine wasserbehördliche Genehmigung vom 25.04.2022 vom Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt vor. Die Genehmigung ist bis 2032 gültig und bedarf bei Weiternutzung vor Ablauf der Genehmigung eines Verlängerungsantrages.
Wie zu Frage 1 erwähnt, gibt es einen ruhenden Antrag und bisher keine erteilten
Genehmigungen des Bezirksamtes Mitte. Dem Antrag liegt eine notwendige Baubeschreibung und Bauzeichnung, eine Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie eine Kleinfahrzeug-Bescheinigung (Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen) bei.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Eine Aufstellung sämtlicher anhängigen laufenden Verwaltungsverfahren kann mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erstellt werden; dem stehen auch
datenschutzrechtliche Gründe entgegen. Derzeit befinden sich etwa 20 Steganlagen in einem laufenden Genehmigungsverfahren. Das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Reinickendorf betreiben keine Bauplanung.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt Treptow- Köpenick führt eine Vielzahl von
Genehmigungsverfahren für Steganlagen. Eine Statistik mit Bezug zur Frage wird nicht geführt.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Aktuell gibt es eine Vielzahl wasserrechtlicher Genehmigungen für Sportbootsteganlagen. Ebenso sind diverse Anträge auf eine wasserrechtliche Genehmigung bestehender Anlagen anhängig.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind gegenwärtig keine Vorgänge im Sinne der Frage anhängig.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Zum Zeitpunkt der Beantwortung liegen im Bezirk Lichtenberg keine Genehmigungsanträge oder laufenden Verfahren für neue Steganlagen vor. Auch für Rück- oder Umbauten bestehender Anlagen bestehen derzeit keine konkreten Planungen.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind geplant, um die #Verschattung und #Störung der #Uferzonen durch die Steganlagen und die dort liegenden Boote zu minimieren?
Antwort zu 5:
Der Senat plant keine derartigen Maßnahmen. Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil nur mit Blick der jeweils individuellen örtlichen Situation entschieden werden kann. Unter Antwort zu Frage 2 finden sich die rechtlichen Vorgaben unter denen die genannten Aspekte beurteilt und ggf. Auflagen erteilt werden. Im Fall, dass die Störung grundlegend und die Anlage nicht rechtskonform genehmigungsfähig ist, wird der Bau der Anlage versagt oder der Rückbau der bestehenden Anlage beauflagt.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Bei dem einen vorhandenen Sportbootsteg in Neukölln ist keine Störungswirkung der Uferzone bekannt. Es sind daher keine Maßnahmen geplant.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Es sind keine Maßnahmen geplant.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Aufgrund der unter Punkt 1 und 5 dargestellten Situation, wurden bisher keine Maßnahmen geplant bzw. war dies (noch) nicht relevant im Bezirk Mitte. Festgelegte Maßnahmen werden in den Nebenbestimmungen der wasserbehördlichen Genehmigung sowie die in der Anlage zur wasserbehördlichen Genehmigung aufgeführten Auflagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Wasserbehörde, aufgeführt.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Beurteilung einer möglichen Verschattung durch Steganlagen erfolgt einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Anlage sowie des spezifischen Standortes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Abhängig hiervon können je nach Anlage und Standort keine, einzelne oder unterschiedliche Maßnahmen erforderlich werden, etwa die Anpassung der Stegbeläge, der Rückbau verschattender Elemente oder vergleichbare Modifikationen.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei Genehmigungsverfahren erfolgen ggf. Auflagen der unteren Naturschutzbehörde in diesem Zusammenhang.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Innerhalb des Prüfverfahrens werden die naturschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt, s. Beantwortung der Frage 2. Die wasserrechtliche Genehmigung kann mit entsprechenden Auflagen versehen sein. Eine Aufstellung möglicher Auflagen wurde im Rahmen der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dunja Wolff vom 11.01.2024 mitgeteilt.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit, dass derartige Fragen im
Genehmigungsverfahren geprüft werden. Ggf. werden entsprechende Auflagen gemacht.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Das bezirkliche Uferkonzept legt fest, dass Art und Lage der Liegeplätze an den ökologischen Gegebenheiten und der Empfindlichkeit der jeweiligen Uferzonen ausgerichtet werden. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Verschattung, Beeinträchtigung sensibler Vegetationszonen sowie landschaftsbezogener Erholungsfunktionen gelegt. Das
Konzept empfiehlt zudem, Stege aus sensiblen Bereichen – etwa im Bereich „ An der Mole“ – an robustere Uferabschnitte zu verlagern.“
Frage 6:
Welche öffentlichen und privaten Akteure sind in diesen Projekten involviert und welche öffentlichen finanziellen Mittel wurden für den Bau der Stege eingeplant? Welche es Fördergelder werden jeweils eingesetzt unter welchen Voraussetzungen?
Antwort zu 6:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die genannten Projekte nicht bekannt sind. Fördermittel für Steganlagen sind nicht bekannt.
Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Frage kann nicht beantwortet werden. Aus dem Bezirkshaushalt stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Fördermittel für den Bau von Steganlagen sind nicht bekannt.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Es ist nicht klar, welche konkreten Projekte hier gemeint sind. Welche öffentlichen Akteure eingebunden werden, hängt von den jeweils betroffenen Zuständigkeiten im Einzelfall ab.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist kein Einsatz von öffentlichen Mitteln, auch nicht in Form von Fördergeldern bekannt.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige. Seit der Übergabe der Zuständigkeit für Sportbootsteg-Genehmigungen an das Bezirksamt, wurden keine Genehmigungen erteilt.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Es ist nicht ersichtlich, auf welche Projekte Bezug genommen wird. Das Umwelt- und Naturschutzamt ist in etwaige Projektierungen nicht eingebunden. Auch hinsichtlich eines möglichen Einsatzes von Fördermitteln liegen keine Erkenntnisse vor.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt, als Genehmigungsbehörde kann hierzu keine Aussagen treffen.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Beantwortung wäre nur bei Nennung eines konkreten Einzelfalls möglich.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (insbesondere davon, wer »Bauherr« und Betreiber der Steganlage ist). Daher kann die Frage nicht allumfassend beantwortet werden. Zusätzlich zu den bereits in den Vorbemerkungen genannten öffentlichen Stellen ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu nennen. Diese Stelle ist zum einen Schifffahrtsbehörde und zum anderen Eigentümer der Bundeswasserstraßen.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Genehmigung von Sportbootsteganlagen erfolgt durch das Umwelt- und Naturschutzamt unter Einbindung zuständiger Stellen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene, darunter auch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Öffentliche Mittel für den Bau privater Steganlagen wurden bislang nicht eingeplant. Etwaige Fördermittel, die von privater Seite beantragt wurden, sind dem Bezirksamt nicht bekannt.“
Frage 7:
Wie wird sichergestellt, dass private Steganlagen den öffentlichen #Zugang zum See nicht beeinträchtigen?
Antwort zu 7:
Die Zuständigkeit für Anlagen in oder an stehenden Gewässern liegt bei den Bezirken. Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Prinzipiell werden keine privaten Steganlagen genehmigt, die auf öffentlichen Grundstücken liegen.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, Neukölln besitzt Seen nur im Britzer Garten.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Der überwiegende Teil der Steganlagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt an privaten Ufern.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige. Seit der Übergabe der Zuständigkeit für Sportbootsteg-Genehmigungen an das Bezirksamt, wurden keine Genehmigungen erteilt.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Eine Sicherstellung kann insoweit nicht erfolgen. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden die Belange des Flächeneigentums sowie der Zugänglichkeit jeweils einzelfallbezogen geprüft und berücksichtigt.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ In der Regel befinden sich private Steganlagen nicht an öffentlichen Zugängen zum Gewässer, sondern direkt an Privatgrundstücken.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Prüfverfahren erfolgt wie in der Beantwortung der Frage 2 dargestellt und berücksichtigt auch den Aspekt des öffentlichen Zugangs. Ggf. kann wie in der Beantwortung der Frage 5 beschrieben eine Auflage erteilt werden.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit, dass derartige Fragen im
Genehmigungsverfahren geprüft (siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 1) werden. Ggf. werden entsprechende Auflagen gemacht.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Das bezirkliche Entwicklungskonzept enthält klare Leitlinien zum Umgang mit Steganlagen im Kontext öffentlicher Zugänglichkeit. Diese sehen vor, dass öffentliche Wegebeziehungen zum Wasser und Sichtachsen erhalten oder neu geschaffen werden.“
Frage 8:
Werden Anwohnerinnen und Anwohner in die Planung eingebunden? Gibt es eine öffentliche #Beteiligung oder #Konsultationen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Rahmen des Antragsverfahrens erhalten alle von der Anlage potentiell Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Genehmigungsverfahren ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Inwieweit eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt, hängt vom Charakter des jeweiligen Einzelprojekts ab.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Es sind keine Planungen vorgesehen; damit entfällt die Einbindung der Anwohnerschaft.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige. Seit der Übergabe der Zuständigkeit für Sportbootsteg-Genehmigungen an das Bezirksamt, wurden keine Genehmigungen erteilt.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Reinickendorf betreibt keine entsprechende Planung in die Anwohnenden zu involvieren wären.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Es kommt auf die Einzelfallprüfung an. Eine Genehmigung darf u.a. nur erteilt werden, wenn von der Steganlage keine Beeinträchtigung Rechter Dritter zu erwarten sind. Sollte eine Beeinträchtigung von Einzelpersonen ersichtlich sein, erfolgt ggf. eine Beteiligung.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Die notwendigen Beteiligungen müssen im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Genehmigungsverfahren ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Inwieweit eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt, hängt vom Charakter des jeweiligen Einzelprojekts ab.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Bei der Erstellung des Entwicklungskonzepts Rummelsburger Bucht wurden Anwohner:innen und zivilgesellschaftliche Akteure intensiv einbezogen.“
Frage 9:
Ist geplant, durch den Bau zusätzliche #Bootsverkehre oder touristische Nutzungen zu ermöglichen, und wie wird dies #reguliert?
Antwort zu 9:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Genehmigung von Steganlagen muss sich an der Einhaltung der unter Antwort 2 genannten rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren. Dem Umwelt- und Naturschutzamt sind keine Planungen zum Bau von Steganlagen zur Steigerung der touristischen Nutzung in Spandau bekannt.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, es sind keine neuen Planungen bekannt (siehe Antwort zu Frage 4).“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Dazu gibt es seitens des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin keine Planungen.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Der Bezirk Mitte plant keinen weiteren Bau.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Reinickendorf betreiben keine entsprechenden Planungen.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt führt diesbezüglich keine Planungen durch.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Regulierungen erfolgen innerhalb des Prüfverfahrens und ggf. über die Erteilung von Auflagen. Konkrete Aussagen können nur zu einem konkreten Einzelfall getätigt werden.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit, dass die Frage nicht allumfassend beantwortet werden kann. Die »Regulierung« erfolgt durch die Prüfung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften im Genehmigungsverfahren.
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Entwicklungskonzept für Natur und Landschaft in der Rummelsburger Bucht (BA-Beschluss Nr. 7/ 200/ 2016) formuliert klare Empfehlungen zur Lenkung von Bootsverkehren und zur Begrenzung touristischer Nutzungen im ökologisch sensiblen Bereich nördlich der Spundwand.“
Frage 10:
Welche Auswirkungen auf die Wohn- und Lebensqualität in der Umgebung sind durch das Vorhaben zu erwarten?
Antwort zu 10:
Dem Senat ist nicht bekannt, welches Vorhaben gemeint ist. Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Es wird auf Antwort zu Frage 9 verwiesen.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige (siehe Antwort zu Frage 4 und 9).“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Siehe Antwort zu Frage 8.+9.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Nr. 9“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Reinickendorf führt keine derartige Planung durch. Mangels eigener Planungen können folglich auch keine Aussagen zu möglichen Auswirkungen getroffen werden.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Das hängt vom Einzelfall ab und kann nicht allgemein beantwortet werden, insbesondere da hierzu keine statistischen Erhebungen oder Auswertungen vorliegen.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Grundsätzlich kann man von baubedingten und anlagebedingten Auswirkungen sowie betriebsbedingten Auswirkungen ausgehen. Welche konkreten Auswirkungen zu erwarten sind, kann nur im Einzelfall benannt werden.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Daher kann die Frage nicht allumfassend beantwortet werden.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Rahmen des Beteiligungsverfahren bei Anträgen zum Neubau oder Umbau einer Sportbootsteganlage werden auswirkungsrelevante Aspekte bei den dafür zuständigen Fachstellen abgefragt.“
Frage 11:
Wie wird die Einhaltung der #FFH-Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat) beim Bau der Steganlagen sichergestellt?
Antwort zu 11:
Der Senat prüft in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren, ob die jeweilige Steganlage das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung, beeinträchtigt.
Bei dieser Prüfung werden sämtliche relevanten naturschutzrechtliche Vorschriften einbezogen.
Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ In Neukölln gibt es keine FFH-Gebiete. Sind geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen, die über die FFH-Richtlinie unter den europäischen Artenschutz fallen, muss über entsprechende Gutachten der Nachweis erbracht werden, ob und wie Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Siehe Antwort zu Frage 12.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Siehe Antwort zu 5.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Anträge auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung für Sportbootstege werden durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin einzelfallbezogen unter ganzheitlicher Würdigung der Interessenlage sowie der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten
entschieden und gegebenenfalls mit Nebenbestimmungen versehen. Dabei werden auch die Belange etwaig berührter Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie berücksichtigt.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Durch die Beteiligung der entsprechenden Naturschutzbehörden und anerkannten Naturschutzverbänden sowie unter Berücksichtigung der bezirklichen Steganlagenkonzeption.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ s. Beantwortung der Frage 2“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Durch Beteiligung der Naturschutzbehörden im Genehmigungsverfahren.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Im Rahmen des Antragsverfahren beteiligt das Umwelt- und Naturschutzamt im Falle der Betroffenheit einer FFH Fläche die zuständige Stelle beim Senat.“
Zur Frage 11 erfolgt aus den Bezirksämtern Pankow und Marzahn-Hellersdorf eine Fehlmeldung.
Frage 12:
Gibt es Pläne zur regelmäßigen #Überwachung der #Wasserqualität und der ökologischen Auswirkungen – auch nach Fertigstellung der Steganlagen?
Antwort zu 12:
Die Senatsverwaltung Mobilität, Verkehr, Klima und Umweltschutz führt unabhängig von Anlagen in Gewässern ein kontinuierliches Monitoring der Oberflächenwassergüte durch.
Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen sowie auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umweltschutz (SenMVKU).“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ In Neukölln liegt die einzige Sportboot-Steganlage an einem schiffbaren Fließgewässer. Der Bezirk ist hier nicht für die Gewässeraufsicht zuständig. Es gibt daher keine Pläne des Bezirks, die Wasserqualität zu überwachen.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Nein.“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Wasserqualität an Badegewässern wird durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales überprüft. Im Rahmen von Projekten an einzelnen Gewässern im Bezirk wird die Wasserqualität und die Gewässer-Ökologie unabhängig von Stegen überprüft.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Es wird an die WSA und SenMVKU verwiesen.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Qualität der Berliner Gewässer unterliegt unabhängig vom Bau von Steganlagen einer kontinuierlichen fachbehördlichen Überwachung. Werden im Zusammenhang mit Steganlagen nicht hinnehmbare ökologische Auswirkungen aktenkundig, erfolgt eine verwaltungs- und naturschutzrechtliche Überprüfung.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Wasserqualität unterliegt unabhängig vom Bau von Steganalgen einer Überwachung (Zuständigkeit für fließende Gewässer 1. und 2. Ordnung liegt bei SenMVKU).“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ In Berlin sind verschiedene Behörden und Stellen für die Überprüfung der Gewässerqualität zuständig, je nach Art des Gewässers und dem jeweiligen Bezirk. Bis auf einzelne Ausnahmen betreffen alle Sportbootstege des Bezirks Steglitz-Zehlendorf Gewässer, deren
Qualitätsprüfung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt obliegt.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Wasserqualität unterliegt unabhängig vom Stegebau einer Überwachung. Treten nach Fertigstellung von Steganlagen nicht hinnehmbare ökologische Auswirkungen auf, wirken die Naturschutzbehörden dem entgegen.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Da die im Bezirk Lichtenberg vorhandenen Steganlagen sich ausschließlich im Bereich der Rummelsburger Bucht befinden, liegt die Überwachung der Wasserqualität bei der dafür zuständigen Behörde, hier Senatsverwaltung MVKU. Im Hinblick auf die ökologische Überwachung arbeitet das Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg mit dem NABU
Ortsgruppe Rummelsburger Bucht eng zusammen.“
Frage 13:
Wie wird der zusätzliche #Wellenschlag durch erhöhten #Bootsverkehr bewertet, insbesondere in Bezug auf die #Erosion der #Uferbereiche und die Zerstörung von #Röhrichtzonen?
Antwort zu 13:
Die Bewertung hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Das Bezirksamt Spandau teilt dazu Folgendes mit:
„ Diese Frage kann mit Blick auf die Sportbootstege nicht beantwortet werden. Doch auch die Einrichtung von touristischen Stegen unterliegt den bereits genannten Gesetzen (vgl. Antwort zu Frage 2). Sowohl das Verhindern von Erosion als auch der Röhrichtschutz sind darin gesetzlich geregelt.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt dazu Folgendes mit:
„ Der Bootsverkehr in Neukölln beschränkt sich auf schiffbare Fließgewässer wie den Landwehrkanal, den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Teltowkanal. Hier sind die
Uferbereiche stark verbaut und in einem naturfernen Zustand. Fragen zur Erosion müssen an die jeweiligen Unterhaltungspflichtigen gestellt werden. Hier ist der Bezirk nicht zuständig.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Fehlanzeige, siehe Frage 4“
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Die Frage bezieht sich auf die Nutzung der Gewässer mit Motorbetriebenen Booten. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegen der größte Teil der Stege an stehenden Gewässern zweiter Ordnung, auf denen der Betrieb motorbetriebener Boote nicht erlaubt ist. Daher ist keine erhöhte Erosion an den Ufern zu erwarten.“
Das Bezirksamt Mitte teilt dazu Folgendes mit:
„ Es findet kein zusätzlicher Wellenschlag durch erhöhten Bootsverkehr statt. Die Steganlage des Sportamtes wird weder gewerblich noch privat genutzt, sondern für schulischen Unterricht (Rudern) sowie das Segelprojekt des Bundes zur Förderung Sehbehinderter, Landesverband Berlin- Brandenburg e. V. (BFS) für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche. Nur während der Ausübung des Unterrichts Rudern und Segeln befindet sich ein Beiboot mit einem kleinen Außenborder zur Sicherung und Unfallvermeidung aller Teilnehmenden im Wasser.
An den anderen Sportstegen gibt es keinen motorisierten Bootsverkehr.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ Hierzu kann das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Reinickendorf keine allgemeingültige Antwort geben.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu Folgendes mit:
„ In den Genehmigungsverfahren wird die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Dazu gehören auch die von der Frage umfassten naturschutzfachliche Aspekte. Ggf. werden entsprechende Auflagen gemacht.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit:
„ s. Beantwortung der Frage 2.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu Folgendes mit:
„ In den Genehmigungsverfahren wird die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Dazu gehören auch die von der Frage umfassten naturschutzfachliche Aspekte. Ggf. werden entsprechende Auflagen gemacht.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu Folgendes mit:
„ Da die im Bezirk Lichtenberg vorhandenen Sportbootssteganlage sich ausschließlich an verbauten Ufern befinden, kann hier keine Auskunft gegeben werden.“
Berlin, den 28.07.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de