21.07.2025
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1582442.php
Verkehrseinschränkungen auf den Fußgängerbrücken Pulvermühle IV und VIII
Die beiden #Fußgängerbrücken (FGB) #Pulvermühle IV und VIII überspannen im Berliner Bezirk Spandau – Ortsteil #Haselhorst – den östlichen #Abzugsgraben. Die typengleichen Bauwerke wurden 1998 errichtet und überführen verschiedene #Parkwege im und am #Krienicke Park.
Die hölzernen Bauteile der Überbauten weisen in erhöhtem Umfang Schäden auf, sodass bereits diverse Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden mussten. Die nahegelegene und typengleiche FGB Pulvermühle VII musste aufgrund des umfangreichen Schadensbildes bereits im Januar 2023 voll gesperrt werden.
Im Zuge einer #Bauwerkskontrolle wurde festgestellt, dass jeweils eine erhebliche Verschlechterung des Bauwerkszustandes der FGB Pulvermühle IV und der FGB Pulvermühle VIII vorliegt, sodass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Aus diesem Grund müssen beide Bauwerke auf zunächst unbestimmte Dauer gesperrt werden. Als Umgehungsmöglichkeiten stehen die im unmittelbaren Umfeld gelegenen Straßenbrücken zur Verfügung. Eine kurzfristige Grundinstandsetzung der drei Fußgängerbrücken IV, VII und VIII ist derzeit in Vorbereitung. Mit der Umsetzung soll noch in diesem Jahr begonnen werden.