17.06.2025
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1570638.php
Aus der Sitzung des Senats am 17. Juni 2025
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, die Fortschreibungen des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans für Berlin angenommen. Damit leitet der Senat wichtige Schritte zur Verbesserung des Lärmschutzes und für eine gute Luftqualität in Berlin ein.
Senatorin Ute Bonde: „Die Umsetzung der Maßnahmen für weniger Lärm und #Luftschadstoffe ist eine gesamtstädtische Herausforderung. Indem wir alles für bessere Luft und weniger Lärm tun, stärken wir den Gesundheitsschutz und sorgen dafür, dass Berlin eine immer lebenswertere Stadt wird.“
Folgende wichtige Parameter sind damit beschlossen: Der #Lärmaktionsplan 2024 – 2029 schreibt die Maßnahmen und Strategien der vorhergehenden Lärmaktionspläne aus den Jahren 2008, 2013 und 2019 mit nachfolgenden Schwerpunkten fort:
- #Straßensanierung mit lärmarmen Deckschichten
- Förderung #umweltfreundlicher Verkehrsträger
- #Schallschutzfensterprogramm
- #Lärmschutz im #Schienenverkehr
Allein mit den geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen am östlichen Berliner Außenring und im Abschnitt vom Karower Kreuz bis Buch können 21.000 Betroffene entlastet werden. An den genannten Bahn-Verkehrswegen sieht die aktuelle Planung etwa 23 Kilometer Lärmschutzwände und etwa 19 Kilometer Schienenstegdämpfer als zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen vor. Hier liegt die Federführung beim Bundesministerium für Verkehr. Berlin beteiligt sich an der Planung und Finanzierung der Maßnahmen.
Unter dem Motto „Leiserer Verkehr in der Nacht“ wird mit dem T30-Konzept nachts der Gesundheitsschutz in Berlin gestärkt. Für einen besseren nächtlichen Lärmschutz an bestimmten Hauptverkehrsstraßen soll in der Nacht von 22 bis 6 Uhr die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden. Von den 1.400 Kilometern Straßen des übergeordneten Netzes wird dies auf rund 230 Kilometern in der Nacht angeordnet. Grundlage ist ein stadtweites, systematisches Vorgehen, das die Vorgaben des Straßenverkehrsrechtes berücksichtigt.
Das hierin ebenfalls enthaltende Konzept „Lautes Verkehrsverhalten“ basiert auf dem erfolgreichen Berliner Pilotprojekt „Lärmblitzer“. Es soll die Möglichkeit eröffnen, übermäßig laute Fahrzeuge effektiver zu sanktionieren. Um Lärmblitzer auf deutschen Straßen für ordnungsrechtliche Ermittlungsverfahren einsetzen zu können, ist noch eine bundesrechtlich einheitliche Regelung zu treffen.
Ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenplanes widmet sich der Thematik „Ruhige Gebiete, Ruhe- und Erholungsflächen und Ruhe- und Erholungsräume“. Die Gebiete wurden umfassend bearbeitet und damit als neue, zu berücksichtigende Kategorie in das Maßnahmenpaket aufgenommen. Durch den Wegfall des Flughafens Berlin-Tegel als wesentliche Lärmquelle der Stadt, aber auch durch die Berücksichtigung von Friedhöfen und dauerhaft gesicherten Kleingartenanlagen konnte eine Reihe neuer Gebiete ausgewiesen werden.
Mit der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans reagiert der Senat auf eine erfreuliche Entwicklung: An der großen Mehrzahl der Straßen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid deutlich unterschritten. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass aufgrund der konkreten Messwerte die Festlegung auf Tempo 30 noch an sieben Hauptverkehrsstraßen erforderlich ist. Bei weiteren 34 Strecken muss auf der Basis der rechtlich vorgegebenen Werte die Tempo-30-Festlegung wieder aufgehoben werden. Hiervon bleibt bei neun Straßen Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit bestehen. Für die verbliebenen 25 Hauptverkehrsstraßen wird das Vorliegen des neuen gesetzlichen Tatbestands „hochfrequentierte Schulwege“ geprüft und damit, ob hier Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter erforderlich ist.
In der Fortschreibung des #Luftreinhalteplanes sind darüber hinaus auch eine Vielzahl von stadtweit wirksamen Maßnahmen für bessere Luft beschlossen. Hierzu gehören beispielsweise die Förderung der Elektromobilität und die schrittweise Elektrifizierung der BVG-Linienbusse oder auch Maßnahmen für eine saubere Wärmeversorgung von Gebäuden.
Weitere Informationen sind abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung-berlin/projekte/oestlicher-berliner-aussenring/ und
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung-berlin/projekte/verhaltensbedingter-verkehrslaerm/