A115 – Baustellen und Stau ohne Ende?, aus Senat

05.06.2025

Frage 1:

Zwischen 2016 und 2019 wurde die #Autobahnbrücke #Zehlendorfer #Kleeblatt auf der #A115 / #B1 abgerissen und in zwei Bauphasen bei laufendem Verkehr ersetzt. Wann und wie lange mit welchen Einschränkungen für den fließenden Verkehr wurde diese Baumaßnahme durch welche Stellen aufgrund welcher Befunde (mit-)geplant und zu welchen kassenwirksamen Gesamtkosten durch welche Träger der Straßenbaulast realisiert?

Frage 2:

Inweiweit war bereits während der Planung der vorbezeichneten Baumaßnahme welchen zuständigen Stellen bekannt, dass die seit dem 7. Oktober 2024 begonnene grundhafte #Sanierung der A115 zwischen der AS #Spanische Allee und #Landesgrenze Berlin/Brandenburg erforderlich war? Inweiweit war oder war damals insbesondere bekannt oder nicht bekannt, dass

  1. die Erneuerung der #Kabelkanalanlage im Mittelstreifen inkl. Neubezug,
  2. die Erneuerung der #Entwässerungsanlagen,
  3. die Erneuerung der #Fahrzeugrückhaltesysteme (Stahlschutzplanken u. Betonschutzwände),
  4. die Erneuerung der #Fahrbahnmarkierung,
  5. 8 #Verkehrszeichenbrücken,
  6. 8 #Stützwände,
  7. 1 #Lärmschutzwand und
  8. 7 #Brücken im Zuge der Autobahn bzw. Überführungsbauwerke erforderlich war?

Frage 3:

Wann begannen jeweils welche zuständigen Stellen mit der Planung der aktuell und bis voraussichtlich Juli 2026 andauernden grundhaften Sanierung des vorbezeichneten Abschnitts der A115? Wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan der Gesamtmaßnahme dar?

Frage 4:

Aus welchen Gründen wurde durch welche zuständigen Stellen entschieden die schon während der Planungsphase zum Neubau des Zehlendorfer Kleeblattes bekannten Sanierungsbedarfe, die Gegenstand der aktuellen Baumaßnahme sind, nicht in die Baumaßnahme zu integrieren?

Antwort zu 1 bis 4:

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Das BMV teilt hierzu mit:

„Die 2014 begonnene Planung der zustandsbedingt erforderlichen Erhaltungsmaßnahme auf der A 115 zwischen AS Spanische Allee und Landsegrenze Berlin/Brandenburg geht auf die seinerzeit als Auftragsverwaltung für die Autobahnen in Berlin zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Berlin (AV BE) zurück. Sie umfasst den Ersatzneubau der in Baulast des Landes Berlin befindlichen Brücke im Zuge der B 1 über die A 115 (Überführungsbauwerk) im AK Zehlendorf sowie die Erneuerung/Sanierung der dortigen A 115 mit ihren baulichen Anlagen. Mit Verweis u.

a. auf die Verkehrssicherheit begründete die AV BE die Umsetzung der Gesamtmaßnahme in zwei bauzeitlich getrennten, aufeinander folgenden Schritten:

Zunächst erfolgte der Ersatzneubau der B-1-Brücke bei temporärer Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Fahrstreifeneinziehung. Dieser (Überführungsbauwerk der A 115) wurde mit rd. 13,1 Mio. € durch den Bund finanziert.

Laut ursprünglicher Planung der AV BE sollte unmittelbar nach Fertigstellung der B-1-Brücke die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahme auf der A 115 erfolgen. Mit Verweis auf fehlende Personal- und Planungsmittelausstattung hatte die AV BE 2019 das Bundesministerium für Verkehr informiert, dass sie der Erhaltungsmaßnahme vor dem Wechsel der Zuständigkeit für die Autobahnen in Berlin an die Autobahn GmbH des Bundes nicht mehr nachkommen könne.

Die ab 2021 zuständige Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes aktualisierte zunächst die Planungen für die A-115-Erhaltungsmaßnahme und realisiert diese seit 2024 bis vsl. 2026 mit Bundesmitteln von rd. 32 Mio. €.“

Frage 5:

Wie haben sich die durchschnittlichen Baupreisindexsteigerungen für Straßen- und Brückenbaumaßnahmen seit 2019 entwickelt (bitte in Prozent und Jahresscheiben ausweisen sowie die prozentuale Veränderung ggü. dem Vorjahr)?

Antwort zu 5:

Das BMV teilt hierzu mit:

„Für die nachfolgenden Daten des Statistischen Bundesamtes ist zu berücksichtigen, dass diese aufgrund von Corona-pandemie und Beginn des Ukraine-Krieges nur eine äußerst begrenzte Aussagekraft  besitzen.

Baupreisindizes des Statistischen Bundesamts Deutschland Bundesfernstraßenbau, Straßenbau, Brücken im Straßenbau inkl. Umsatzsteuer, Basis 2021=100
JahrStraßenbauSteigerung        ggü. Vorjahr in %Brücken                im StraßenbauSteigerung        ggü. Vorjahr in %
201994,56,290,94,9
202095,30,991,80,9
2021100,05,0100,00,9
2022116,116,0117,317,3
2023128,010,3124,36,0
2024134,14,7125,71,2

Quelle: Statistisches Bundesamt“

Frage 6:

Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit mit der Autobahn-GmbH des Bundes im Hinblick auf die Planung von Baumaßnahmen und welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. wird der Senat ergreifen um Bauvorhaben besser zu koordinieren?

Antwort zu 6:

Gut. Neben den regelmäßigen Abstimmungsrunden zwischen der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung und der Autobahn GmbH des Bundes finden zudem projekt- und anlassbezogene Besprechungen statt.

Berlin, den 04.06.2025

In Vertretung Britta Behrendt

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de