Straßenverkehr: Zustand der Berliner Lichtmasten, aus Senat

26.03.2025

Frage 1:

Wie schätzt der Senat den #Zustand der #Lichtmasten im Eigentum des Landes Berlin mit Blick auf die #Standsicherheit ein?

Frage 2:

In welchen Abständen werden die Lichtmasten auf ihre Standsicherheit überprüft, und welche #Prüfmethoden kommen dabei zum Einsatz?

Frage 3:

Welche Standards und Normen gelten für die Standsicherheitsprüfung von Lichtmasten in Berlin?

Antwort zu 1, 2 und 3:

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Vor dem Hintergrund der Altersstruktur des Anlagenbestands ist eine pauschale Einschätzung über den Zustand aller Lichtmasten im Eigentum des Landes Berlins nicht möglich.

Der #Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist mit der turnusmäßigen #Wartung und stichprobenartigen #Standsicherheitsprüfung der #Beleuchtungsanlagen beauftragt. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen weisen bis dato nicht auf strukturelle Auffälligkeiten im Anlagenbestand hin.

Die Bemessung und der Nachweis neu erstellter Lichtmaste erfolgt nach DIN EN 40. Eine nachträgliche Standsicherheitsprüfung nach DIN EN 40 für Bestandsmaste ist nicht vorgegeben. Dennoch wird diese Prüfung jährlich stichpunktartig an 1 % des Anlagenbestandes durchgeführt. Die Stichprobe wird statistisch ermittelt und berücksichtigt u.a. die verschiedenen Masttypen sowie deren Materialbeschaffenheit, aber auch Hinweise und Auffälligkeiten aus den Wartungsprotokollen des vorhergehenden Jahres.

Mindestens alle vier Jahre findet im Rahmen einer #Sichtkontrolle eine zusätzliche #Zustandsprüfung der Lichtmaste statt.

Frage 4:

Wie viele Lichtmasten mussten in den letzten fünf Jahren aufgrund mangelnder Standsicherheit außer Betrieb genommen oder ersetzt werden?

Antwort zu 4:

In den vergangenen fünf Jahren mussten insgesamt 178 Lichtmaste aufgrund mangelnder Standsicherheit mit hoher #Dringlichkeit außer Betrieb genommen oder demontiert werden.

Frage 5:

Gibt es eine zentrale Erfassung von #Schäden oder altersbedingten #Schwachstellen an Lichtmasten, und falls ja, wie werden diese Daten genutzt?

Antwort zu 5:

Daten zu Schäden und dem Zustand der einzelnen Beleuchtungsanlagen werden im Lichtpunktverwaltungssystem erfasst. Die vor Ort getroffenen Feststellungen – durch Nachauftragnehmer, Anlieger oder Dritte – werden nach Verifizierung durch den Betreiber im System hinterlegt. Ist sofortiges Handeln erforderlich, reagiert der Betreiber umgehend. Zu   allen anderen Fällen gibt es eine regelmäßige, gemeinsame Abstimmung, um die vorhandenen Ressourcen und finanziellen Mittel möglichst wirtschaftlich einzusetzen.

Darüber hinaus berücksichtigt der Betreiber die Daten bei der Aufstellung des jährlichen Investitions- und Modernisierungsprogramms.

Frage 6:

Von welcher #Lebensdauer für Beleuchtungsmasten geht der Senat aus?

Antwort zu 6:

Eine allgemeine Aussage dazu ist nicht möglich, da die örtlichen Gegebenheiten sowie die Beschaffenheit und Art der Maste einen wesentlichen Einfluss auf diese Zeitspanne haben. Üblicherweise wird jedoch eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren angenommen.

Frage 7:

Wie viele Beleuchtungsmasten im Eigentum des Landes Berlin haben die zu erwartende Lebensdauer bereits überschritten?

Antwort zu 7:

Circa 50.000 Lichtmaste sind älter als 50 Jahre.

Frage 8:

Wie viele #Unfälle oder Schäden im Zusammenhang mit umgestürzten oder instabilen Lichtmasten gab es in den letzten fünf Jahren in Berlin?

Antwort zu 8:

Die Datenlage der Unfall- und Schadensstatistiken ermöglicht keine Unterscheidung zwischen primären und sekundären Ursachen. Es kann nicht ausgewertet werden, welche Schäden auf Unfälle oder primär auf eine Instabilität des Lichtmastes zurückzuführen waren.

Frage 9:

Welche Ursachen sind dem Senat für den Schaden im Zusammenhang mit einem umgestürzten Lichtmast Nr. 9 im #Seibtweg in 14165 Berlin bekannt?

Frage 10:

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ähnliche Vorfälle wie den am Seibtweg zu verhindern?

Antwort zu 9 und 10:

Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Untersuchungen und Auswertungen zu diesem Vorgang sind noch nicht final abgeschlossen.

Der betroffene Masttyp wird bei den in diesem Frühjahr stattfindenden stichpunktartigen Standsicherheitsprüfungen jedoch vermehrt berücksichtigt.

Darüberhinausgehende Maßnahmen werden im Anschluss an die Schadensauswertung bestimmt.

Berlin, den 21.03.2025 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21894.pdf