Verkehrssicherheit beim Rechtsabbiegen II, aus Senat

10.12.2024

Frage 1:

In der Antwort auf die schriftliche Anfrage 19/ 20243 wird mitgeteilt, dass bislang keine systematische Auswertung der getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beim #Rechtsabbiegen durchgeführt wurde. Warum? Ist zukünftig eine systematische Auswertung dieser Maßnahmen zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit geplant?

Antwort zu 1:

Alle genannten Örtlichkeiten sind #Unfallhäufungsstellen, die daher insgesamt hinsichtlich der #Unfallentwicklung beobachtet werden.

Frage 2:

Wie viele der in der Antwort zur  schriftlichen Anfrage 19/ 20243 geplanten separaten Ampelphasen oder Pfeilampeln für Rechtsabbieger können noch im Jahr 2024 fertiggestellt werden? Bei welchen ist eine Fertigstellung in 2025 vorgesehen? Inwiefern werden die kürzlich von den Koalitionsparteien vorgestellten Einsparungen zu einer Kürzung dieser Maßnahmen führen?

Antwort zu 2:

StandortStand 03.12.2024
  
Ostpreußendamm / Osdorfer StraßeUmsetzung in 2025
Paul-Schneider-Str. / Gallwitzal.Umsetzung in 2025 geplant
Attilastraße / RingstraßeUmsetzung in 2026 geplant
Schöneberger   Straße   /     A   100   – Alboinstraße  Umsetzung voraussichtlich in 2026
Sachsendamm       –       Schöneberger Straße / Zufahrt Gewerbegebiet  Umsetzung in 2025
Hauptstraße / RubensstraßeUmsetzung in 2025 geplant
Bundesallee       /      Südwestkorso        – Varziner Straße  offen
Grenzallee / A113offen
Buschkrugallee / A100Umsetzung in 2025 geplant
Hermannstraße / WerbellinstraßeUmsetzung in 2025 geplant
Britzer Damm / A100offen
Sonnenallee / A100Inbetriebnahme am 28.03.2024
Hermannstraße / ThomasstraßeUmsetzung in 2025 geplant
Buckower Damm / Gerlinger StraßeUmsetzung in 2025 geplant
Neudecker Weg / A.-Fröhlich-StraßeUmsetzung in 2024 geplant
  Puschkinallee / Bouchéstraßein        Abhängigkeit         von         Vorhaben Verlängerung A100
  Am Treptower Park / A100in        Abhängigkeit         von         Vorhaben Verlängerung A100
  Elsenstraße / Am Trept. Parkin        Abhängigkeit         von         Vorhaben Verlängerung A100
S.-Allende-Straße                                / Friedrichshagener Str.  Umsetzung in 2025 geplant
  An der Wuhlheide /  Westumfahrung Bahnhofstr.Umsetzung in 2026 geplant (abhängig von Neubau   Westumfahrung    an   der   alten Försterei)
Frankfurter Al. – Alt-Friedrichsfelde / Rosenfelder Str.  Umsetzung in 2025 geplant
Lückstr. – Nöldnerstr. / Schlichtal.Umsetzung in 2026 geplant
Mühlendamm     /     Stralauer     Straße (TK1)  Inbetriebnahme 29.10.2024
Grunerstr.  /  Mühlend.  –  Spandauer Str. (TK2)  Inbetriebnahme 29.10.2024
Karl-Liebknecht-Str. /  Alexanderstr. – Memhardtstr.  Umsetzung in 2025 geplant
Alt-Moabit  –  Moltkebr.  /  Elisabeth- Abegg-Str. – Rahel-Hirsch-Str.  Umsetzung in 2025 geplant
Messedamm / Halenseestrin Abhängigkeit vom Ausbau AD Funkturm
Messedamm / Planstraße 1in Abhängigkeit vom Ausbau AD Funkturm
Str. des 17. Juni / Bachstr.Umsetzung in 2025 geplant
Str. des 17. Juni / SalzuferUmsetzung in 2025 geplant
Olympische Straße /  Preußenallee – Steubenplatz (TK3)  offen
Sophie-Charlotten-Straße                  / Knobelsdorffstraße  offen
Märkische  Allee  /  Nr.  310  (Zufahrt Mömax)  Umsetzung in 2025 geplant
Landsberger  Allee  /    Georg-Knorr- Straßein Abhängigkeit vom Neubau Marzahner Brücken
  Landsberger Allee / Märkische Alleein Abhängigkeit vom Neubau Marzahner Brücken
Berliner Straße – Pasewalker Straße / Bahnhofstraße – Berliner Straße  offen
Danziger Straße / Prenzlauer Alleeoffen
Markstraße / HolländerstraßeUmsetzung in 2025/ 2026
Roedernallee       –      Teichstraße      / Lindauer Allee  Umsetzung in 2025 geplant
Heerstraße / Am ZeppelinparkUmsetzung in 2025 geplant
Oberbaumstraße – Skalitzer Straße / Köpenicker     Straße    –    Schlesische Straße      Umsetzung in 2025 geplant
Wilhelmstraße  /  Friedrich-Stampfer- Straße – Stresemannstraße  Umsetzung in 2025/ 2026

Momentan     ist    davon      auszugehen,       dass      die     aktuell     bekannten       Bemühungen     zur Haushaltskonsolidierung keinen Einfluss auf die Maßnahmen haben werden.

Die Umsetzung  einzelner  Maßnahmen kann sich jedoch verzögern, da  die  Umsetzung  der separaten Phasen teilweise an andere Vorhaben angegliedert wurde.

Frage 3:

Werden bei den Umrüstungen grundsätzlich „ intelligente“ LSAn benutzt oder herkömmliche? Insofern „ intelligente“ LSAn eingesetzt werden, wie ist der grundsätzliche #Algorithmus eingestellt?

Antwort zu 3:

Ausgehend von der Annahme, dass hier unter ‚Umrüstungen‘ die Anpassungen auf gesondert signalisierte Fahrstreifen für das Abbiegen nach rechts gemeint sind, muss diese Änderung nicht zwangsläufig eine Anpassung des Steuerungsprinzips nach sich ziehen.

Diesbezüglich werden in Berlin Festzeitsteuerungen mit zyklischen Abläufen bei Freigabe aller Signalgruppen zu immer den gleichen Zeitpunkten im Programmablauf und immer gleichen Freigabedauern von verkehrsabhängigen Steuerungslogiken unterschieden. Letztere setzen sich aus verschiedenen Signalisierungs-Phasen zusammen, also der bildgleichen Zusammenfassung zeitgleich freigegebener, untereinander verträglicher Signalgruppen, deren Aufruf und Dauer dann durch eine Steuerungslogik bestimmt wird. Dabei wird auf magnetfeldsensible Detektoren in der Fahrbahn, Taster oder der Auswertung optischer Systeme als Indikator für den jeweiligen verkehrlichen Bedarf zurückgegriffen.

Die Steuerungen sind auf die individuellen Randbedingungen und betrieblichen Anforderungen jedes Einzelknotens abgestimmt, deren grundsätzliche Systematik auf der Einhaltung der Umlaufzeiten – die Zeit von einem Grünbeginn  bis zum nächsten  Grünbeginn einer Signalgruppe – beruhen.

Da die Berücksichtigung von zusätzlichen und gesonderten Signalisierungen von Abbiegerelationen in der Regel auch eigene Freigabephasen in den Ablauf von Festzeitprogrammen oder Steuerungslogiken mit sich bringen, gehen damit Kürzungen bisher gewährter Freigaben anderer Signalgruppen einher. Je nach Verträglichkeit dieser Reduzierungen ggü. Anforderungen aus den Regelwerken oder den abzuwickelnden, verkehrlichen Belastungen kann es dann zu grundsätzlichen Aufweitungen der Umlaufzeiten der Signalprogramme kommen und/ oder der Installation einer verkehrsabhängigen Steuerung, die die Freigabezeiten dem aktuellen Bedarf anpassen und somit auf die Streuung gleichzeitiger Anforderungswahrscheinlichkeiten setzten.

Berlin, den 09.12.2024

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de